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Umorganisation der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden (ZAAB)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 06.06.2008; Fragestunde


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Krogmann (SPD); Es gilt das gesprochene Wort!

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Die Ankündigung der Landesregierung, die Zentralen Ausländer- und Aufnahmebehörden zu einer Behörde mit Sitz in Braunschweig zusammenzulegen, hat unter den rund 75 Landesbeschäftigten der ZAAB Oldenburg sowie den zahlreichen Zulieferern in der Region für Aufregung und Unruhe gesorgt. Die Zusammenlegung der Leitungsstellen wird als erster Schritt zu einer Schließung des Standortes Kloster Blankenburg nach dem Auslaufen des Mietvertrages im Jahr 2011 verstanden. Auf Nachfragen von Abgeordneten hat das Innenministerium zwar grundsätzlich die Möglichkeit von Außenstellen bekräftigt, ein klares und eindeutiges Bekenntnis zum Standort Blankenburg war aber nicht zu hören.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Ist die Landesregierung entschlossen, auch nach der Zusammenlegung der Behörde und über das Jahr 2011 hinaus das Kloster Blankenburg als Außenstelle der ZAAB zu betreiben?
  2. Gibt es somit eine Beschäftigungsgarantie am Standort Oldenburg für die betroffenen Landesbeschäftigten über das Jahr 2011 hinaus?
  3. Sind vor dem Hintergrund dieser Umorganisation, der Planungen bei der Bereitschaftspolizei und zahlreicher weiterer Umorganisationen im Zuge der sogenannten Verwaltungsreform in den vergangenen Jahren in nächster Zukunft weitere Schritte für den Um- oder Abbau von Landeseinrichtungen am Standort Oldenburg vorgesehen?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Das Land Niedersachsen unterhält derzeit zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen die beiden im Zuge der Verwaltungsmodernisierung zum 01.01.2005 mit Sitz in Braunschweig und Oldenburg neu gebildeten Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden (ZAAB). Diese beiden Einrichtungen mit einer Kapazität von jeweils 550 Plätzen werden multifunktional als Aufnahmeeinrichtung, Gemeinschaftsunterkunft und Ausreiseeinrichtung im Sinne des Asylverfahrensgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes genutzt. Die organisatorisch der ZAAB Oldenburg zugeordnete Einrichtung in Bramsche wird darüber hinaus mit einer Kapazität von ebenfalls bis zu 550 Plätzen ausschließlich als Gemeinschaftsunterkunft für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer genutzt und widmet sich im Schwerpunkt ihrer Aufgaben der Förderung der freiwilligen Ausreise.

Die zuständige Fachabteilung im Innenressort ist damit befasst, die Organisation und Personalausstattung der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden im Bereich der Leitungsstrukturen und der zentralen Verwaltungsbereiche zu optimieren, um die Einrichtungen in diesen so genannten "Querschnittsaufgaben" noch effektiver zu gestalten und damit gleichzeitig deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Nach den bisherigen Vorstellungen zur neuen Organisationsstruktur, über die vor der endgültigen Umsetzung gemäß Art. 38 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung die Landesregierung zu beschließen hat, soll es voraussichtlich zum 01.01.2009 in Niedersachsen statt bisher zwei nur noch eine Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde mit Sitz in Braunschweig geben, die über Außenstellen verfügen kann. Die bisher vom Land vorgehaltenen Unterbringungskapazitäten sollen unverändert in einer Gesamtkapazität von insgesamt 1650 Plätzen erhalten bleiben. Es besteht für die Landesregierung angesichts der guten Auslastung der Einrichtungen, der aktuell leicht ansteigenden Zugangszahlen und der weiterhin bestehenden politischen Zielrichtung der Landesregierung, die Aufnahme und Unterbringung von Personen ohne Bleibeperspektive vornehmlich als eigene Aufgaben des Landes wahrzunehmen und die Kommunen von dieser Aufgabe durch eigene Anstrengungen soweit als möglich zu entlasten, derzeit auch keine Veranlassung, über Kapazitätsveränderungen nachzudenken.

Zu 2.:

Auch in der neuen Organisationsform können an den bisherigen Standorten Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte bestehen bleiben. Eine dauerhafte Garantie für den Erhalt von Standorten für bestimmte Aufgaben kann eine Landesregierung – unabhängig davon, ob es sich um gemietete oder landeseigene Standort-Liegenschaften handelt – selbstverständlich niemals geben. Das Vorhalten von Einrichtungen oder Dienststellen ist abhängig von deren Notwendigkeit zur sach- und fachgerechten sowie wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung. Insoweit wird auf die Antwort zu Ziffer 1 verwiesen.

Zu 3.:

Nein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.06.2008
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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