Niedersächsisches Meldegesetz
Rede von Innenminister Uwe Schünemann zum Gesetzentwurf der Landesregierung; Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
Ziel des novellierten Niedersächsischen Meldegesetzes ist es, durch die Einführung elektronischer Kommunikation weiter zum Bürokratieabbau beizutragen und mehr Bürgerfreundlichkeit zu erreichen.
Mit dem Meldegesetz werden zum einen die Vorgaben des Melderechtsrahmengesetzes in Landesrecht umgesetzt. Darüber hinaus wird umfassend von der durch das Rahmenrecht eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer Vielzahl elektronischer Dienste zu schaffen.
So werden mit dem vorliegenden Entwurf Verwaltungsabläufe erheblich vereinfacht und der Bürgerservice nachhaltig verbessert. Die niedersächsischen Meldebehörden, die nicht nur gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern als Dienstleister fungieren, sondern auch gegenüber anderen Behörden und öffentlichen Stellen, erhalten so die Möglichkeit, ihre Servicequalitäten erheblich zu steigern.
Im Folgenden möchte ich auf die zwei Kernpunkte des Gesetzentwurfs näher eingehen:
Das Melderechtsrahmengesetz hat verbindlich festgelegt, dass die Rückmeldungen zwischen den Meldebehörden bei Umzügen ab 01.01.2007 bundesweit nur noch elektronisch erfolgen dürfen. Dieses Verfahren ersetzt gleichzeitig die Abmeldung, die zuvor noch bei Umzügen in ein anderes Bundesland verpflichtend war.
Das bedeutet: Die Bürgerinnen und Bürger müssen bei Umzügen im gesamten Bundesgebiet zukünftig nur noch eine Meldebehörde aufsuchen. Die entbehrliche – und häufig für die Bürgerinnen und Bürger auch als lästig empfundene – Abmeldepflicht wird abgeschafft; die Meldebehörden werden entlastet und Bürokratie wird konsequent abgebaut.
Zudem wird durch die elektronische Form der Rückmeldung ein Beitrag zur Verbesserung der Qualität und Aktualität der Melderegister geleistet, da die Daten schneller übermittelt und automatisiert abgeglichen werden können.
Ein zweiter Schwerpunkt des Gesetzentwurfes liegt in der Eröffnung der Möglichkeit der Nutzung elektronischer Kommunikationswege zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern.
So ermöglicht das novellierte Meldegesetz beispielsweise die Anmeldung der umgezogenen Person über das Internet oder die Einholung einer elektronischen Selbstauskunft. Zudem gestattet es den Meldebehörden, einfache Melderegisterauskünfte an Private über das Internet im Wege des automatisierten Abrufverfahrens zu erteilen.
Durch diese Änderungen werden Verwaltungsabläufe vereinfacht und teilweise sogar abgeschafft, so dass sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Meldebehörden selbst erhebliche Zeit- und damit verbunden Kostenersparnisse entstehen. Mit der einmaligen Beschaffung der notwendigen Infrastruktur können zudem viele weitere künftige eGovernment-Verfahren kostengünstig betrieben werden. Das Melderecht nimmt somit eine Vorreiterrolle im eGovernment ein.
Die Verbandsbeteiligung hat gezeigt, dass die vorliegende Novellierung des Melderechts - und dabei insbesondere die Einführung elektronischer melderechtlicher Dienste - von den kommunalen Spitzenverbänden einhellig begrüßt wird. Die Kommunen als Träger der Meldebehörden können künftig über die Einführung und Umsetzung elektronischer Meldevorgänge – mit Ausnahme der elektronischen Rückmeldung – im Rahmen ihrer Organisationshoheit eigenverantwortlich entscheiden. Viele Kommunen haben bereits das Potential an Verbesserung des Bürgerservice und Kostenoptimierung erkannt und großes Interesse geäußert, diese optionalen Dienste künftig anzubieten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.10.2006
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010