Niedersachsen vereinfacht Melderecht
Schünemann: Ab 1. Juni entfällt Pflicht zur Abmeldung bei Umzügen innerhalb Deutschlands
HANNOVER, 17.05.2004. Innenminister Uwe Schünemann hat am Montag in Hannover auf aktuelle Änderungen in den niedersächsischen Melderechtsbestimmungen hingewiesen. Die gute Nachricht für Wohnungswechsler: Bei Umzügen in ein anderes und aus einem anderen Bundesland entfällt ab 1. Juni die Pflicht zur Abmeldung bei der bisherigen Wohnortgemeinde. "Der Gang zur Meldebehörde ist künftig nur noch erforderlich, wenn die neue Wohnung im Ausland bezogen wird", sagte Schünemann. Die Pflicht zur Anmeldung am neuen Wohnsitz bleibe selbstverständlich bestehen.
Der Innenminister betonte, der Verzicht auf die Abmeldung und damit auf Vorlage einer entsprechenden Bestätigung bei der Anmeldung entspreche den Zielen der Verwaltungsmodernisierung, weil er bürgerfreundlich und kundenorientiert sei. "Es ist ein weiterer Beitrag, damit Bürgerinnen und Bürger bestimmte Lebenslagen mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand bewältigen können."
Bund und Länder hatten sich im März darauf verständigt, unabhängig vom Zeitpunkt der noch ausstehenden Verabschiedung der Landesmeldegesetze die vom Bundestag mit der Novellierung des Melderechtsrahmengesetzes im Jahr 2002 geschaffenen Verfahrenserleichterungen zeitnah und bundesweit in die Praxis umzusetzen.
Niedersachsen hatte bereits 2001 das Melderecht vereinfacht. Damals wurde die Abmeldeverpflichtung bei Umzügen innerhalb des Landes abgeschafft. Für Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands galt sie jedoch weiter.