Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörden
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.05.2008; Fragestunde
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Briese (GRÜNE)
Es gilt das gesprochene Wort!
Der Abgeordnete hatte gefragt:
Der Nordwest-Zeitung vom 12. April 2008 war zu entnehmen, dass das Innenministerium an einer neuen Organisationsform für die Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden (ZAAB) arbeitet. Konsequenz dessen könnten eine Schließung der Leitungsstabsstelle in Oldenburg und deren Verlegung nach Braunschweig und ab 2011, wenn der Mietvertrag für die Einrichtung in Blankenburg bei Oldenburg auslaufe, eine Schließung die-ser Einrichtung sein. Geplant sei für Ende 2008 oder Anfang 2009 die Verschmelzung der ZAAB in Oldenburg und Braunschweig zu einer einzigen Behörde mit drei Standorten. Der Standort der neuen Leitungsstabsstelle solle Braunschweig werden. Da die Stadt Oldenburg aufgrund ihrer gegenwärtigen Eigenschaft als Standort der Leitungsstabsstelle von der quotierten dezentralen Unterbringung ausgeschlossen ist, sei bei deren Schließung mit dezentraler Unterbringung auch in Oldenburg zu rechnen, ohne dass genauere Zahlen dazu genannt werden konnten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie sieht das neue Konzept der Landesregierung für die Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden
- insbesondere hinsichtlich der Standorte der Leitungsstabsstelle und der Einrichtungen sowie der
Unterbringungskapazitäten innerhalb (zentral) und außerhalb (dezentral) der Einrichtungen - aus?
2. Falls für 2011 eine Schließung der Blankenburger Einrichtung vorgesehen ist, welche Konsequenzen
hätte diese für Oldenburg hinsichtlich der Quoten für die dezentrale Unterbringung, und welche
Nachnutzung ist für Blankenburg geplant?
3. Wird die Landesregierung die Neukonzeptionierung der ZAAB nutzen, die nachgewiesenermaßen
erheblich kostengünstigere und integrationsfördernde dezentrale Unterbringung auszuweiten und die
zentrale Unterbringung in den Einrichtungen einzuschränken?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Das Land Niedersachsen unterhält derzeit zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen die beiden im Zuge der Verwaltungsmodernisierung zum 01.01.2005 mit Sitz in Braunschweig und Oldenburg neu gebildeten Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden (ZAAB). Diese beiden Einrichtungen mit einer Kapazität von jeweils 550 Plätzen werden multifunktional als Aufnahmeeinrichtung, Gemeinschaftsunterkunft und Ausreiseeinrichtung im Sinne des Asylverfahrensgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes genutzt. Die organisatorisch der ZAAB Oldenburg zugeordnete Einrichtung in Bramsche wird darüber hinaus mit einer Kapazität von ebenfalls bis zu 550 Plätzen ausschließlich als Gemeinschaftsunterkunft für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer genutzt und widmet sich im Schwerpunkt ihrer Aufgaben der Förderung der freiwilligen Ausreise.
Die zuständige Fachabteilung im Innenressort ist damit befasst, die Organisation und Personalausstattung der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden im Bereich der Leitungsstrukturen und der zentralen Verwaltungsbereiche zu optimieren, um die Einrichtungen in diesen so genannten "Querschnittsaufgaben" noch effektiver zu gestalten und damit gleichzeitig auch die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen weiter zu verbessern.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Nach den bisherigen Vorstellungen zur neuen Organisationsstruktur, über die vor der endgültigen Umsetzung gemäß Art. 38 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung die Landesregierung zu beschließen hat, soll es voraussichtlich zum 01.01.2009 in Niedersachsen statt bisher zwei nur noch eine Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde mit Sitz in Braunschweig geben, die über Außenstellen verfügen kann. Die bisher vom Land vorgehaltenen Unterbringungskapazitäten sollen unverändert in einer Gesamtkapazität von insgesamt 1650 Plätzen erhalten bleiben. Es besteht für die Landesregierung auch angesichts der derzeitigen guten Auslastung der Einrich-tungen, der derzeit leicht ansteigenden Zugangszahlen und der weiterhin bestehenden politischen Zielrichtung der Landesregierung, die Aufnahme und Unterbringung von Personen ohne Bleibeperspektive vornehmlich als eigene Aufgaben des Landes wahrzunehmen und die Kommunen von dieser Aufgabe durch eigene Anstrengungen soweit als möglich zu entlasten, derzeit auch keine Veranlassung, über Kapazitätsveränderungen nachzudenken.
Zu 2.:
Auch in der neuen Organisationsform können an den bisherigen Standorten Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte bestehen bleiben. Die jeweiligen Standortgemeinden bleiben damit unabhängig davon, ob die Einrichtung als eigenständige Behörde oder unselbständige Außenstelle betrieben wird, wie bisher nach § 1 Abs. 1 Satz 3 des Aufnahmegesetzes von der Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländern, die nach Maßgabe des Aufnahme-gesetzes unter bestimmten Voraussetzungen auf die Gemeinden verteilt werden könnten, ausgenommen.
Zu 3.:
Nein. Die Unterbringungskonzeption der Landesregierung zielt in ihren Grundsätzen auch weiterhin darauf ab, dass das Land durch das Vorhalten eigener Einrichtungen selbst die Hauptlast der Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen trägt. In der zentralen Landeseinrichtung mit mehreren Unterbringungsstandorten werden auch künftig neben den Asylsuchenden, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind und unerlaubt eingereisten Personen, nur Personen untergebracht, die das Bundesgebiet nach negativem Ausgang der Verfahren umgehend wieder verlassen müssen. Eine Ausweitung der dezentralen Unterbringung dieses Personenkreises würde den Willen des Gesetzgebers, eine Ausreisepflicht zeitnah umzusetzen, konterkarieren. Die Landesregierung erwartet, dass sich die Wirtschaftlichkeit der Landeseinrichtungen durch die geplanten Maßnahmen weiter verbessern wird, so dass es keine Veranlassung gibt, die bisherige Unterbringungskonzeption zu ändern.
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.05.2008
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010