Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Cross-Border-Leasing

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.10.2008; Fragestunde


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Manfred Sohn (LINKE); Es gilt das gesprochene Wort!

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Seit 1995 bietet der deregulierte US-Finanzmarkt die Möglichkeit zu Cross-Border-Leasing (CBL)-Verträgen mit ausländischen Unternehmen und Städten.

In der letzten Form sogenannter structured finance-Produkte werden kommunale Einrichtungen für 100 Jahre an die jeweils eigens gegründe-ten Trusts eines US-Investors verkauft und anschließend zurückgeleast. Da dieser Leasingvertrag nach US-Recht steuerrechtlich wie ein Kauf behandelt wird, ergeben sich dadurch steuerliche Vorteile für die auf-nehmende Bank, die dann als sogenannter Barwertvorteil zum Teil an die abgebende Kommune weitergereicht werden.

Nach Aussagen des Bochumer Kämmerers Manfred Busch (junge welt, 26 September 2008) sind an solchen CBL-Geschäften auch deutsche Kommunen beteiligt - Wie sicher sind die Einlagen der Sparer in den nie-dersächsischen Sparkassen? so die Stadt Bochum, die im Frühjahr durch Verkaufen und Zurückleasen ihres Kanalnetzes mehr als 20 Millionen Euro eingenommen hatte.

Sofern bei solchen Geschäften deutsche Banken zwischengeschaltet werden, ergeben sich auch für sie Steuervorteile - also Steuerausfälle bei Bund, Land und Kommunen.

Die in Nordrhein-Westfalen bekannt gewordenen Fälle von CBL zeigen auf das Problem, dass die Vertragsfirmen das Recht haben, zusätzliche Sicherheiten bei den zurückleasenden Kommunen einzufordern, falls sie selbst durch finanzielle Schwierigkeiten von Ratingagenturen herabgestuft werden. Da dies im Zusammenhang mit der US-Finanzmarkkrise der Fall ist, ergeben sich so unter Umständen zusätzliche Risiken für die in solche Geschäfte involvierten Kommunen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Ist der Landesregierung im Rahmen ihrer Kommunalaufsicht bekannt geworden, in welchem Umfang niedersächsische Kommunen CBL-Verträge abgeschlossen haben?
  2. Wenn ja: Welche Steuerausfälle ergeben sich für die öffentlichen Kassen in Deutschland aus diesen Verträgen?
  3. Wenn es solche Verträge gibt: Welche zusätzlichen Risiken ergeben sich daraus für die betroffenen kommunalen Haushalte?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Die Problematik von Cross-Border-Leasing-Geschäften wurde in allen Bundesländern, einschl. Niedersachsens in der Vergangenheit intensiv diskutiert. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration vertrat dazu stets die Auffassung, dass derartige Geschäfte für die Kommunen finanziell riskant seien. Nach dem bekannt wurde, dass auch in niedersächsischen Kommunen Vorüberlegungen zu diesen Finanztransaktionen (vor allem im Abwasserbereich) stattgefunden hatten, wurden die damaligen Bezirksregierungen als (obere) Kommunalauf-sichtsbehörden mit Erlass vom 11. Februar 2002 (Az. 33.3-10245/1 N12) eindringlich auf die erheblichen Probleme und Risiken hingewiesen, die mit dem Abschluss von CBL-Geschäften verbunden sind. Im Ergebnis wurde von solchen Geschäften abgeraten. Die CBL-Geschäfte wurden letztlich in ihren Risiken als unüberschaubar dargestellt. Sie seien deswegen zu beanstanden oder nicht zu genehmigen, soweit sie kreditähnliche Rechtsgeschäfte enthalten, die mit den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft in Konflikt stünden. Gleichzeitig wurden die damaligen Bezirksregierungen aufgefordert, die kommunalen Körperschaften ihres Regierungsbezirks entsprechend zu unterrichten. Mit einem weiteren Erlass vom 6. Dezember 2003 (Az.: w. vorstehend) ist nochmals eindringlich vor dem Abschluss solcher Geschäfte gewarnt worden.

Konkrete CBL-Geschäfte von niedersächsischen kommunalen Körperschaften, die der Kommunalaufsicht unterliegen, sind dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration – wohl auch vor dem Hintergrund der eindeutigen Erlasslage in Niedersachsen – nicht bekannt geworden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1. - 3.:

Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.10.2008
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln