Lücke im Staatsangehörigkeitsgesetz
Schünemann: Falsche Angaben bei Einbürgerung sollen bestraft werden
HANNOVER. Niedersachsen wird im Bundesrat eine Initiative starten, um Täuschungen im Einbürgerungsverfahren unter Strafe zu stellen. Innenminister Uwe Schünemann sagte am Montag in Hannover, bisher fehle eine solche Strafvorschrift im Einbürgerungsrecht. "Ziel der Initiative ist es, in das Gesetz eine Vorschrift aufzunehmen, mit der Täuschungshandlungen, Vorlage gefälschter Unterlagen und Ähnliches im Zusammenhang mit Einbürgerungsverfahren bestraft werden können. Die neue Strafvorschrift ist entsprechenden Regelungen im Asylverfahren und im Aufenthaltsgesetz nachgebildet", sagte Schünemann. Die Landesregierung werde voraussichtlich in der nächsten Sitzung beschließen, über den Bundesrat eine entsprechende Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zu initiieren.
"Es ist unerträglich, dass im Einbürgerungsverfahren die Bewerberinnen und Bewerber den Behörden ungestraft das Vorliegen von entscheidungserheblichen Voraussetzungen vorlügen können", so der Minister.
Als Beispiel nannte Schünemann einen Fall, der kürzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt worden war. Ein pakistanischer Einbürgerungsbewerber war aufgrund seiner Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen bevorzugt eingebürgert worden. In dem Verfahren hatte er allerdings eine in Pakistan noch bestehende Ehe trotz Nachfrage verschwiegen. Dieser Umstand war offenbar geworden, als er nach der Scheidung seiner Ehe mit der deutschen Staatsangehörigen nun im Wege des Familiennachzugs seine pakistanische Ehefrau nachziehen lassen wollte. "Unabhängig von der Frage, ob in solchen Fällen die Einbürgerung zurückgenommen werden könne, müsse ein solcher Einbürgerungsbewerber auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden", erläuterte Schünemann.
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.04.2008
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010