Schnellerer Aufstieg bei der Polizei
Schünemann: Laufbahnänderung entlastet die Dienststellen
HANNOVER. Innenminister Uwe Schünemann hat am Montag in Hannover eine Änderung der Laufbahnverordnung der Polizei angekündigt. Ziel sei es, so Schünemann, den Abschluss der so genannten zweigeteilten Laufbahn, also die Abschaffung des mittleren Dienstes, zu beschleuni-gen. Ferner würden die Basisdienststellen durch die Verringerung der Abwesenheitszeiten entlastet und die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aktiv gefördert.
Notwendig ist dieser Schritt zum einen wegen der für den 1. Oktober geplanten Errichtung einer Polizeiakademie Niedersachsen mit Standort in Nienburg und der gleichzeitigen Auflösung der Fachhochschule für Ver-waltung und Rechtspflege, Fachbereich Polizei, und des Bildungsinstituts der Polizei.
"Im Zuge der deshalb notwendigen Änderung der Laufbahnverordnung der Polizei wollen wir auch den Aufstieg von lebens- und berufserfahrenen Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes beschleunigen", erläuterte Schünemann das Vorhaben. Nachdem diese Landesregierung die zweigeteilte Laufbahn durch Umwandlung aller Stellen des mittleren Dienstes in solche des gehobenen Dienstes (Kommissare) zum Abschluss gebracht habe, müsse den noch im mittleren Dienst verbliebenen 670 Polizeibeamtinnen und –beamten durch eine Modifizierung der Auf-stiegsform ein beschleunigter Laufbahnwechsel ermöglicht und damit ein schnellerer Abschluss der zweigeteilten Laufbahn erreicht werden.
Dazu werde das für den Aufstieg erforderliche Lebensalter von bisher 35 auf nun 32 Jahre abgesenkt, sagte der Minister. An die Stelle des Halbjahres-Lehrganges werde eine kürzere Unterweisungszeit treten. Zudem werde eine so genannte Vorratsbeschulung auch jüngeren Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit der Unterweisung eröffnen, soweit dies zur wirtschaftlichen Durchführung des Lehrgangsbetriebes erforderlich ist. Der Aufstieg in den gehobenen Dienst erfolge für diese Personengruppe dann mit Erreichen des 32. Lebensjahres.
Eine grundlegende Berufserfahrung bleibe als ausgeprägtes Anforderungsmerkmal unverändert, weil ein Aufstieg auch künftig erst nach acht Jahren in einem Amt des mittleren Dienstes möglich sei.
"Der verbliebene Frauenanteil im mittleren Dienst beträgt 44 Prozent bei einem Gesamtanteil der Frauen in der Polizei von 20 Prozent. Dies zeigt deutlich, dass es zur Gleichstellung von Frauen und Männern und insbesondere zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in diesem Bereich Erleichterungen geben muss", unterstrich Schünemann.
Nach Abschaffung des mittleren Dienstes der Polizei wird es in Niedersachsen nur noch den gehobenen Dienst (Kommissare) und den höheren Dienst (Räte und Direktoren) geben. Seit Beginn der Umsetzung des Konzepts im Jahre 1993 sind von den derzeit aktiven Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes insgesamt 6383 Personen über insgesamt 25 Lehrgänge in den gehobenen Dienst aufgestiegen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
04.06.2007
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010