Technisches Hilfswerk
Rede von Innenminister Uwe Schünemann zum Antrag der Fraktion der SPD; Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
das THW ist ein unverzichtbares Element in der Katastrophenhilfe im Inland und in der humanitären Hilfe weltweit. Punkt 1 des Entschließungsantrages ist daher eine Selbstverständlichkeit.
Punkt 2 der Entschließung geht dagegen völlig ins Leere.
Eine Zerschlagung des THW wird von niemandem gewollt. Zum THW-Landesverband Bremen/Niedersachsen bestehen seitens der Landesregierung gute und enge Kontakte. Die Mitwirkung des THW im Katastrophenschutz des Landes wird außerordentlich geschätzt. Die Aufregung der Opposition ist insoweit völlig überflüssig.
In der im vergangenen Jahr geführten Diskussion ging es vielmehr um eine auch von Niedersachsen unterstützte Debatte über eine Neustrukturierung des THW. Diese Überlegungen hatten ihren Ausgangspunkt in dem in der Föderalismuskommission Ende 2004 erörterten Vorschlag zur Zusammenführung des Zivil- und Katastrophenschutzes bei den Ländern. Dieser Vorschlag ist allerdings ohne Ergebnis geblieben, so dass konkrete Vorstellungen der Landesregierung in diese Richtung auch nicht weiter entwickelt worden sind.
Im Hinblick auf die Bedrohungslagen neuer Art, aber auch wegen der an Intensität zunehmenden Naturkatastrophen sind auch in Zukunft verlässliche und leistungsstarke Partner im Katastrophenschutz unerlässlich.
Aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen: Die Aufteilung zwischen dem Zivilschutz als Bevölkerungsschutz im Verteidigungsfall und der Gefahrenabwehr des Katastrophenschutzes wird der aktuellen Bedrohungslage, insbesondere der durch den internationalen Terrorismus, nicht mehr gerecht.
Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für die Verteidigung, einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung. Durch das Zivilschutzneuordnungsgesetz im Jahre 1997 wurde der Zivilschutz in Deutschland grundlegend neu konzipiert und mit dem Katastrophenschutz verzahnt. Geblieben ist indessen die Regelung, dass die Länder die Aufgaben des Zivilschutzes als Bundesauftragsverwaltung durchführen. Daher hat der Bund gem. Art. 104 a des Grundgesetzes die sich daraus ergebenden Ausgaben zu tragen. Das erfolgt im Wesentlichen durch die Finanzierung einer entsprechenden Ergänzung der friedensmäßigen Ausstattung der Länder. Dabei erscheint es durchaus bemerkenswert, dass der Bund erheblich mehr Mittel für das THW bereitstellt als für die Länder als grundgesetzlich bestimmte Träger der Auf-gabe. Im Jahre 2004 waren dies lediglich ca. 45 Mio. während für das THW etwa 135 Mio. Euro zur Verfügung standen.
Den Ländern geht es ausschließlich um die bestmögliche Sicherstellung des Bevölkerungsschutzes. Um hier einem gesamtheitlichen Ansatz gerecht zu werden, erscheint es sinnvoll, den Schutz vor zivilen Gefahren grundsätzlich aus einer Hand heraus sicherzustellen.
Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Neuordnung des Zivil- und Katastrophenschutzes und über die Umsetzung der Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung wurden daher auch Überlegungen angestellt, ob dieser Gedanke dazu führen müsste, das THW in die Länder-strukturen einzupassen.
Dies hat aber mit einer Zerschlagung oder angeblich gewollten Schwächung des THW nichts zu tun. Im Gegenteil: Das THW genießt bei allen Katastrophenschützern und darüber hinaus eine hohe Anerkennung. Seine hervorragende Kompetenz wäre nach wie vor eine wichtige Säule im Katastrophenschutz der Länder.
Inzwischen ist der Bund im Rahmen der Evaluation der Neuen Strategie zum Schutz der Bevöl-kerung mit einer neuen Initiative zur stärkeren Einbindung des THW in die Strukturen des Katastrophenschutzes auf die Länder zugekommen. Das begrüße ich sehr, denn es eröffnet die Möglichkeit, dass wir dadurch gemeinsam dem Ziel, Katastrophenschutz und THW soweit wie möglich aufeinander abzustimmen, deutlicher Rechnung tragen können.
Ich meine, wir sollten hier, wenn es um mehr Sicherheit für die Bevölkerung geht, an einem Strang ziehen. Hierfür ist dieser Entschließungsantrag allerdings entbehrlich, da Punkt 1 eine Selbstverständlichkeit ist und Punkt 2 – wie erläutert – ins Leere geht.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.03.2006
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010