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Kooperative Regionalleitstellen

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Geuter (SPD); Es gilt das gesprochene Wort!


Die Abgeordnete hatte gefragt:

Mit dem vom Innenministerium zur Verbandsbeteiligung freigegebenen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes soll u. a. eine gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von kooperativen Regionalleitstellen (bunten Leitstellen) geschaffen werden. In der dazu ergangenen Pressemitteilung vom 6. Dezember 2005 hat der niedersächsische Innenminister ausdrücklich bestätigt, dass dieser Konzentrationsprozess nur auf freiwilliger Basis erfolgen soll.

Der Landkreis Cloppenburg hat im Januar 2006 eine Kooperation mit den Landkreisen Ammerland, Oldenburg, Wesermarsch sowie den Städten Delmenhorst und Oldenburg zur Einrichtung einer gemeinsamen Großleitstelle beschlossen. Die Arbeitsgemeinschaft für diese Großleitstelle plant, der Polizei anzubieten, ein gemeinsames Gebäude zu beziehen, um so die gleiche Technik nutzen zu können. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Landkreis Cloppenburg zur Polizeidirektion Osnabrück gehört, während die übrigen Kooperationspartner der Polizeidirektion Oldenburg zugeordnet sind.

Anlässlich des "Startschusses" für die erste bunte Leitstelle in Osnabrück wird der Ministeriumssprecher in der Nordwest-Zeitung am 11. Mai 2006 mit der Aussage zitiert, dass die Planungen für bunte Leitstellen in Oldenburg, Meppen und Hameln weit fortgeschritten seien, Probleme gebe es dagegen noch in Cloppenburg.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche "Probleme" sieht die Landesregierung im Zusammenhang mit den beschlossenen Planungen des Landkreises Cloppenburg für eine gemeinsame Großleitstelle?
  2. Sind die betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften nach Auffassung der Landesregierung selbständig in der Lage, darüber zu entscheiden, welche regionalen Kooperationen bei der Einrichtung von Großleitstellen sinnvoll sind, oder gelingt ihnen das nur aufgrund eindeutiger Vorgaben aus dem zuständigen Ministerium?
  3. Plant die Landesregierung konkrete Maßnahmen, um diese von ihr offensichtlich nicht unterstützte freiwillige Kooperation des Landkreises Cloppenburg zur Einrichtung einer gemeinsamen Leitstelle noch zu verhindern? Wenn ja, welche?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Sowohl sicherheitsrelevante als auch wirtschaftliche Überlegungen und die bis 2010 abzuschließende Umstellung auf Digitalfunk haben zu Vorschlägen für die Bildung von sog. kooperativen Regionalleitstellen ("Bunte Leitstellen") geführt, in denen die integrierten Leitstellen von Feuerwehr und Rettungsdienst mit denen der Polizeibehörden zusammenarbeiten.

Im Gesetzentwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) ist eine Regelung aufgenommen, die nicht nur integrierte sondern auch kooperative Leitstellen zulässt und als Kooperationsziel beschreibt. Eine zwangsweise Zusammenlegung ist damit nicht intendiert. Vielmehr sollen sich neue Leitstellenverbünde nach dem Prinzip der Freiwilligkeit herausbilden.

Die Vorschläge für landesweit insgesamt 10 bis 12 kooperative Leitstellen orientieren sich an den Erfordernissen einer funktionalen und effektiven Arbeitserledigung der Polizei und der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und sind so ausgerichtet, dass erreichte Sicherheitsstandards nicht gefährdet werden. Dazu ist es von zentraler Bedeutung, dass Verbünde integrierter Leitstellen mit denen der Polizei im Rahmen der Organisationsstruktur der Polizeidirektionen gebildet werden. Kooperationen auf kommunaler Ebene, die Polizeiinspektionsgrenzen durchtrennen oder Polizeidirektionsgrenzen überschreiten, sind für die Polizei nicht sinnvoll.

In vielen Regionen wird auch auf kommunaler Seite der große Vorteil der Einräumigkeit von Verwaltungs- und Versorgungsstrukturen erkannt, so dass zur Zeit in ganz Niedersachsen Arbeits- oder Projektgruppen unter Federführung der Kommunen Planungen für kooperative Leitstellen orientiert an meinen Vorschlägen des MI entwickelt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Die geplante Großleitstelle Oldenburg kann nur im Gebiet der Polizeidirektion Oldenburg als kooperative Leitstelle betrieben werden. Im Landkreis Cloppenburg als zur Polizeidirektion Osnabrück gehörendem Gebiet würde es somit nicht zu einer Optimierung der Versorgung mit einheitlichen Leitstellenleistungen aller drei Gefahrenabwehrbereiche kommen, da die Aufgabenerledigung der Polizei aus den genannten Gründen weiterhin von der Polizeidirektion Osnabrück erfolgen wird. Die Alarmierung der Feuerwehr- und Rettungsdienstkräfte des Landkreises Cloppenburg würde allerdings bei einem Beitritt des Landkreises Cloppenburgs zu der Leitstelle im Bereich der Polizeidirektion Oldenburg nicht von Osnabrück aus, sondern z. B. durch die kooperative Leitstelle Oldenburg erfolgen.

Auch die weitergehenden Synergieeffekte, die sich aus der gemeinsamen Arbeitserledigung in kooperativen Leitstellen ergeben, wie die schnellere und professionellere Einsatzabwicklung, könnten vom Landkreis Cloppenburg nicht genutzt werden.

Zu 2.:

Die kommunalen Gebietskörperschaften erledigen die Aufgaben nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG) und nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) im eigenen Wirkungskreis. Insoweit unterliegen diese Bereiche lediglich der Rechtsaufsicht des Landes.

Zu 3.:

Siehe Antwort zu 2.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.06.2006
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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