Geplantes Rockkonzert gegen Rechts in Auetal
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Briese und Helmhold (Grüne); Es gilt das gesprochene Wort!
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Die Schaumburger-Zeitung berichtet am 9. März 2006 über das Verbot eines Rockkonzertes gegen Rechtsextremismus im Ort Bernsen. Laut Berichterstattung wollte ein DJ im Dörfergemeinschaftshaus eine Musikveranstaltung mit verschiedenen Bands organisieren, um ein deutliches Zeichen gegen Rechtsradikalismus und Antisemitismus zu setzen. Laut Kommentar durch den örtlichen Redakteur hat die Gemeinde Auetal ein sehr reales Problem mit Neonazis, da u. a. mehrfach mit Hakenkreuzen jüdische Gräber entweiht wurden.
Vor dem Hintergrund, dass in Niedersachsen immer wieder in verschiedenen Regionen rechtsradikale Umtriebe zu verzeichnen sind und daher zivilgesellschaftliche Aktionen gegen Extremismus und Antisemitismus gerade von Jugendlichen ungemein wichtig sind, ist das Verbot durch das Ordnungsamt und die Bürgermeisterin nicht nachvollziehbar. Die Gründe der Gemeinde für das Verbot sind fragwürdig, da entsprechende Auflagen für die Einhaltung der Lärmimmissionen und der allgemeinen Sicherheit hätten auferlegt werden können.
Es ist ein gefährliches politisches Zeichen, wenn Aktionen gegen Rechtsextremismus von den Behörden aus Angst vor Auseinandersetzungen mit Rechtsradikalen verboten werden. Erst kürzlich hat das Verbot eines Konzertes des Liedermachers Konstantin Wecker gegen Rechtsradikalismus bundesweit Empörung ausgelöst, da damit der Eindruck erweckt würde, der Staat weiche vor den Drohungen der Rechtsextremen zurück.
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie bewertet sie das Verbot eines Konzertes gegen Rechtsextremismus in der Gemeinde Auetal, und hat sie Kenntnisse von weiteren Verboten entsprechender Initiativen?
- Ist die niedersächsische Polizei mittlerweile so überlastet, dass sie die Sicherheit eines Konzertes gegen Rechtsradikalismus nicht mehr gewährleisten kann?
- In welcher Form wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass zukünftig jugendpolitische Aktionen gegen Rechtsextremismus auf kommunaler Ebene nicht mehr verboten, sondern unterstützt werden?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Der Organisator eines geplanten "Rockkonzertes gegen Rechts" hatte sich an die Gemeindever-waltung Auetal gewandt und zur Durchführung dieser Veranstaltung um Überlassung des Dorfgemeinschaftshauses in Bernsen gebeten. Diese Anfrage wurde von der zuständigen Gemeindeverwaltung abschlägig beschieden.
Soweit hier bekannt wurde zur Begründung angeführt, dass die vorhandenen Räumlichkeiten nicht den Anforderungen für eine derartige Veranstaltung entsprechen.
Die Gemeinden können die Vergabe ihrer Einrichtungen an ihre Einwohner als Ausfluss ihres Selbstverwaltungsrechts insbesondere im Rahmen des Widmungsaktes oder durch Satzung grundsätzlich frei regeln. Sie sind in der auf der allgemeinen Regelung fußenden Vergabepraxis dabei allerdings an den Gleichheitsgrundsatz gebunden und unterliegen hierdurch dem Willkürverbot.
In diesem Rahmen kann die Vermietung eines Dorfgemeinschaftshauses abgelehnt werden, wenn es für die vorgesehene Nutzung ungeeignet ist, z. B. für ein überörtlich beworbenes Konzert nicht die nötigen Raumkapazitäten aufweist.
Die Landesregierung kann ungeachtet der politischen Unterstützung kommunaler Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus im Wege der Kommunalaufsicht auf die kommunalen Entscheidungen nur dann einwirken, wenn ein Rechtsverstoß vorliegt.
Ein solcher ist im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.
Gespräche der Gemeinde mit der Polizei zu der Frage, ob die Sicherheit der Veranstaltung durch die Polizei gewährleistet werden kann, hat es nicht gegeben.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Es ist weder ein versammlungsrechtliches Verbot noch ein Verbot auf der Grundlage des Nieder-sächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) ausgesprochen worden. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über beabsichtigte Verbote entsprechen-der Initiativen durch niedersächsische Gemeinden vor.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zu 2.:
Nein.
Die Polizei ist selbstverständlich in der Lage derartige Veranstaltungen zu schützen und wird dies – soweit erforderlich – auch jederzeit gewährleisten.
Zu 3.:
Für die Landesregierung hat die Eindämmung rechtsextremistischer Aktivitäten und Tendenzen eine herausgehobene Bedeutung. Dies schlägt sich in den Schwerpunkten der Präventionsarbeit der Landesregierung deutlich nieder.
Entsprechende Aktivitäten der Kommunen – wie auch von anderer Seite – unterstützt sie auch zukünftig unter Ausschöpfung aller ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Artikel-Informationen
erstellt am:
24.03.2006
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010