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Fußballstadion Oldenburg

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wulf (SPD); Es gilt das gesprochene Wort!


Der Abgeordnete hatte gefragt:

Der Bau eines neuen Fußballstadions ist in Oldenburg inzwischen ein "offizielles Projekt von Stadt und Wirtschaft", wie die Nordwest-Zeitung, Oldenburg, am 10. August dieses Jahres meldete. Die Stadt werde sich danach entsprechend der Darstellung von Oberbürgermeister Schwandner finanziell mit dem Bereitstellen des Grundstücks beteiligen. Es hat sich eine Initiative "GO-OL" gebildet, die u. a vom ehemaligen Schalke-04-Manager Rudi Assauer unterstützt wird. Assauer hat laut Meldung der NWZ vom 15. August ein Treffen der Initiative mit Niedersachsens Wirtschaftsminister Walter Hirche vermittelt, da es laut Assauer äußerst wichtig sei, "das Land in die Planungen mit einzubeziehen". Entsprechend einer Meldung der NWZ vom 17. August war Minister Hirche "recht angetan" von den Planungen der Oldenburger Stadionbauinitiative. Er habe mit "großer Begeisterung" vernommen, dass es diese Initiative gebe, habe Hirche laut NWZ gesagt. Wichtig sei es, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen und Sponsoren für das Projekt zu gewinnen. Laut Hirche würde man dann das Projekt "am Ende mit einer riesigen Gemeinschaftsaktion auch stemmen können", so der Wirtschaftsminister nach Angaben der NWZ. Das Land könne zwar den Profisport nicht direkt unterstützen, aber das Land müsse bei den Rahmenbedingungen helfen. Nur wenn es einen erfolgreichen Spitzensport gäbe, dann gäbe es auch bei den jungen Leuten eine breite Bewegung mitzumachen, so Hirche.

Vor dem Hintergrund dieser Darstellung ist die Öffentlichkeit in Oldenburg daran interessiert zu erfahren, wie die Unterstützung des Landes für das Oldenburger Fußballstadion denn nun konkret aussehen kann. Da der Neubau dieses Fußballstadions in Oldenburg durchaus positiv gesehen wird, wenn es den Etat der Stadt nicht zulasten vor allem sozialer Leistungen belastet, kommt es entscheidend darauf an, nicht nur unverbindliche Absichtserklärungen von sich zu geben, wie dies Minister Hirche im Gespräch mit der Stadioninitiative getan hat, sondern konkrete Maßnahmen zu benennen, die seitens des Landes unternommen werden sollen, um den Stadionbau in Oldenburg tatsächlich voranzutreiben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Ist es für das Land vor dem Hintergrund der finanziellen Lage der Stadt unbedenklich, wenn die Stadt Oldenburg für den Neubau eines Fußballstadions ein Grundstück möglichen Betreibern des Stadions kostenlos zur Verfügung stellt?
  2. Wie will sich das Land in einer "riesigen Gemeinschaftsaktion" am Neubau eines zweitligatauglichen Fußballstadions in Oldenburg beteiligen?
  3. Wie stellt sich das Land vor, bei den Rahmenbedingungen für die Realisierung des Neubaus dieses Fußballstadions zu helfen, wenn eine direkte Förderung durch das Land nicht möglich ist?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Spitzensport, insbesondere im Fußball, hat für Kommunen - aber auch darüber hinaus - einen erheblichen Marketingwert. Aufgrund seiner Vorbildwirkung ist Spitzensport geeignet, Kinder zu motivieren in Sportvereine einzutreten und selbst Sport zu treiben. Die niedersächsische Landesregierung unterstützt daher Spitzensport im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Sportliche wie auch finanzielle Rahmenbedingungen für die Ausübung von Profifußball müssen jedoch zunächst vor Ort geschaffen werden. Ob und inwieweit das Land bei sonstigen Rahmenbedingungen Unterstützung leisten kann, ist zu prüfen, wenn konkrete Unterstützungswünsche an die Landesregierung herangetragen werden.

Dieses vorausgeschickt, beantwortete ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

zu 1.

Bei der Veräußerung von Vermögen hat die Gemeinde die gesetzlichen Voraussetzungen des § 97 NGO zu beachten. Gem. § 97 Abs. 1 dürfen Gemeinden Vermögensgegenstände (z. B. Grundstücke), die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht brauchen, veräußern. Diese Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Ausnahmen davon sind möglich, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Das gleiche gilt gem. § 97 Abs. 2 auch für die Überlassung der Nutzung eines Vermögensgegenstandes. Wenn die Gemeinde Vermögensgegen-stände unentgeltlich veräußert, muss sie dies gem. § 97 Abs. 3 begründen und die Begründung dokumentieren. Erhebliche Auswirkungen dieser Veräußerung auf die Finanzwirtschaft wären dann im Vorbericht zum Haushaltsplan zu erläutern. Des Weiteren sind die allgemeinen Haushaltsgrundsätze aus § 82 NGO, insbesondere der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, zu beachten.

Im konkreten Fall handelt es sich um eine Entscheidung der Stadt Oldenburg im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, die der Kommunal- und damit Rechtsaufsicht durch das Ministerium für Inneres und Sport unterliegt. Eine rechtliche Bewertung durch die Kommunalaufsicht kann allerdings erst dann erfolgen, wenn die Details eines möglichen Rechtsgeschäftes im Sinne des § 97 NGO und nicht zuletzt auch des gesamten Projekts bekannt sind und entsprechend von der Stadt Oldenburg vorgetragen werden. Eine Entscheidung der Stadt bleibt daher zunächst abzuwarten.

Zu 2. und 3.

Eine finanzielle Förderung des Neubaus zweitligatauglicher Stadien ist seitens der Landesregierung nicht beabsichtigt. Insbesondere die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sanierung von Sportanlagen vom 19.03.2007 (Nds. MBl. Nr. 14/2007, Seite 215) schließt eine Förderung von Fußballstadien für Bundesliga- sowie Regionalligavereine aus.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.09.2007
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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