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Elektronische Fußfesseln

Rede von Innenminister Uwe Schünemann im Nieders. Landtag zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Es gilt das gesprochene Wort!


Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits bei der Einbringung dieses Entschließungsantrages habe ich deutlich gemacht, dass die elektronische Fußfessel der Weiterentwicklung des technischen Instrumentariums dienen könnte, das den Behörden und der Justiz zum Schutz der hiesigen Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden sollte. Zur Verbesserung der Sicherheitslage habe ich deshalb im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vorgeschlagen, den rechtlichen Rahmen für den Einsatz der elektronischen Fußfessel zu schaffen.

Mit der elektronischen Fußfessel soll den Behörden ein Instrument an die Hand gegeben werden, ausländische Gefährder, die ausgewiesen wurden, aber noch nicht abgeschoben werden können, zu überwachen. Bereits jetzt können bei diesen Personen nach den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes Maßnahmen verfügt werden, die ihre Bewegungsfreiheit beschränken. Diese Einschränkungen müssen auch überwacht werden können.

Da die Anordnung der elektronischen Fußfessel einem Richtervorbehalt unterliegt, ist die Gefahr des Missbrauchs durch Behörden nicht gegeben.

Aktuelle Geschehnisse zeigen, dass wir die elektronische Fußfessel brauchen: Vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat der Prozess gegen einen vermutlich syrischen Staatsangehörigen und zwei Brüder begonnen, die staatenlose Palästinenser sind. Ihnen wird vorgeworfen, Unterstützer bzw. Mitglieder von al Qaida zu sein und verschiedene Straftaten begangen zu haben. Sollte es hier zu einer

Verurteilung und ausländerrechtlichen Konsequenzen kommen, wie z. B. einer Ausweisung, könnte diese tatsächlich nicht zwangsweise durchgesetzt werden, weil die Staatsangehörigkeit nicht eindeutig geklärt ist und es weitere praktische Probleme gibt, die die Abschiebung von Palästinensern regelmäßig nahezu unmöglich machen. Nur in solchen Fällen, also bei verurteilten und ausgewiesenen Straftätern, soll die elektronische Fußfessel zum Einsatz kommen!

Darum werde ich mich auch weiterhin auf Bundesebene für eine entsprechende Gesetzesän-derung einsetzen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2006
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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