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Beschaffungswesen des Landes Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.10.2008; TOP 33


Rede von Innenminister Uwe Schünemann zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bündelung der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen des Landes ist ein zentrales Projekt zur Optimierung der Querschnittsaufga-ben in der Landesverwaltung. Möglich macht dies das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) als zentraler und kompetenter Einkaufs- und Versorgungspartner.

Ziel der Zentralisierung ist es, durch Standardisierung, Reduzierung der Artikelvielfalt, Zusammenfassung von Ausschreibungen und den Abschluss von Rahmenverträgen insgesamt Prozesskosten zu senken und Preisvorteile zu erzielen. Diese Preisvorteile sollen der Haushaltsentlastung und der Steigerung der Kaufkraft dienen.

Seit dem 1. Dezember letzten Jahres kauft mein Haus als erstes Ministerium per Mausklick alle benötigten Waren und Dienstleistungen. Die Einführung in den anderen Ressorts hat sich stufenweise fortgesetzt und wird zum Jahresende abgeschlossen sein.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Niedersachsen stellt die Haushaltskonsolidierung allem voran. Gleichzeitig aber liegt der Fokus auch auf einer sozialen, klimafreundlichen und fairen Beschaffung. Zur fairen Beschaffung sagt die Betriebsanweisung des LZN, dass bei den Beschaffungen grundsätzlich darauf zu achten ist, auch umweltbezogene und soziale Aspekte in die Vergabeentscheidung einfließen zu lassen.

Der Landtag hatte die Landesregierung bereits mit Beschluss vom 12. Dezember 2007 aufgefordert, sich den weltweiten Bemühungen zur Eindämmung ausbeuterischer Kinderarbeit anzuschließen und mögliche Handlungsschritte zu prüfen. Sie sprechen hierzu in ihrem Antrag die International Labour Organization – kurz ILO – an und verweisen auf deren Ziele. Die Landesregierung hat sich in ihrer Antwort vom 31. Juli dieses Jahres ausführlich damit auseinander gesetzt.

Das 1999 von der ILO verabschiedete Übereinkommen 182 zum Verbot und zur Ergreifung von Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit sieht verschiedene Nachweismöglichkeiten wie Zertifizierungen oder Eigenerklärungen für den Ausschluss von ausbeuterischer Kinderarbeit vor. Gleiches gilt im Übrigen auch für den Ausschluss von moderner Sklavenarbeit. Das LZN richtet seine Vergabepraxis an dieser Konvention aus, in dem es eine Eigenerklärung zum Ausschluss von Kinderarbeit von den Bietern erwartet.

Ich möchte an dieser Stelle aber ausdrücklich anmerken, dass sich nach wie vor die Frage der Zuverlässigkeit und Überprüfbarkeit solcher Zertifikate und Erklärungen stellt. Der EuGH kommt deshalb zu dem Schluss, dass nicht nachprüfbare Kontrollen von Zertifikaten und Eigenerklärungen den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen und bei der Bewertung der Zuverlässigkeit eines Bieters unberücksichtigt bleiben müssen.

Auch Belange des Klimaschutzes und der Ökologie sind in die Betriebssatzung eingeflossen. Umweltgerechte Produkte, die durch Umweltzeichen oder entsprechendes Prüfsiegel gekennzeichnet sind, sollen bei gleicher Eignung vorrangig beschafft werden. Dies gilt aber nur, wenn wirtschaftliche Aspekte dies nicht grundsätzlich ausschließen. Ebenso ist die Nachhaltigkeit eines Produktes, bezogen auf die Lebensdauer und den Energiebedarf bei technischen Geräten, zu beachten. Und schließlich ist in der Vergabeentscheidung einzubeziehen, ob die am Wettbewerb teilnehmenden Anbieter nach der einschlägigen EG-Verordnung zum Umweltmanagement und zur Umweltbetriebsprüfung zertifiziert sind.

Das Thema energieeffiziente Beschaffung ist auch für das Staatliche Baumanagement Niedersachsen von großer Bedeutung. Handlungsgrundlage ist u.a. der Leitfaden "Nachhaltiges Bauen", Herausgeber ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, in dem die ökologischen, sozialen und ökonomischen Anforderungen an die Durchführung von Baumaßnahmen sowie die Unterhaltung und der Betrieb von baulichen Anlagen vorbildlich und wegweisend konkretisiert sind.

Auch der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen – LSKN – berücksichtigt Umweltschutz- und Sozialstandards bei Ausschreibungen. Darüber hinaus werden hohe Anforderungen an den Arbeitsschutz und die Energieeffizienz gestellt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landesregierung ist sich der gesellschaftlichen Verantwortung bewusst, die mit der beabsichtigten Ausweitung des Handels- und Marktgeschehens durch die Bündelung des Einkaufs beim LZN und LSKN verbunden ist. Die Betriebssatzung des LZN integriert deshalb bereits heute Anforderungen an die Vergabepraxis der EU, die auf Bundesebene im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zur Abstimmung anstehen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.10.2008
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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