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Modernisierung der Verwaltung

Landesregierung will neue Möglichkeiten nutzen/ Dienstrechtssymposium in Hannover


HANNOVER. "Ein modernes Dienstrecht ist eine wichtige Voraussetzung für eine leistungsfähige und effiziente Verwaltungsarbeit. Die Niedersächsische Landesregierung ist daher bestrebt, die neuen landesrechtlichen Möglichkeiten umfassend zu diskutieren und mit Umsicht und Augenmaß auszugestalten." Mit diesen Worten kommentierten Innenminister Uwe Schünemann und Finanzstaatssekretärin Cora Hermenau am Donnerstag in Hannover das von ihren Ministerien veranstaltete Niedersächsische Dienstrechtssymposium.

Durch die am 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalimusreform haben die Bundesländer weitgehende Gesetzgebungskompetenzen im öffentlichen Dienstrecht erhalten. Sie können damit eigene gesetzliche Regelungen für ihre Beamtinnen und Beamte treffen, was vorher dem Bund vorbehalten war. Die beiden fachlich zuständigen Ressorts der Niedersächsischen Landesregierung, das Innen- und das Finanzministerium, haben dies zum Anlass genommen, Vertreter der Verwal-tung, der Gewerkschaften und Interessenvertretungen der Bediensteten, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Landespolitik zu einem Meinungsaustausch nach Hannover einzuladen. Rund 160 Teilnehmer folgten der Einladung und trugen so zum Erfolg der Veranstaltung bei.

Nach der Begrüßung durch die Staatssekretärin des Finanzministeriums, das für die Bezahlung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten im Rahmen des Besoldungs- und Versorgungsrechts zuständig ist, folgte ein Referat zu den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des öffentlichen Dienstrechts durch Professor Götz Frank von der Universität Oldenburg.

Schünemann, dessen Haus für das Status- und Laufbahnrecht verantwortlich ist, hob in seinem Grußwort hervor, dass Leistungsfähigkeit, Qualität und Kosten der Verwaltung wesentliche Standortfaktoren für Investoren und Unternehmen seien. Der Minister kündigte an, dass Niedersachsen zum Beispiel bei landesinternen Abordnungen und Versetzungen, im Nebentätigkeitsrecht und im Personalaktenrecht die Chance zu Deregulierung und Entbürokratisierung nutzen werde. Ferner komme es jetzt darauf an, den notwendigen Rahmen für die von den Beamtinnen und Beamten geforderte Flexibilität zu schaffen. "Die Mobilität der Beschäftigten muss gestärkt werden. Insbesondere im Laufbahnrecht gilt es, Hemmnisse abzubauen", betonte Schünemann. Ziel sei es, eine qualifizierte Ausbildung sicherzustellen, Mobilität und Leistung stärker als bislang zu fördern sowie den öffentlichen Dienst auch in Zukunft attraktiv zu gestalten. Der Innenminister bezweifelte, dass die in Niedersachsen vorhandenen rund 150 Laufbahnen, darunter zwei Laufbahnen des Gestütsdienstes, tatsächlich notwendig seien. Ihre Zahl sollte auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt werden.

Zuvor hatte Staatssekretärin Hermenau noch einmal ausdrücklich auf die notwendige Einbindung der Beamten in den Diskussionsprozess über deren Interessenvertretungen, Gewerkschaften und Berufsverbände hingewiesen. "Eine Reform des öffentlichen Dienstrechts im Sinne einer nachhaltigen Modernisierung kann nur gelingen, wenn die Änderungen zusammen mit den davon Betroffenen entwickelt werden", so Hermenau. "Wir setzen daher auf eine positive Zusammenarbeit aller Beteiligten und freuen uns mit dem heutigen Symposium den Auftakt für eine fruchtbare Diskussion zu geben". Gleichzeitig mahnte die Finanzstaatsekretärin, die finanziellen Rahmenbedingungen bei den Reformüberlegungen nicht außer Acht zu lassen. "Die Dienstrechtsreform soll kein weiteres Mittel zur Reduzierung von Personalkosten sein. Gleichwohl bietet sie aber die Möglichkeit, die vorhandenen Mittel effizienter einzusetzen und im Sinne der Entbürokratisierung viele kleinteilige Regelungen über Bord zu werfen", so die Finanzstaatssekretärin. Um dafür die richtigen Mittel und Wege zu finden, sollte man dem mit dem Symposium begonnenen Diskussionsprozess die erforderliche Zeit einräumen.

Weitere Referate befassten sich mit den möglichen Eckpunkten einer Reform des Laufbahnrechts aus Sicht der Fachreferenten der norddeutschen Küstenländer, den Anforderungen an ein neues Dienstrecht aus Sicht der Kommunen sowie den Erwartungen der Berufsverbände und Gewerkschaften an eine Dienstrechtsreform. Es folgte eine lebhafte Diskussionsrunde, an der sich sowohl die Referenten als auch die Zuhörer beteiligten.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.08.2007
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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