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Entschädigung für Hochwasserschäden im Landkreis Hildesheim

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rübke und Haase (SPD); Es gilt das gesprochene Wort!


Die Abgeordneten hatten gefragt:

"Land unter im Landkreis Hildesheim", "An der Innerste brechen die Dei-che", "Hochwasser - Die ersten Dämme brechen" so titelten am 1. Okto-ber 2007 verschiedene Zeitungen (Deister-Weser-Zeitung, Neue Presse) in Niedersachsen.

Nach mehreren Dammbrüchen im Landkreis Hildesheim wurde am 30. September 2007 der Katastrophenalarm ausgelöst. Viele Anwohner haben erhebliche Schäden zu vermelden, in Holle stand ein ganzes Wohngebiet unter Wasser, in Ahrbergen ein Gewerbegebiet. Auch Wirtschaftsbetriebe haben massive Schäden zu verzeichnen und sind zum Teil in ihrer Existenz bedroht.

Minister Ehlen hat sich zeitnah am Freitag, dem 5. Oktober 2007, vor Ort ein Bild vom Ausmaß gemacht. So hat er z. B. den Schaden in Ahrbergen bei vier betroffenen Familien auf 1,2 Millionen Euro geschätzt. Er hat hier Zusagen an die betroffenen Menschen gemacht und schnelle unbürokratische finanzielle Hilfe zugesagt. Nach Aussagen der Menschen vor Ort war der Presse zu entnehmen, dass für private Haushalte 5 000 Euro, für Wirtschaftsbetriebe 10 000 Euro Soforthilfe angeboten worden sind. Diese Zahlen orientierten sich an dem Okerhochwasser, was sich etwa vier Wochen vor dem Innerstehochwasser ereignet hatte.

Es folgte dann eine Einladung dieser Familien in die Landkreisverwaltung. Hier wurden Gespräche hinsichtlich der finanziellen Abwicklung der Zahlungen u. a. mit Vertretern der NBank, der Sparkasse Hildesheim sowie den jeweiligen Steuerberatern und dem Geschäftsführer der "Hi-Reg" (Wirtschaftsförderung) geführt. Aufgrund der Zusammenkunft wurde deutlich, dass die Formalien und der Aufwand zur Darstellung der geschäftlichen Situation sehr aufwendig sind. Bei allen aktuell vorliegenden finanziellen Hilfsangeboten handelt es sich offensichtlich um Kredite mit kritischen Bedingungen, wie z. B. einer Zinserhebung durch die NBank allein nur für die Bürgschaft und die Erhebung einer Abschlussgebühr. Dies trägt zum Erschwernis der betroffenen Bürger bei.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche finanziellen Mittel sind seit dem Hochwasser und dem o. g. Gespräch im Landkreis Hildesheim seitens des Landes tatsächlich unbürokratisch und schnell an die betroffenen Bürger abgeflossen?
  2. Einige Betriebe sahen sich aus existenziellen Gründen gezwungen, die Schäden zu beheben und in finanzielle Vorleistung zu gehen. Inwiefern wird die Landesregierung zu der von Minister Ehlen zugesagten Soforthilfe stehen und den Betrieben hier eine Finanzhilfe zukommen lassen?
  3. Wann können die betroffenen Menschen konkret mit Zuwendungen/Entschädigungen durch das Land rechnen bzw. was müssen diese Menschen veranlassen, damit die öffentlich gemachten Aussagen in die Tat umgesetzt werden, und wie wird gewährleistet, dass hierdurch nicht noch zusätzliche Erschwernisse durch Bürokratie und Kreditzinsen entstehen?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Im Süden Niedersachsens haben sich zwischen dem 29. September und 2. Oktober 2007 un-wetterartige Niederschläge und Überflutungen ereignet. Nach umgehender Einschätzung der Zahl der möglichen Betroffenen und Erstellung einer tragfähigen Prognose über die erforder-lichen Haushaltsmittel durch die Regierungsvertretung Hannover hat die Landesregierung auf Vorschlag des Ministeriums für Inneres und Sport am 13. November 2007 beschlossen, zur Behebung der akuten Notlagen außerplanmäßig eine Soforthilfe für Betroffene bereitzustellen.

Die Hilfe hat das Ziel, die durch extreme Niederschläge entstandenen akuten Notlagen zu über-brücken. Durch den Regen und das Hochwasser verursachte Schäden sind nicht Gegenstand der Hilfe. Solchen Risiken sollten primär mit den hierfür erforderlichen Vorkehrungen im eigen-verantwortlichen Bereich (z.B. Anpassung des Versicherungsschutzes, Ertüchtigung der Haus- und Grundstücksentwässerung) begegnet werden. Staatliche Hilfen können eigenverantwort-liche Aktivitäten nicht ersetzen.

Dennoch soll nicht übersehen werden, dass viele Bürger und Bürgerinnen solche Aktivitäten erst aufnehmen müssen. Deshalb hat sich die Landesregierung zu einer Billigkeitsleistung nach § 53 Landeshaushaltsordnung entschlossen. Eine Billigkeitsleistung für Einzelpersonen und Familien wurde und wird bis zu 5.000 Euro im Einzelfall gewährt,

  • bei vorübergehend eingetretener Unterbringungsnot, weil große Teile der Wohnung nicht bewohnbar sind oder waren, sowie
  • um insbesondere einkommensschwachen Personen das Notwendigste an Unterkunft oder Mobiliar zu ermöglichen, unabhängig von etwaigen Leistungen des Sozialamtes, die mit aufwändigen Klärungen der Einkommens- und Vermögenssituation verbunden sind. Auf Familien mit Kindern und schwer behinderte Menschen ist ein besonderes Augenmerk zu richten.

Eine Billigkeitsleistung für Gewerbebetriebe, die in ihrer Existenz stark bedroht sind, wird im Einzelfall bis zu einer Höhe von 10.000 € gewährt.

Die Billigkeitsleistung von bis zu insgesamt 350.000 € soll schnell, verfahrensmäßig einfach und effektiv gewährt werden.

Der Regierungsvertretung Hannover als Bewilligungsstelle lagen bis 10. Dezember 2007 111 Anträge auf Billigkeitsleistungen vor, 45 davon aus dem LK Hildesheim. Von den 111 Anträgen wurden bis zum 10.Dezember 2007 103 beschieden, davon 95 positiv. Hiervon wiederum kommen 31 aus dem LK Hildesheim. Acht Antragsteller haben keine Notlage dargelegt oder eine Notlage ausdrücklich verneint.

Es liegen der Regierungsvertretung Hannover 14 gewerbliche Anträge vor, ein Antrag wird vom MU bearbeitet. Ein Antrag wurde abschlägig beschieden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Es wurden bis zum 10. Dezember 2007 ca. 148 T€ an begünstigte Antragsteller angewiesen, davon 45 T€ im LK Hildesheim.

Zu 2. :

Für Betriebe, bei denen durch das Hochwasser an der Innerste Schäden entstanden sind, die die Existenz des Betriebes stark bedrohen, stehen in begrenztem Umfang Mittel für eine Soforthilfe zur Verfügung. Die vorliegenden Anträge werden ebenfalls von der Regierungsvertretung Hannover beschieden.

Darüber hinaus können Betriebe Bürgschaften und zinsverbilligte Darlehen des Landes in Anspruch nehmen. Hierzu gab und gibt es eine Reihe von konkreten Fördergesprächen der NBank mit betroffenen Betrieben und anderen Beteiligten. Die NBank steht zur Beratung und Unterstützung der Betriebe auch weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.

Zu 3.:

Es ist verwaltungstechnisch gewährleistet, dass sämtliche Antragsteller, die eine Bewilligung zu erwarten haben, Leistungen noch vor Weihnachten erhalten.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2007
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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