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Errichtung von Mobilfunksendemasten

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 08.03.2007; Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Somfleth (SPD); Es gilt das gesprochene Wort!


Die Abgeordnete hatte gefragt:

Im Oktober hat der Landtag die Eingabe 03047/11/15, Bürgerinitiative gegen einen Funkmast der Polizei in Rosengarten-Klecken, mit "Sach- und Rechtslage" beschieden.

Die Petenten haben sich gegen den Bau eines ca. 75 m hohen Funksendemastes für die Polizei auf dem Flurstück 4/4, Flur 3 in der Gemarkung Klecken, in ca. 250 bis 360 m Entfernung von der Wohnbebauung gewandt und gemeinsam mit dem Rat der Gemeinde Rosengarten (eine Resolution des Rates wurde bereits am 26. Januar 2006 einstimmig verabschiedet) gefordert, den geplanten Funkturm auf einem der beiden übermittelten Alternativstandorten zu errichten.

Obwohl die Eingabe im Petitionsausschuss des Landtages noch nicht abschließend behandelt und im Plenum des Landtages beschlossen worden war, wurde vor Ort bereits mit den Vorbereitungen für den Bau begonnen.

Dies und die Begründung für die unveränderte ablehnende Haltung des Innenministeriums gegenüber den angebotenen Alternativen (u. a. wegen des hohen Zeitdrucks und der angeblich so erheblichen zeitlichen Verzögerung durch die Durchführung der erforderlichen Verfahren bzw. der Unmöglichkeit einer Renovierung des bestehenden Funkturms in einem Wasserschutzgebiet) stießen bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern auf großes Unverständnis.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Warum war eine Sicherung des bestehenden Funkturms für die Zeit des Planfeststellungsverfahrens an einem Alternativstandort unmöglich, während Wohnhausbebauung in unmittelbarer Nähe des Turmes möglich war?
  2. Welche Interessen wurden mit dem Bau des Funkturms vorrangig bedient, und welche Rolle spielten hierbei die Interessen von Mobilfunkbetreibern?
  3. Inwiefern hätte die Gemeinde Rosengarten bei einem Genehmigungsverfahren für einen rein kommerziell genutzten Sendemast stärkere Einspruchsmöglichkeiten bis hin zur Ablehnung des Standorts gehabt?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

In den Antworten auf die mündlichen Anfragen vom März und Juni 2006 hat die Landesregierung bereits ausführlich dargelegt, aus welchen Gründen der Neubau des Sendemastes erforderlich war, warum bestehende Masten für eine Nutzung nicht in Frage kamen und weshalb ein Ausweichen auf Alternativstandorte nicht möglich gewesen ist. Darüber hinaus wurden die Baumaßnahme und die dahinter stehenden öffentlichen Interessen den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern mehrfach erläutert. Der Niedersächsische Landtag hat die Eingabe der Betroffenen im Petitionsausschuss behandelt und im Plenum beschlossen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Der vor Inbetriebnahme der Sendeanlage in Klecken genutzte Funkturm der Polizei war an vielen Stellen mangelhaft, es gab korrodierte Träger und Aussteifungen in verschiedenen Höhen des Stahlturms. Ein statischer Nachweis für die Tragfähigkeit war nicht mehr möglich. Bei stärkeren Schäden, wie sie zum Beispiel bei Sturm auftreten können, hätte die Umgebung um den Turm gesperrt und der Turm abgetragen werden müssen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die gesamte polizeiliche Sprechfunkversorgung in den Schwerpunktbereichen des Landkreises Harburg nicht mehr gewährleistet gewesen wäre.

Eine Sicherung des Turmes über einen längeren Zeitraum, der für die Planung, Genehmigung und den Neubau an einem anderen Standort erforderlich gewesen wäre, kam allein wegen des schlechten Erhaltungszustands nicht in Betracht. Die Richtigkeit dieser Beurteilung hat sich beim Abbau des Turmes und der damit verbundenen genaueren Kontrollmöglichkeit bestätigt. Auch eine großräumige Sperrung des Geländes mit dem Ziel, im Falle eines Einsturzes zumindest die Gefährdung von Personen auszuschließen, war nicht möglich, da sich in der Nähe Wohnbebauung befand.

Zu 2.:

Der Funkturm wurde errichtet, um die polizeiliche Funkversorgung im nördlichen Bereich der Polizeidirektion Lüneburg zu gewährleisten. Interessen von Mobilfunkbetreibern spielten dabei keine Rolle.

Zu 3.:

Die Gemeinde Rosengarten hatte dem Bauvorhaben im Rahmen der Beteiligung der Gemeinde nach § 36 BauGB zugestimmt.

Dieses Einvernehmen der Gemeinde ist bei allen Baumaßnahmen erforderlich. Einen Unterschied zwischen einer Baugenehmigung für ein rein kommerzielles Vorhaben nach § 68 NBauO, die durch die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Harburg erteilt würde, und einer bauaufsichtlichen Zustimmung nach § 82 NBauO als vereinfachtes Verfahren für Bauten des Bundes und der Länder, die im vorliegenden Fall durch die damals zuständige Bezirksregierung Lüneburg erteilt wurde, besteht nicht. Die Möglichkeiten der Gemeinde, das Einvernehmen zu erteilen oder abzulehnen, sind bei beiden Verfahren gleich.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.03.2007
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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