Bekämpfung des Rechtsextremismus
Rede von Innenminister Uwe Schünemann zu den Anträgen der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Kollege Busemann und ich begrüßen es außerordentlich, dass es den Koalitionsfraktionen in Zusammenarbeit mit der SPD-Fraktion gelungen ist, eine neue gemeinsame Fassung des Entschließungsan-trages zu erarbeiten.
Umso bedauerlicher ist es, dass die Fraktion der Grünen sich nicht ernsthaft an dem Versuch beteiligt hat, eine von allen Fraktionen des Hauses gemeinsam getragene Fassung zu erarbeiten.
Mein Kollege Busemann hat in der Aussprache zu Ihrem Entschließungsantrag am 18. Mai ausführlich die umfangreichen Aktivitäten und Maßnahmen der niedersächsischen Landesregierung dargestellt, die vom Kultus- und vom Innenministerium zur politischen Auseinan-dersetzung und Bekämpfung des Rechtsextremismus ins Werk gesetzt worden sind.
Ich nenne hier nur einige Stichworte:
- die Durchführung von bisher 7 gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen von Kultusministerium und Landesamt für Verfassungsschutz in allen Regionen mit zwischen 80 und 140 Lehrkräften und anderen Multiplikatoren;
- eine Vielzahl von Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Niedersächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz in den Schulen;
- die Wanderausstellung des Landesamtes "Unsere Demokratie schützen – Verfassungsschutz gegen Rechtsextremismus", die mit der Eröffnung in dieser Woche in Osnabrück ihre 6. Station im Lande erreicht hat und insbesondere für die Schulen konkrete Informationen für die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus anbietet;
- das Projekt "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" der Ausländerbeauftragten;
- die Gedenkstättenarbeit in Bergen-Belsen, Sandbostel und Esterwegen, die Basisarbeit für die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus leistet;
- die Beteiligung an der bundesweiten Aufklärungskampagne "Wölfe im Schafspelz", die von den Innenbehörden konzipiert wurde und mit der Unterstützung der Kultusministerien in den Schulen für die Bekämpfung des Rechtsextremismus genutzt wird und
- die nachhaltige und in der Bevölkerung breit verankerte konzertierte Aktion aller staatlichen und kommunalen Beteiligten gegen den Aufbau eines rechtsextremistischen Fortbildungszentrums auf dem Heisenhof in Dörverden.
Es ist einfach zu kurz gedacht ist, dem Rechtsextremismus in unserem Lande nur mit einem wie auch immer gearteten unabhängigen Bildungszentrum begegnen zu wollen. Und wovon soll denn eine solche Einrichtung unabhängig sein? Gerade hier ist doch demokratische und rechtsstaatliche Einflussnahme gefragt.
Alle demokratischen Parteien müssen entschlossen dazu beitragen, ein Erstarken des Rechtsextremismus in Deutschland zu verhindern. Dafür klären wir die Menschen in unserem Land, insbesondere die jungen Menschen, über die Ziele der Rechtsextremisten, insbesondere der NPD auf. Diese notwendige politische Auseinandersetzung haben wir in unserem freiheitlichen Rechtsstaat politisch zu führen.
Vorurteile, Diskriminierungen und menschenverachtende Fremdenfeindlichkeit sind dauerhafte Herausforderungen, die wir nur langfristig mit mehr Prävention, aber auch mit der notwendigen Repression in den Griff bekommen.
Das Festsetzen von menschenverachtenden Vorurteilen und rechtsextremistischen Einstellungen können und werden wir nicht akzeptieren.
Für den Rechtsextremismus heißt das ganz konkret, dass weiterhin eine fundierte Auseinandersetzung mit seinen Ursachen geführt werden muss. Die Beobachtung des militanten Rechtsextremismus und dessen entschiedene Bekämpfung betreibt diese Landesregierung konsequent, nachhaltig und mit Augenmaß.
Hierzu gehört auch, dass wir das NPD-Verbot als rechtsstaatliche "ultima ratio" in der Auseinandersetzung mit dem militanten Rechtsextremismus im Auge behalten.
Eine so verstandene Verbotsprüfung ist und bleibt eine Daueraufgabe, die sich an den Vorgaben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 2003 orientieren muss. Das Niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz wird sich im Verfassungsschutzverbund dieser Aufgabe stellen und die dafür erforderlichen Erkenntnisse konsequent sammeln.
Für einen neuerlichen Verbotsantrag müssen die Antragsteller nicht nur wasserdicht belegen, dass die NPD darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen und dass sie diese Ziele mit einer aktiv kämpferischen, aggressiven Haltung verfolgt.
Sie haben zusätzlich auch die neuen Vorgaben der Bundesverfassungsgerichtsentschei-dung zu berücksichtigen.
Insgesamt enthalten diese Vorgaben der Gerichtsentscheidung nicht nur nach meiner Auffassung ein bisher nicht einzuschätzendes, außerordentliches Risiko für jeden neuen Parteiverbotsantrag. Diese Einschätzung war übrigens auch das Ergebnis der Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern vom 11. Februar 2005. Ich zitiere dazu Ziffer 2 des IMK-Beschlusses:
"Durch das in diesem Fall ausschlaggebende Minderheitsvotum des Bundesverfassungsgerichts sind die formalen Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren massiv erhöht worden".
Die Landesregierung begrüßt insgesamt die Entschließung, die der Landtag heute fassen wird. Sie betrachtet die Feststellungen der Entschließung als Unterstützung ihrer bisherigen Aktivitäten und als Ermutigung, diese Ansätze nachhaltig und engagiert weiterzuentwickeln.
Mein Kollege Busemann und ich begrüßen es außerordentlich, dass es den Koalitionsfraktionen in Zusammenarbeit mit der SPD-Fraktion gelungen ist, eine neue gemeinsame Fassung des Entschließungsantrages zu erarbeiten.
Umso bedauerlicher ist es, dass die Fraktion der Grünen sich nicht ernsthaft an dem Versuch beteiligt hat, eine von allen Fraktionen des Hauses gemeinsam getragene Fassung zu erarbeiten.
Mein Kollege Busemann hat in der Aussprache zu Ihrem Entschließungsantrag am 18. Mai ausführlich die umfangreichen Aktivitäten und Maßnahmen der niedersächsischen Landesregierung dargestellt, die vom Kultus- und vom Innenministerium zur politischen Auseinandersetzung und Bekämpfung des Rechtsextremismus ins Werk gesetzt worden sind.
Ich nenne hier nur einige Stichworte:
- die Durchführung von bisher 7 gemeinsamen Fortbildungsveran-staltungen von Kultusministerium und Landesamt für Verfas-sungsschutz in allen Regionen mit zwischen 80 und 140 Lehrkräf-ten und anderen Multiplikatoren;
- eine Vielzahl von Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Niedersächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz in den Schulen;
- die Wanderausstellung des Landesamtes "Unsere Demokratie schützen – Verfassungsschutz gegen Rechtsextremismus", die mit der Eröffnung in dieser Woche in Osnabrück ihre 6. Station im Lande erreicht hat und insbesondere für die Schulen konkrete Informationen für die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus anbietet;
- das Projekt "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" der Ausländerbeauftragten;
- die Gedenkstättenarbeit in Bergen-Belsen, Sandbostel und Esterwegen, die Basisarbeit für die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus leistet;
- die Beteiligung an der bundesweiten Aufklärungskampagne "Wölfe im Schafspelz", die von den Innenbehörden konzipiert wurde und mit der Unterstützung der Kultusministerien in den Schulen für die Bekämpfung des Rechtsextremismus genutzt wird und
- die nachhaltige und in der Bevölkerung breit verankerte konzertierte Aktion aller staatlichen und kommunalen Beteiligten gegen den Aufbau eines rechtsextremistischen Fortbildungszentrums auf dem Heisenhof in Dörverden.
Es ist einfach zu kurz gedacht ist, dem Rechtsextremismus in unserem Lande nur mit einem wie auch immer gearteten unabhängigen Bildungszentrum begegnen zu wollen. Und wovon soll denn eine solche Einrichtung unabhängig sein? Gerade hier ist doch demokratische und rechtsstaatliche Einflussnahme gefragt.
Alle demokratischen Parteien müssen entschlossen dazu beitragen, ein Erstarken des Rechtsextremismus in Deutschland zu verhindern. Dafür klären wir die Menschen in unserem Land, insbesondere die jungen Menschen, über die Ziele der Rechtsextremisten, insbesondere der NPD auf. Diese notwendige politische Auseinandersetzung haben wir in unserem freiheitlichen Rechtsstaat politisch zu führen.
Vorurteile, Diskriminierungen und menschenverachtende Fremdenfeindlichkeit sind dauerhafte Herausforderungen, die wir nur langfristig mit mehr Prävention, aber auch mit der notwendigen Repression in den Griff bekommen.
Das Festsetzen von menschenverachtenden Vorurteilen und rechtsextremistischen Einstellungen können und werden wir nicht akzeptieren.
Für den Rechtsextremismus heißt das ganz konkret, dass weiterhin eine fundierte Auseinandersetzung mit seinen Ursachen geführt werden muss. Die Beobachtung des militanten Rechtsextremismus und dessen entschiedene Bekämpfung betreibt diese Landesregierung konsequent, nachhaltig und mit Augenmaß.
Hierzu gehört auch, dass wir das NPD-Verbot als rechtsstaatliche "ultima ratio" in der Auseinandersetzung mit dem militanten Rechtsextremismus im Auge behalten.
Eine so verstandene Verbotsprüfung ist und bleibt eine Daueraufgabe, die sich an den Vorgaben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 2003 orientieren muss. Das Niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz wird sich im Verfassungsschutzverbund dieser Aufgabe stellen und die dafür erforderlichen Erkenntnisse konsequent sammeln.
Für einen neuerlichen Verbotsantrag müssen die Antragsteller nicht nur wasserdicht belegen, dass die NPD darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen und dass sie diese Ziele mit einer aktiv kämpferischen, aggressiven Haltung verfolgt.
Sie haben zusätzlich auch die neuen Vorgaben der Bundesverfassungsgerichtsentschei-dung zu berücksichtigen.
Insgesamt enthalten diese Vorgaben der Gerichtsentscheidung nicht nur nach meiner Auffassung ein bisher nicht einzuschätzendes, außerordentliches Risiko für jeden neuen Parteiverbotsantrag. Diese Einschätzung war übrigens auch das Ergebnis der Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern vom 11. Februar 2005. Ich zitiere dazu Ziffer 2 des IMK-Beschlusses:
"Durch das in diesem Fall ausschlaggebende Minderheitsvotum des Bundesverfassungsgerichts sind die formalen Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren massiv erhöht worden".
Die Landesregierung begrüßt insgesamt die Entschließung, die der Landtag heute fassen wird. Sie betrachtet die Feststellungen der Entschließung als Unterstützung ihrer bisherigen Aktivitäten und als Ermutigung, diese Ansätze nachhaltig und engagiert weiterzuentwickeln.
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.06.2006
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010