Beobachtung von Landtagsabgeordneten der Fraktion DIE LINKE
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.09.2008; Fragestunde
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kreszentia Flauger (LINKE); Es gilt das gesprochene Wort!
Die Abgeordnete hatte gefragt:
Innenminister Schünemann führte in der Plenarsitzung am 9. Mai 2008 im Zusammenhang mit dem niedersächsischen Verfassungsschutzbericht 2007 aus: "Ein weiterer Schwerpunkt bleibt die Beobachtung der Partei DIE LINKE durch den Verfassungsschutz. …ist es absolut wichtig, dass wir DIE LINKE in Niedersachsen insgesamt weiter beobachten. …Insofern werden wir weiter daran festhalten, DIE LINKE zu beobachten."
Weiterhin stellte Minister Schünemann auf Basis der Informationen aus seinem Haus gegenüber einigen Fraktionsmitgliedern der Fraktion DIE LINKE dar, warum er sie als linksextremistisch einstuft. Auch der Verfassungsschutzbericht 2007 des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration enthält neben grundsätzlichen Ausführungen über die Partei DIE LINKE auch konkrete Informationen über einzelne Mitglieder der Fraktion DIE LINKE.
Damit gilt nach Auffassung von Beobachtern als erwiesen, dass mindestens einige Abgeordnete der niedersächsischen Landtagsfraktion DIE LINKE vom niedersächsischen Verfassungsschutz beobachtet werden.
Ich frage die Landesregierung:
- Welche Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Niedersächsischen Landtag werden vom niedersächsischen Verfassungsschutz beobachtet und seit wann erfolgt diese Beobachtung?
- Kommen bei der Beobachtung dieser Abgeordneten nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz und, wenn ja, welche, in welchem Zeitraum und gegen welche Abgeordneten?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Rechtsgrundlage für die Beobachtungstätigkeit der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde ist § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes (NVerfSchG). Danach umfasst die Aufgabe des Verfassungsschutzes u.a. die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Partei DIE LINKE stellt einen Personenzusammenschluss dar, der Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen im Sinne dieser Regelung bietet.
Insoweit sind auch Einzelpersonen, soweit sie diese Bestrebung nachdrücklich unterstützen, in die Beobachtung einzubeziehen.
Die Zielsetzung einer Partei ergibt sich nach dem KPD-Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 (BVerfGE 5, 85, 144) in der Regel "aus dem Programm und den sonstigen parteiamtlichen Erklärungen, aus den Schriften der von ihr als maßgebend anerkannten Autoren über die politische Ideologie der Partei, aus Reden der führenden Funktionäre, aus dem in der Partei verwendeten Schulungs- und Propagandamaterial sowie aus den von ihr herausgegebenen oder beeinflussten Zeitungen und Zeitschriften. Das Verhalten der Parteiorgane und der Anhänger kann Schlüsse auf die Zielsetzung zulassen."
Für die Bewertung einer Bestrebung in Form einer Partei ist somit deren gesamtes Auftreten in der Öffentlichkeit, insbesondere deren programmatische Aussagen und politische Praxis, maßgebend. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Bode, Drs. 16/115 und die Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Flauger (LINKE), Drs. 16/244.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1 und 2:
Der niedersächsische Verfassungsschutz nutzt im Rahmen der rechtlichen Vorgaben die durch das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz zur Verfügung stehenden Mittel.
Aussagen zu den geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten des niedersächsischen Verfassungsschutzes, insbesondere zu dessen Arbeitsweise, Strategie und Erkenntnisstand in Bezug auf bestimmte Personen oder Organisationen werden nur in den dafür vorgesehenen Gremien des Niedersächsischen Landtages getroffen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.09.2008
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010