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Organisation des Innenministeriums

Rede von Innenminister Uwe Schünemann zu den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/DIE Grü-nen und der SPD; Es gilt das gesprochene Wort!


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landesregierung hat auf meinen Vorschlag beschlossen, mit Wirkung vom 01.02.2007 im Ministerium für Inneres und Sport eine Abteilung "Integration" zu bilden und die bisherige Abteilung "Brand- und Katastrophenschutz, Kompetenzzentrum Großschadenslagen" aufzulösen. Darüber hinaus habe ich die Landesregierung über meine Absicht unterrichtet, die Aufgaben des Verfassungsschutzes künftig von einer Abteilung meines Hauses wahrnehmen zu lassen.

Mit diesen Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung,

  • die gesellschaftliche Integration der Ausländer und Spätaussiedler zu stärken,
  • die guten Erfahrungen mit dem Brand- und Katastrophenschutz in den Polizeidirektionen auf das Innenministerium zu übertragen und
  • die Aufbauorganisation im Bereich des Verfassungsschutzes unter Wahrung der rechtsstaatlichen Anforderungen zu straffen.

Die Integration der bei uns rechtmäßig und auf Dauer lebenden Ausländer und Spätaussiedler ist für diese Landesregierung ein zentrales Anliegen. Wir haben dies im Oktober 2005 mit der Fortschreibung des "Handlungsprogramms Integration" und der Bereitstellung von rd. 60 Mio. Euro für Integrationsmaßnahmen deutlich gemacht. Im Innenministerium werden zahlreiche Aktivitäten, Programme und Modellprojekte teils in der Linie, teils durch abteilungsfreie Beauftragte initiiert, durchgeführt oder betreut.

Hierzu zählen beispielhaft

  • die kommunalen Leitstellen für Integration,
  • das Integrationslotsenmodellprojekt,
  • die kooperative Migrationsarbeit,
  • das Programm Integration durch Sport,
  • das Forum Integration,
  • die zahlreichen vermittelnden, koordinierenden oder informierenden Aktivitäten der Ausländerbeauftragten,
  • das Landesprogramm Integrationsberatung,
  • Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz und
  • die Integrationskurse im Grenzdurchgangslager Friedland.

Die Frage, ob uns gemeinsam die Integration von Menschen gelingt, die als Ausländer oder Spätaussiedler zu uns nach Deutschland und nach Niedersachsen kommen, hat herausragende Bedeutung für den Zusammenhalt und die Stabilität unserer Gesellschaft. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe und erklärtes Ziel dieser Landesregierung. Wir alle wissen, welche Herausforderungen noch auf uns zukommen.

Bislang werden die Aufgaben im Ministerium für Inneres und Sport von zwei abteilungsfreien Beauftragten sowie zwei Referaten wahrgenommen. Wegen der zunehmenden gesellschafts- und landespolitischen Bedeutung des Handlungsfeldes Integration wird dieser Bereich künftig organisatorisch in einer Abteilung zusammengefasst. Dies dient der Bündelung der Aktivitäten, stärkt die inhaltliche Ausrichtung der Aufgabenwahrnehmung und erleichtert deren Steuerung. Zugleich wird dadurch deutlich und sichtbar hervorgehoben, dass die Landesregierung diesen Aufgaben ein ganz besonderes Gewicht zumisst.

Beispielhaft verweise ich auf unsere aktuelle Bundesratsinitiative, mit der wir ebenfalls das Ziel verfolgen, die Integration der dauerhaft hier lebenden Ausländer zu verbessern. Wir wollen zur Erhöhung der Erfolgsquoten und damit der Integrationschancen die Stundenzahlen der Integrationskurse insbesondere für Jugendliche und Eltern auf 930 Stunden erhöhen und geduldeten Ausländern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.

Die Bündelung dieser vielfältigen Initiativen und Aktivitäten in einer Abteilung "Integration" ist eine gute Entscheidung für die Integrationsarbeit im Lande und eine konsequente Fortführung der Integrationspolitik der Landesregierung.

Mit der Auflösung der Abteilung "Brand- und Katastrophenschutz, Kompetenzzentrum Großschadenslagen" übertragen wir die guten Erfahrungen, die wir im Bereich der Polizeidirektionen gemacht haben. Ich bin sicher, dass sich diese Struktur auch in der täglichen Arbeit des Ministeriums bewähren wird. Denn mit der Zuordnung des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungswesens zum neuen "Landespräsidium für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz" stärken wir diesen Arbeitsbereich. Zugleich erreichen wir eine noch bessere Koordination der Aufgaben und einen besseren Informationsaustausch.

Dabei ist mir wichtig: In dem Präsidium selbst werden sowohl die Polizei als auch der Brand- und Katastrophenschutz sowie das Rettungswesen als eigenständige Bereiche erhalten bleiben. Für den Brand- und Katastrophenschutz sowie das Rettungswesen soll künftig ein Landesbranddirektor und für die Polizei ein Landespolizeidirektor als ständiger Vertreter des Abteilungsleiters tätig sein.

Lassen Sie mich – insbesondere mit Blick auf den Brandschutz - auch auf folgendes hinweisen:

  1. Der kommunale Brandschutz als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises bleibt von dieser Umorganisation unberührt.
  2. Auch andere Bundesländer haben die Aufgabenbereiche "Polizei" und "Brand-/Katastrophenschutz" in einer Abteilung zusammengefasst, so z. B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Bremen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Die Zahl der Abteilungen und Referate im Innenministerium wird durch die Einrichtung der Abteilung "Integration" im Ergebnis nicht erhöht. Denn diese Landesregierung ist angetreten, Verwaltung sparsam und nach dem Prinzip des organisatorischen Minimums zu organisieren, ohne das Notwendige zu vernachlässigen. Und wir haben dies in den letzten Jahren - auch durch unsere Reformen in Polizei und Verwaltung - eindrucksvoll bewiesen.

Das Landesamt für den Verfassungsschutz und die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen ihre Aufgaben sachgerecht und verantwortungsvoll wahr. Meine Absicht, das Landesamt aufzulösen und seine Aufgaben künftig im Ministerium für Inneres und Sport wahrnehmen zu lassen – was eine gesetzgeberische Entscheidung erfordert – ist deshalb auch ein Signal: Diese Landesregierung setzt Vertrauen in die hervorragende Arbeit des Verfassungsschutzes und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und selbstverständlich nimmt sie auch die Aufsicht wahr.

Demgegenüber vermitteln die Entschließungsanträge beider Oppositionsfraktionen erneut ein latentes Misstrauen gegenüber dem Verfassungsschutz. Das haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes mit ihrem großartigen Einsatz und Engagement nicht verdient.

In einer wehrhaften Demokratie nimmt der Verfassungsschutz eine enorm wichtige Aufgabe wahr. Und Rechtsstaatlichkeit und Demokratie leiden nun wirklich nicht, wenn die Aufgaben des Verfassungsschutzes unmittelbar in einem Ministerium wahrgenommen werden. Insoweit weiß ich mich auch mit den Ministerpräsidenten Beck und Platzeck einig, die den Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz und Brandenburg in einer Abteilung des dortigen Innenministeriums organisiert haben. Wollen Sie etwa behaupten, dass dort die Aufsicht und Kontrolle über den Verfassungsschutz nicht ernst genommen würde?

Wir wollen mit der Zusammenführung der Aufgaben des nachgeordneten Landesamtes und des ministeriellen Aufsichtsreferates die Organisation und die Arbeitsabläufe effizienter gestalten. Künftig werden

  • Doppelarbeiten sowohl im Landesamt als auch im Ministerium vermieden,
  • Schnittstellenproblematiken entfallen,
  • die Informationswege kürzer,
  • der Verfassungs- und Geheimschutz einer unmittelbaren Steuerung zugeführt und damit optimiert sowie
  • Synergieeffekte durch eine verschlankte Aufbauorganisation – auch im Bereich der zentralen Dienste wie Personal, Haushalt und Organisation erzielt.

Mit der Verlagerung der Aufgaben des Verfassungsschutzes in das Ministerium ist zweifellos ein Zuwachs an unmittelbarer politischer Verantwortung verbunden. Ich scheue dies ebenso wenig wie meine Kollegen in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Berlin und Rheinland-Pfalz, wo bereits jetzt das jeweilige Innenressort für die Aufgaben des Verfassungsschutzes unmittelbar zuständig ist. Ich sage das im Hinblick auf die historischen Bezüge in den Entschließungsanträgen der beiden Oppositionsfraktionen auch deshalb, weil wir natürlich auch im Rahmen der Neuorganisation an den rechtsstaatlich notwendigen Standards für die Organisation und die Arbeit des Verfassungsschutzes festhalten werden. Dies gilt namentlich für das Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz sowie die klaren und eindeutigen gesetzlichen Eingriffsbefugnisse und Übermittlungsvorschriften.

Die Einzelheiten der Neuorganisation des Verfassungsschutzes in Niedersachsen werden zurzeit in meinem Hause erarbeitet. Sie werden in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beratung vorliegen haben.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.01.2007
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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