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Ist eine Kreisreform wirklich der Königsweg aus der Verschul-dung?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die mdl. Anfrage der Abgeordneten Heinz Rolfes und Hans-Christian Biallas (CDU)


Die Abgeordneten hatten gefragt

1. Wie bewertet sie den Vorschlag zu einer Kreisreform?

2. Trifft die Aussage zu, dass in allen der 20 bis 25 kleinsten Kreise ein Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen ist?

3. Welche Einsparungen oder Kosten sind von einer solchen Reform zu erwarten?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Die mündliche Anfrage nimmt Bezug auf einen Pressebericht über Äußerungen des Vorsitzenden der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Notwendigkeit und zum Inhalt einer neuen kommunalen Gebietsreform in Niedersachsen auf Kreisebene.

Die Landesregierung sieht für eine neue, landesweite Kreisneugliederung keine Notwendigkeit, auch nicht aufgrund der starken Verschuldung einer größeren Zahl von Landkreisen. Zwar mag die Zusammenlegung von Kreisen zu Kostensenkungen hinsichtlich der Aufgabenerledigung und insbesondere zu einem effektiveren Personaleinsatz führen. Ein solches Ergebnis kann jedoch weitgehend auch durch eine stärkere kommunale Zusammenarbeit unter Beibehaltung der heutigen Gebietsstrukturen erreicht werden. Die Möglichkeiten einer solchen Intensivierung im Bereich kommunaler Zusammenarbeit werden zur Zeit in meinem Auftrag von dem Verwaltungswissenschaftler Prof. Dr. Hesse unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände untersucht.

Ohne dem Ergebnis des Gutachterauftrages vorgreifen zu wollen, lässt sich anhand des bisher bekannt gewordenen Standes der Untersuchung feststellen, dass die kommunale Zusammenarbeit zwar von einer großen Zahl niedersächsischer Kommunen intensiviert worden ist, die Möglichkeiten aber keineswegs ausgeschöpft sind. Die weitere Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit stabilisiert die gegenwärtige kommunale Struktur in Niedersachsen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

1:

Die Landesregierung sieht für eine landesweite Kreisneugliederung keine Notwendigkeit. Schon gar nicht könnte eine solche Gebietsreform darin bestehen – wie offenbar vorgeschlagen –, pauschal die 20 oder 25 kleinsten Landkreise in Niedersachsen zusammenzulegen. Wer Letzteres ernsthaft erwägt, offenbart ein unzureichendes Verständnis von der gewachsenen Verbundenheit der Einwohner in Niedersachsen mit ihren Landkreisen.

2:

Es trifft nicht zu, dass in den 25 kleinsten Landkreisen Niedersachsens - gemeint sein dürften die in der Bevölkerungszahl kleinsten - ein Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen ist. In den letzten 10 Jahren ist nur in sechs dieser Landkreise die Bevölkerungszahl gesunken, am deutlichsten in den südöstlichen Landkreisen des früheren Regierungsbezirks Braunschweig und im Raum Hameln-Holzminden. Zwei Landkreise weisen eine gleich bleibende Bevölkerungszahl auf. In den anderen 17 kleineren Landkreisen ist die Bevölkerung in den vergangenen 10 Jahren gewachsen, im Einzugsbereich verschiedener Großstädte und im Westen Niedersachsens zum Teil sogar sehr deutlich. Eine Abhängigkeit der vergangenen oder prognostizierten Bevölkerungsentwicklung von der Kreisgröße ist im Übrigen auch allgemein nicht belegt.

3:

Die Höhe von Einsparungen oder Mehraufwendungen einer kommunalen Gebietsreform auf Kreisebene könnten erst dann - und auch dann nur annähernd - ermittelt werden, wenn sich absehen ließe, welche oder zumindest wie viele Kreise zusammengefasst würden. Die Berechnung wäre selbst in diesem Fall mit vielen Unsicherheiten behaftet, vor allem, weil die notwendigen Organisationsentscheidungen im Anschluss an eine Reform, insbesondere die Entscheidungen über die Fortführung der Kreiseinrichtungen, von den Selbstverwaltungsorganen der neu gebildeten Kreise abhingen.

Bei den eigentlichen Verwaltungsgeschäften hat die Erhebung des Innenministeriums vor der Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 1998 ergeben, dass die Fallkosten bei vielen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises von der Größe des Landkreises nicht abhängen und dass in vielen Aufgabenbereichen kleinere Landkreise die günstigeren Fallkosten hatten. Größe allein garantiert also keineswegs höchste Effizienz.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
13.07.2006
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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