Polizei setzt künftig 13 Kennzeichenlesegeräte ein
Schünemann: Druck auf Straftäter wird erhöht
HANNOVER. Die niedersächsische Polizei erhält in den nächsten Monaten modernste Fahndungstechnik: Innenminister Uwe Schünemann kündigte am Montag in Hannover die Beschaffung von neun so genannten automatischen Kennzeichenlesesystemen (AKLS) für die sechs Polizeidirektionen und das Landeskriminalamt an. Sie ergänzen die vier Geräte, die in den vergangenen zwei Jahren in Niedersachsen ausgiebig und letztlich erfolgreich insbesondere an Bundesautobahnen und Bundesstraßen getestet worden waren. Die dann insgesamt 13 Kennzeichenlesegeräte ermöglichen einen sofortigen Abgleich mit dem bundesweiten Fahndungsdatenbestand INPOL und den Daten des Schengener Informationssystems (SIS). "Wir erhöhen damit den Fahndungsdruck vor allem auf Straftäter, die mit einem gestohlenen Fahrzeug oder Kennzeichen unterwegs sind", sagte Schünemann.
Im Jahr 2006 verzeichnete die niedersächsische Kriminalstatistik 3553 Fälle von Autodiebstahl. Bundesweit sind derzeit rund 530.000 amtliche Kennzeichen und rund 302.000 Kraftfahrzeuge zur Fahndung ausgeschrieben. Im SIS sind weitere rund 1,8 Millionen Daten gespeichert.
Die Kennzeichenlesegeräte, so der Minister, seien nach den Vorstellungen der niedersächsischen Polizei während der Testphase zur Serienreife weiterentwickelt worden und stießen bei den Beamtinnen und Beamten als Fahndungshilfsmittel auf große Akzeptanz. Die bisherigen Erfahrungen mit den Geräten seien durchweg positiv. So sei ein AKLS auf Anordnung der Staatsanwaltschaft von der Polizei Gifhorn im Rahmen von Ermittlungen zu einer Brandserie eingesetzt worden. In Verbindung mit weiteren operativen Maßnahmen sei es schließlich gelungen, den Brandstifter zu ermitteln.
Darüber hinaus wurden die Geräte bislang in den Bereichen Braunschweig, Oldenburg, Lüneburg und Osnabrück anlassunabhängig eingesetzt. Nach Angaben Schünemanns führten die Überprüfungen in 122 Fällen zu Treffern. Hierbei handelte es sich um Diebstahl von PKW oder Kennzeichen, Unterschlagung von Fahrzeugen, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Kennzeichenverlust.
Die Geräte, die jeweils rund 30.000 Euro kosten, erfassen die Kennzeichendaten aller vorbeifahrenden Kraftfahrzeuge digital - auch bei Dunkelheit. Der Betrieb erfolgt wahlweise auf einem Stativ oder aus dem Heckfenster eines Fahrzeuges heraus. Dies ist auch während der Fahrt möglich. Die Fahrzeuginsassen sind in der Standardeinstellung ausgeblendet. Für konkrete repressive Maßnahmen besteht jedoch die Möglichkeit, diese Bildinhalte einzublenden. Die erhobenen Daten werden ständig wieder überschrieben und dadurch gelöscht. Eine Speicherung des Kennzeichens erfolgt nur im Trefferfall. Dann wird das Bild auf dem Festspeicher abgelegt, und es erfolgt eine optische und akustische Treffermeldung an die überwachenden Polizeibeamten.
Die Qualität der Erfassung- und Erkennungsrate deutscher und europäischer Kennzeichen ist auch im Hochgeschwindigkeitsbereich und bei widrigen Wetterverhältnissen sehr hoch. Zeitgleich können bis zu drei Fahrstreifen aus dem Seitenraum oder von Brücken überwacht werden. Zur Beleuchtung der Kennzeichen wird Infrarotblitztechnik im nichtsichtbaren Bereich verwendet.
Schünemann wies darauf hin, dass AKLS schon nach dem geltenden Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) eingesetzt werden könnten, da es sich dabei nur um die Automatisierung bislang manuell vorgenommener Arbeitsschritte handele. Der Einsatz der Geräte gehöre daher auch heute schon zur Praxis präventivpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung mit dem Ziel der Straftatenverhütung. Gleichwohl werde zur Klarstellung im laufenden Novellierungsverfahren zum SOG hierfür eine ausdrückliche Rechtsgrundlage geschaffen und klargestellt, dass der Einsatz dieser Geräte nur zulässig sein soll, wenn die Polizei auch sonst zu Kontrollen berechtigt ist.
Auch im strafprozessualen Bereich, so der Minister, sei der Einsatz von AKLS ohne ausdrückliche Regelung schon jetzt nach geltendem Recht zulässig, allerdings nur im Zusammenhang mit konkreten Fahndungsmaßnahmen. Dies habe in Niedersachsen bereits zum Erfolg geführt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.06.2007
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010