Nationaler Integrationsplan
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Keine Anfrage der Abgeordneten Bode und Rösler (FDP)
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Mit der Einladung zum ersten Integrationsgipfel am 14. Juli 2006 ist ein von allen staatlichen Ebenen und der Zivilgesellschaft geführter Diskussionsprozess eingeleitet worden, den es in dieser Breite und Intensität bisher in Deutschland nicht gegeben hat. Dieser Dialog hat zu einer verbesserten Verständigung über die Ziele und zentralen Inhalte der Integrationspolitik geführt. Dabei spielen die Einbeziehung der Zugewanderten und ihrer Organisationen in die Arbeit der nach dem Integrationsgipfel eingerichteten Arbeitsgruppen und deren aktive Beteiligung eine wesentliche Rolle. Ihr Engagement hat in beson-derer Weise die Arbeit am Nationalen Integrationsplan geprägt.
Mit dem Länderbeitrag zum Nationalen Integrationsplan legen die Länder erstmals gemeinsame Zielbestimmungen und Handlungsstrategien zu den wesentlichen Handlungsfeldern der Integrationspolitik vor, ohne das Prinzip "Einheit im Ziel - Vielfalt der Wege" aus den Augen zu verlieren.
In der einleitenden Erklärung werden zunächst die Arbeit und das Engagement der verschiedenen Akteure gewürdigt, so z. B. die Initiative des Bundes und der Bundeskanzlerin zum Nationalen Integrationsplan, der Beitrag und das Engagement der Länder und der Kommunen sowie die Ergebnisse der Arbeitsgruppen.
Der Länderbeitrag selbst stellt eine gemeinsame Positionierung der Länder zu jedem der in den Arbeitsgruppen behandelten Themengebiete dar. Dieses sind im Einzelnen:
- Integrationskurse,
- von Anfang an die deutsche Sprache fördern,
- gute Bildung und Ausbildung sichern, Arbeitsmarktchancen erhöhen,
- Lebenssituation von Frauen und Mädchen verbessern, Gleichberechtigung
verwirklichen,
- Integration vor Ort,
- kulturelle Pluralität leben - interkulturelle Kompetenz stärken,
- Integration durch Sport,
- Medien,
- Integration durch bürgerschaftliches Engagement und gleichberechtigte Teilhabe
stärken,
- Wissenschaft - weltoffen.
Auf der Grundlage und in Würdigung ihrer unterschiedlichen Gegebenheiten und Bedarfe haben die Länder zu den einzelnen Themen Selbstverpflichtungen beschlossen. Der Bereich der Bildung und frühkindlichen Sprachförderung wird aufgrund der Länderzuständigkeit und wegen der besonderen Bedeutung des Themas deutlich gewichtet. Darüber hinaus finden das bürgerschaftliche Engagement von zugewanderten Menschen für die Integration und für die Öffnung zur Gesellschaft, die Integration vor Ort sowie das Thema "Dialog mit dem Islam" besondere Erwähnung im Länderbeitrag.
Die Länder haben erklärt, auch über die Präsentation des Nationalen Integrationsplans auf dem zweiten Nationalen Integrationsgipfel am 12. Juli 2007 hinaus den eingeschlagenen Weg des Dialogs aktiv fortzuführen. Die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister/Senatorinnen und Senatoren haben beschlossen, auch künftig im Zuge der Umsetzung des Nationalen Integrationsplans in den Ländern und Kommunen zusammenzuarbeiten. Insofern gehen sowohl vom Nationalen Integrationsplan an sich als auch vom weiteren Dialog wichtige Impulse für die Fortentwicklung der niedersächsischen Integrationspolitik aus.
Das Land Niedersachsen beabsichtigt, in fünf Regionalkonferenzen mit kommunalen und gesellschaftlichen Vertretern über den nationalen Integrationsplan und die Umsetzung in Niedersachsen zu informieren und über Perspektiven zu diskutieren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir daher die Landesregierung:
1. Wie soll der nationale Integrationsplan in Niedersachsen umgesetzt und weiterentwickelt werden?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die bisherigen Ergebnisse der Integration als kommunaler Querschnittsaufgabe?
3. Wie beurteilt die Landesregierung das Potenzial des kommunalen Integrationsmanagements?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Im Juli vergangenen Jahres hat Frau Bundeskanzlerin Merkel erstmals zu einem Integrationsgipfel eingeladen.
Ein Jahr später, am 12. Juli 2007, wurde auf dem zweiten Integrationsgipfel der Nationale Integrationsplan der Öffentlichkeit vorgestellt. Er wurde in einer Vielzahl von Arbeitsgruppen mit Vertretern aller staatlichen Ebenen, der wichtigsten nichtstaatlichen Organisationen und der Migrantinnen und Migranten erarbeitet. Alle Beteiligten haben sich verpflichtet, geeignete Maßnahmen für eine bessere Integration zu ergreifen und umzusetzen.
Der Nationale Integrationsplan stellt die Integrationsinitiativen des Bundes, der Länder, der Kommunen und der Gesellschaft erstmals auf eine gemeinsame Grundlage. Zu wesentlichen Handlungsfeldern werden Ziele, Strategien und konkrete Selbstverpflichtungen aller Beteiligten vorgelegt.
Der Nationale Integrationsplan enthält einen Bundesbeitrag und einen Länderbeitrag sowie eine Erklärung der kommunalen Spitzenverbände und die Ergebnisse der Arbeitsgruppen.
Schon seit langem messen alle 16 Bundesländer der Integration als eigenständigem Politikfeld einen hohen Stellenwert bei. Mit ihrem Beitrag zum Nationalen Integrationsplan bekräftigen die Länder, dass sie sich ihrer Verantwortung für das Gelingen von Integration in Zusammenarbeit mit dem Bund, den Kommunen und der Zivilgesellschaft stellen. Das gemeinsame Ziel ist die nachhaltige Integration der zugewanderten Menschen in unsere Gesellschaft durch eine effektive, praxisnahe und bürgerorientierte Integrationspolitik.
Der Länderbeitrag zum Nationalen Integrationsplan kann sich sehen lassen:
- Die Länder streben über den Nationalen Integrationsplan hinaus an, den Dialog im Handlungsfeld Integration zu verstetigen.
- Sie verpflichten sich, ihre Zusammenarbeit weiter auszubauen und einen regelmäßigen Austausch über integrationspolitische Programme und Maßnahmen sicherzustellen.
- Für die Länder gilt das Prinzip "Einheit im Ziel – Vielfalt der Wege", denn natürlich bestehen zwischen den Ländern Unterschiede: sowohl mit Blick auf die Bevölkerungszusammensetzung als auch mit Blick auf die integrationspolitische Infrastruktur.
Die niedersächsische Landesregierung fasst alle Maßnahmen und Projekte im Handlungsprogramm Integration zusammen und stellt hierfür im laufenden Haushaltsjahr über 61 Mill. Euro zur Verfügung. Der größte Teil fließt in Bildung und Sprachförderung – nicht nur aufgrund der Länderzuständigkeit in diesen Bereichen. Denn das Erlernen der deutschen Sprache ist die Grundvoraussetzung für eine soziale Integration, eine gute Schul- und Berufsausbildung ebnet den Weg zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten. Darüber hinaus werden der Dialog mit dem Islam, das bürgerschaftliche Engagement von Zugewanderten, die Integration vor Ort und die Integration durch Sport als wichtige Handlungsfelder herausgestellt.
Niedersachsen kann an die Umsetzung der Verpflichtungen und der Ziele des Nationalen Integrationsplans sehr selbstbewusst herangehen. In vielen Bereichen erfüllt Niedersachsen bereits die Ziele; in anderen Bereichen ist Niedersachsen schon einen guten Schritt voraus.
Und im Grenzdurchgangslager Friedland, dem Niedersächsischen Zentrum für Integration, halten wir das Angebot spezieller Integrationskurse für Spätaussiedler und jüdische Emigranten vor, das auch Bayern und Rheinland-Pfalz in Anspruch nehmen.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1:
Integration gelingt dort, wo sie auf kommunaler Ebene vor Ort zur Chefsache erklärt wird. Dies gilt auch für die Umsetzung der Ziele und Selbstverpflichtungen des Nationalen Integrationsplans. Vor diesem Hintergrund hat die niedersächsische Landesregierung Vertreter der kommunalen Gebietskörperschaften sowie Träger und Akteure der Integrationsarbeit vor Ort zu insgesamt fünf Veranstaltungen eingeladen.
Den Auftakt bildete am vergangenen Montag (10.9.2007) eine Veranstaltung im Innenministerium, vier Veranstaltungen mit den jeweiligen regionalen Akteuren werden folgen: in Oldenburg, Braunschweig, Lüneburg und Hannover.
Der intensive Dialog mit den Kommunen dient vor allem dazu, der nachholenden Integration mehr Aufmerksamkeit zu widmen:
– Nachholende Integrationspolitik richtet sich an schon lange im Land lebende Zuwanderer (sog. "Bestandsausländer"). Sie richtet sich weiter an Spätaussiedler und besonders an die nachfolgenden Generationen beider Gruppen sowie bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund generell an alle unter 18 Jahren. Nachholende Integration orientiert sich an dem Ziel, den genannten Gruppen gleichberechtigte Partizipationschancen an allen gesellschaftlichen Bereichen zu eröffnen.
– Nachholende Integrationspolitik richtet sich außerdem an die einheimische Bevölkerung, um negative Einstellungen und Vorbehalte bei der Mehrheitsbevölkerung gegenüber der zugewanderten Minderheit und ihren Nachkommen abzubauen.
– Nachholende Integrationspolitik zielt nicht zuletzt auf die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements der einheimischen Mehrheit und der zugewanderten Minderheit.
Niedersachsen sieht sich in der Pflicht, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden die nachholende Integration durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Mit dem landesweiten Netzwerk der "Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen" (KMN) werden seit dem Jahr 2000 sowohl die vom Land als auch vom Bund finanzierten rund 100 Integrations-beratungsstellen sowie die regional bzw. lokal unterschiedlichen Integrationsangebote gebündelt, vernetzt, unterstützt und weiter qualifiziert. Die vom Bund empfohlene und von vielen Ländern angestrebte Vernetzung der Integrationsakteure ist in Niedersachsen seit Jahren Realität. Niedersachsen ist Vorreiter und Vorbild zugleich.
Das Netzwerk der KMN wurde 2005/2006 durch die Einrichtung von 15 kommunalen Leitstellen für Integration ergänzt und optimiert.
Integrationsberatung, mit dem wesentlichen Auftrag der nachholenden Integration, wird an 44 Standorten mit finanzieller Unterstützung des Landes durch freie Träger angeboten. Migrationserstberatung geschieht an 43 Standorten mit finanzieller Unterstützung des Bundes.
Sehr erfolgreich ist das Projekt der ehrenamtlichen "Integrationslotsen" in Niedersachsen gestartet. Die niedersächsische Landesregierung hat im Haushaltsjahr 2007 500.000,-- Euro für das Lotsenprogramm zur Verfügung gestellt. Nach dem Vorbild eines Modellprojekts in Osnabrück werden an rund 60 Standorten über 700 Ehrenamtliche zu Integrationslotsen qualifiziert. Diese helfen Neuzuwanderern bei der Orientierung, unterstützen schon länger hier lebende Migranten und Spätaussiedler bei der sprachlichen, schulischen, beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Integration.
Ein weiterer Baustein im Konzept der nachholenden Integrationspolitik zielt auf die Verbesserung der interkulturellen Kompetenz in allen Bereichen unserer Gesellschaft – auch in der öffentlichen Verwaltung.
Hier sind nicht zuletzt die Kommunen gefordert:
Sie sollten die zweite und dritte Generation von zugewanderten Migranten und Spätaussiedlern gezielt ermuntern, die kommunale Verwaltung als berufliches Feld für sich zu entdecken. Sie können häufig gerade deshalb Lösungen finden, weil sie mit mehreren Kulturen vertraut sind und Sprachbarrieren überwinden helfen können.
Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport arbeitet an dem Ziel, beispielsweise im Polizeidienst den Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund zu erhöhen.
Eine wesentliche Bedeutung für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund hat außerdem der Sport. Er bietet in Niedersachsen in nahezu 9.600 Vereinen mit 2,86 Millionen Mitgliedern facettenreiche Möglichkeiten, Menschen aus anderen Ländern und Kulturen einzubinden.
Das Land hat schon vor der Veröffentlichung des Nationalen Integrationsplans das Thema Integration und Sport als Schwerpunktaufgabe definiert. Und es soll in Zukunft noch stärker Berücksichtigung finden.
Die niedersächsische Landesregierung
- implementiert zurzeit das Integrationslotsenprojekt in Zusammenarbeit mit einzelnen Verbänden in den Sport.
- Sie stellt den Verbänden und Vereinen eine Projektdatenbank zur Verfügung, um den Erfahrungsaustausch zu verbessern sowie die unterschiedlichen Projekte im Handlungsfeld Integration und Sport stärker zu verzahnen.
- Sie treibt die Vernetzung der Integrationsförderung mit den Sportverbänden weiter voran. Vor diesem Hintergrund wurde das Handlungsfeld Integration und Sport im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport personell verstärkt.
- Die Landesregierung plant im Rahmen eines Integrationsförderprogramms für das Kalenderjahr 2008 finanzielle Mittel in einer Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Dabei sind auch insbesondere für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund entsprechende Angebote im Sport und in der Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern und Trainern vorgesehen.
Jetzt komme ich zu Frage Nr. 2:
Eine nachhaltige Integrationspolitik setzt voraus, dass alle politischen und gesell-schaftlichen Kräfte an einem Strang ziehen: der Bund, die Länder, die Kommunen, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die Kirchen und religiösen Gemeinschaften. Die Integration von Zugewanderten fordert beide Seiten – die einheimische Mehrheit und die zugewanderte Minderheit.
Die Länder würdigen in ihrem Beitrag zum Nationalen Integrationsplan die vielfältigen Leistungen, die die Kommunen bereits erbracht haben und werden deren Weiter-entwicklung gemeinsam mit ihnen gestalten. Der Beitrag der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum Nationalen Integrationsplan zeigt klar, dass die Kommunen auch weiterhin ihre Gestaltungspotentiale zur Integration einsetzen wollen.
Integrationspolitik ist keine isolierte Sonderaufgabe, sondern muss konsequent als Querschnittsaufgabe verstanden werden. In Niedersachsen ist das schon seit Jahren selbstverständliche Praxis. Querschnittsaufgaben brauchen die Zusammenführung und Koordinierung der einzelnen Bereiche.
Dies ist in Niedersachsen durch die interministerielle Arbeitsgruppe "Integration" gewährleistet. Sie steht unter der Federführung des Innenministeriums ihr gehört auch die AG der kommunalen Spitzenverbände an.
Im Gemeinwesen vor Ort entscheidet sich, ob Integration gelingt. Deshalb steht das Land Niedersachsen auch hier an der Seite der Kommunen und hat zunächst 15 Leitstellen für Integration durch die Bereitstellung von Landespersonal in den Kommunen initiiert.
Die Leitstelleninhaber
- nehmen eine Bestandsaufnahme der örtlichen Integrationsangebote vor,
- verzahnen diese miteinander,
- binden Selbstorganisationen ein,
- stellen Defizite und Schwachstellen im lokalen Integrationsgeschehen fest,
- koordinieren die kommunalen Aufgaben, die sich auf die Integration auswirken,
- und tragen so entscheidend zur Optimierung der Integrationsprozesse bei.
Nun zu Frage Nr. 3:
Über Jahrzehnte hinweg waren die Kommunen vom Wechsel sich verändernder integrationspolitischer Herausforderungen betroffen. Die Auswirkungen der unter-schiedlichen Zuwanderungsströme, wie die der Gastarbeiter, Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge und Spätaussiedler trafen die Kommunen ganz unmittelbar in ihrer Verantwortung. Rückblickend müssen wir festhalten: Die Kommunen wurden viel zu lange mit dieser Problematik allein gelassen. Der auf den Kommunen lastende Druck führte vielerorts zwangsläufig zu einem Krisenmanagement statt zu einem konstruktiven Integrationsmanagement.
Die kommunale Selbstverwaltung ist zwar der Garant dafür, dass Integrationsmaßnahmen auf die konkreten, vor Ort bestehenden Bedürfnisse ausgerichtet werden. Zugleich stehen aber der Bund und die Länder in der Pflicht, den kommunalen Handlungsspielraum für eine zielgerichtete Integration vor Ort zu fördern.
Diese gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen wird bereits im Zuwanderungsgesetz ausdrücklich betont.
Mit dem am 1.1.2005 in Kraft getretenen Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet – kurz AufenthG - wurden staatliche Integrationsmaßnahmen für Zuwanderer durch den Bund erstmals systematisch gesetzlich geregelt.
Ausgangspunkt für einen auf Zweiseitigkeit ausgerichteten Integrationsprozess sind danach ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sowie Grundkenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Gesellschaft in Deutschland.
Gestützt auf ein standardisiertes Konzept – den Integrationskurs – soll das Prinzip "Fordern Fördern" für alle Zielgruppen Anwendung finden. Für die erfolgreiche Umsetzung der Integrationskurse spielt die Kooperation der beteiligten Akteure vor Ort eine entscheidende Rolle.
Insbesondere die kommunalen Ausländerbehörden sind hier zu nennen, die durch das Gesetz nun auch Integrationsbehörden geworden sind. Ihre Einbindung in die Netzwerkarbeit der Kooperativen Migrationsarbeit Niedersachsen ist ein wichtiger Schritt.
Darüber hinaus fordert § 45 AufenthG ein bundesweites Integrationsprogramm, in dem insbesondere die bestehenden Integrationsangebote von Bund, Ländern, Kommunen und freien Trägern für Ausländer und Spätaussiedler festgestellt und Empfehlungen zur Weiterentwicklung vorgelegt werden.
Die niedersächsische Landesregierung hat die Verantwortung des Landes gegenüber den Kommunen frühzeitig erkannt und entsprechend gehandelt:
- Zum 1. Februar 2007 wurde im Ministerium für Inneres und Sport die neue Abteilung Integration eingerichtet.
- Mit Frau Honey Deihimi hat das Land seit dem 1. Mai eine Integrationsbeauftrage. Frau Deihimi knüpft an die bewährte Arbeit der bisherigen Ausländerbeauftragen Frau Gabriele Erpenbeck an, die die neue Abteilung für Integration leitet.
- Mit der neuen Abteilung und der Berufung von Frau Deihmi gewichtet die Landes-regierung das Thema Integration neu, bündelt die eigenen Aktivitäten und richtet diese auf die Erfordernisse vor Ort in den Kommunen konsequent aus.
- Das Handlungsprogramm Integration wird fortgeschrieben und in den Themenschwer-punkten Religion, Gesundheit und Bildung neu gewichtet.
- Der Haushaltsplanentwurf der Landesregierung sieht für 2008 eine Aufstockung der für Integrationsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel von 61 Mio. auf rd. 63 Mio. € vor.
Das Land wird seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen gerecht. Vor diesem Hintergrund entwickeln viele Kommunen bereits eigene lokale Integrationskonzepte.
Die Chancen, auf kommunaler Ebene ein gelingendes Integrationsmanagement zu verwirklichen, sind heute besser denn je.
Beispielhaft möchte ich an dieser Stelle die Gemeinde Belm hervorheben, die für ihr Engagement bei der Integration von Spätaussiedlern ausgezeichnet wurde.
Als eine von nur vier Gemeinden bundesweit konnte die Gemeinde Belm in dem Wettbewerb "Erfolgreiche Integration ist kein Zufall!" einen Preis des Bundesinnenministeriums und der Bertelsmann Stiftung entgegennehmen. Ein Erfolg, der sicher Ansporn für viele erfolgversprechende Aktionen anderer Kommunen sein wird!
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.09.2007
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010