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Grenzüberschreitende Polizeiarbeit

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Will und Müller (SPD); Es gilt das gesprochene Wort!


Die Abgeordneten hatten gefragt:

In ihrer Ausgabe vom 22. September 2006 berichtet die Lingener Tagespost von einem Besuch des amtierenden Innenministers bei einer länderübergreifenden Schwerpunktkontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs und bei einer Fahndungsaktion im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Grenzübergang Bad Bentheim. Auffallend ist, dass dieser Besuch unmittelbar vor den am 24. September 2006 in vielen niedersächsischen Kommunen durchgeführten Stichwahlen stattgefunden hat. Wörtlich heißt es in dem Bericht der Lingener Tagespost zur Entourage des Innenministers: "In Begleitung von Polizeipräsident Rolf Sprinkmann, Polizeidirektion Osnabrück, Polizeipräsident Matthias Seeger, Bundespolizeipräsidium West, Leitendem Polizeidirektor Karl-Heinz Brüggemann, Leiter der Regionalen Kontrollgruppe, Reinhold Coenen, Vorsitzender des Innenausschusses des Niedersächsischen Landtages, sowie mehrerer Landtagsabgeordneter, Vertretern der Landkreise und der niederländischen Polizei und weiterer Behörden ließ sich Schünemann die verschiedenen Kontrollstellen erklären."

Vor dem Hintergrund des Eindrucks, dass dieser öffentlichkeitswirksame Termin unmittelbar vor den Stichwahlen nicht ganz zufällig vereinbart worden zu sein scheint, fragen wir die Landesregierung:

  1. Wer wurde von ihr oder veranlasst durch die Landesregierung zur Teilnahme an dieser Bereisung des Innenministers eingeladen, und wie kam es zu dieser Teilnehmerliste?
  2. Wer hat an diesem Besuch des Innenministers teilgenommen, und wie ist der konkrete Besuchstermin zustande gekommen?
  3. Hat die Landesregierung den Kabinettsbeschluss aufgehoben, wonach Behördenbesuche von Landtagsabgeordneten in Wahlkampfzeiten unterbleiben sollen? Wenn ja, mit welcher Begründung, wenn nein, warum hält sich der Innenminister nicht an diesen Kabinettsbeschluss?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Im Bereich der Polizeidirektion Osnabrück ist bereits vor ca. 10 Jahren eine Regionale Kontrollgruppe zur Durchführung koordinierter Schwerpunktkontrollen eingerichtet worden. Diese Aufrufeinheit setzt sich aus ca. 165 speziell ausgebildeten Polizeibeamtinnen und –beamten aus allen Inspektionen der Polizeidirektion Osnabrück zusammen. Mit dem Einsatz der Kontrollgruppe wird unter anderem die Zielsetzung verfolgt, die Zusammenarbeit zwischen niederländischen und niedersächsischen Polizeidienststellen sowie weiteren deutschen Fachbehörden in den Bereichen Kriminalitätsbekämpfung und Verkehrssicherheitsarbeit nachhaltig zu verbessern. Seitdem finden jährlich etwa fünf bis zehn gemeinsame Großkontrollen oder Schwerpunktaktionen zu verkehrs- und fahrpersonalrechtlichen Aspekten sowie zu den Deliktsfeldern Kfz-Diebstahl/-Verschiebung, Drogen, Verbringungs- und Schleusungskriminalität statt. Die dabei getroffenen Feststellungen belegen sowohl den Erfolg als auch die Notwendigkeit derartiger Einsatzmaßnahmen.

Das Inkrafttreten des Deutsch- Niederländischen Staatsvertrages zum 01.09.2006 wurde von den Trägern dieser Zusammenarbeit als geeigneter Zeitpunkt angesehen, die langjährige erfolgreiche Kooperation im Grenzbereich Deutschland – Niederlande im Rahmen einer gemeinsamen Großkontrolle in Bad Bentheim an der BAB 30 in Anwesenheit des Niedersächsischen Innenministers, Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages, Kommunalpolitikern und Repräsentanten der beteiligten Behörden und Dienststellen öffentlich darzustellen. Bereits in der Vergangenheit hatten Niedersächsische Innenminister die Bedeutung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit an diesem konkreten Beispiel mit ihrer Teilnahme herausgestellt. So zuletzt der ehemalige Niedersächsische Innenminister Heiner Bartling im April 1999. Der Termin für die diesjährige Aktion wurde durch die Polizeidirektion Osnabrück bereits bei der Erstellung der Jahresplanung ausgewählt. Der Termin der Stichwahlen im Kommunalbereich hatte für die Terminplanung der Polizeidirektion Osnabrück keine Relevanz.

Sowohl die Vorbereitung und Durchführung des polizeilichen Einsatzes als auch der Pressekonferenz am 21. September 2006 erfolgten in der abschließenden Zuständigkeit der Polizeidirektion Osnabrück. Dementsprechend sind die eingeladenen Personen durch die Polizeidirektion Osnabrück in Abstimmung mit den übrigen beteiligten Behörden und Dienststellen ausgewählt worden.

Auf Einladung der Polizeidirektion Osnabrück haben an der Pressekonferenz folgende Personen teilgenommen:

Podiumsteilnehmer:

- Kolonel Kees Kuijs (District Noord-Oost Koninklijke Marechaussee)

- Stellvertretender Korpschef Roel ter Schure (Regio Politie Twente)

- Polizeipräsident Rolf Sprinkmann (Polizeidirektion Osnabrück)

- Polizeipräsident Matthias Seeger (Bundespolizeipräsidium West)

- Leitender Polizeidirektor Karl-Heinz Brüggemann (Leiter Regionale Kontrollgruppe)

- Uwe Schünemann (Niedersächsischer Minister für Inneres und Sport).

Gäste der Pressekonferenz:

- Landrat Friedrich Kethorn (Landkreis Grafschaft Bentheim)

- Kreisrat Dr. Bernd Kuckuck (Landkreis Emsland)

- Reinhold Coenen (Innenausschuss und Mitglied des Niedersächsischen Landtages)

- Bernd-Carsten Hiebing (Mitglied des Niedersächsischen Landtages)

- Reinhold Hilbers (Mitglied des Niedersächsischen Landtages)

- Heinz Rolfes (Mitglied des Niedersächsischen Landtages)

- Polizeivizepräsident Karl Redeker (Polizeidirektion Osnabrück)

- Marieke Schnoing (Leiterin Korps Landelijke Politiediensten Assen)

- Polizeidirektor Hans-Jürgen Bremer (Leiter Polizeiinspektion Aurich)

- Polizeidirektor Michael Maßmann (Leiter Polizeiinspektion Osnabrück)

- Polizeidirektor Günter Schell (Leiter Polizeiinspektion Cloppenburg/ Vechta)

- Polizeioberrat Ewald Friesenborg (Leiter Einsatz Polizeiinspektion Leer/ Emden)

- Polizeioberrat Udo Diederich (Bundespolizeiamt Kleve).

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Landesregierung hat zu diesem Termin weder eingeladen noch sind durch sie Einladungen veranlasst worden. Die Abgeordneten aller Fraktionen des Niedersächsischen Landtages der Region wurden – wie bei solchen Veranstaltungen üblich – am 14. September 2006 per Mail über diesen Termin informiert. Sie hatten damit die Möglichkeit, an dem Termin teilzunehmen.

Zu 2.:

Siehe Vorbemerkung.

Zu 3.:

Der aus dem Jahr 1986 datierte Kabinettsbeschluss hat den Besuch von Politikern bei Schulen, Dienststellen und anderen Einrichtungen des Landes zum Gegenstand.

Im vorliegenden Fall handelte es sich nicht um den Besuch einer Dienststelle, sondern um die Repräsentation der niedersächsischen Polizei am Einsatzort im Zusammenhang mit der Durchführung eines konkreten Polizeieinsatzes unter Beteiligung niederländischer Polizeikräfte sowie weiterer Bundes- und Landesbehörden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.10.2006
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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