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Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen

Rede von Innenminister Schünemann zum Antrag der Fraktion der CDU


Sehr geehrte Damen und Herren,

die durch die Reform bedingten Einsparungen belaufen sich bis Ende 2005 auf rd. 54 Mio. Euro. Dies zeigt deutlich den Reform- und Gestaltungswillen der Landesregierung. Die damals uns entgegen gehaltenen pessimistischen Prognosen werden damit überzeugend widerlegt.

Im Juni 2004 hat die Landesregierung eine Gesetzesfolgenabschätzung für die Gesetzentwürfe vorgelegt, mit denen die Verwaltungsmodernisierung der Phase 1 umgesetzt wurde. Als einziges Bundesland hat Niedersachsen eine beispielhaft differenzierte Berechung über die Ergebnisse einer Reform erarbeitet. Gemeinsam haben wir die Ergebnisse hier im Parlament lebhaft diskutiert.

Anlässlich einer aktuellen Anfrage des Ausschusses für Haushalt und Finanzen haben wir die Gesetzesfolgenabschätzung an den Ergebnissen gemessen und eine entsprechende Berechnung erstellt.

Im Juni 2004 hatten wir bei unserer ersten kaufmännisch vorsichtigen Prognose zunächst sehr zurückhaltende Annahmen zur Gesetzesfolgeabschätzung erstellt. Sie wies schon damals positive Einsparungen aus. So würden sich für das Jahr 2005 die Ausgaben im Haushalt um 0,5 Mio. Euro reduzieren. Unsere aktualisierte Berechnung bestätigt dies nicht nur, sondern übertrifft es deutlich. Tatsache ist, dass durch die bisherigen Maßnahmen der Reform der Phase 1 der Landeshaushalt jährlich um rd. 54 Mio. Euro entlastet wird.

Dieses Ergebnis bezieht sich – und das möchte ich an dieser Stelle deutlich hervorheben - nur auf die Bereiche und Stellen der Landesverwaltung, die auch in der Gesetzesfolgeabschätzung 2004 einbezogen waren. Von den Stellen der Zielvereinbarung II (ZV II) waren das rund 80 Prozent der 6743 Stellen. Im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen "Bilanz der Verwaltungsreform" wird eine Gesamtrechnung vorgelegt, die alle ZV II – Bereiche umfasst.

Wodurch kommen nun die Einsparungen zu Stande?

Als Ursache für das hohe Einsparergebnis ist an erster Stelle der zügige Personalabbau zu nennen. Es konnten fast doppelt so viele Stellen abgebaut werden, wie in der GFA prognostiziert, d. h. rund 2440 Stellen. Die Einsparung von Personalausgaben konnte somit von ca. 46 Mio. Euro der GFA auf ca. 75 Mio. Euro verbessert werden. Dieser Betrag wird erwirtschaftet durch die Stellenstreichungen in Verbindung mit der so genannten Fünftelungsregelung. Danach werden jedem Ressorts jährlich, fünf Jahre lang, das Personalbudget in Höhe der jeweils zu erbringenden Stellenstreichungen um 20 Prozent gekürzt.

Hierzu trägt auch die Anwendung des personalwirtschaftlichen Instruments der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand gemäß § 109 NBG bei. Durch die konkreten Umsetzungen konnten statt ca. 3 Mio. Euro (GFA 2004) bis Ende 2005 ca. 600 Stellen und damit rund 7 Mio. Euro eingespart werden.

Diesen Einsparungen stehen natürlich auch Ausgaben gegenüber. Diese sind vor allem in Form von Modernisierungsmaßnahmen bei Aufgabenübertragungen auf Kommunen, Private und Dritte entstanden. Darunter fallen die Verlagerung von Aufgaben zum Beispiel an die NBank, NPorts-GmbH oder die Landwirtschaftskammer. Diese Ausgaben liegen bei der aktualisierten Berechnung weit unter den Veranschlagungen von 2004. Einige Maßnahmen konnten durch vertragliche Vereinbarungen wesentlich günstiger abgewickelt werden. Insgesamt liegen die Ausgaben für Aufgabenübertragungen auf Kommunen, Private und Dritte mit ca. 32 Mio. Euro um ca. 17 Mio. Euro unter der Prognose von 2004.

Zur Unterstützung aller Ressorts bei der Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen wurden in der ersten Abschätzung Sondermittel für Trennungsentschädigungen/Umzugskosten, reformbedingte Fortbildung und Umzugskosten von Behörden vorgehalten. Statt veranschlagter 780.000 Euro sind nur 20.300 Euro von den Ressorts in Anspruch genommen worden. Die anfängliche Panikmache über Umzugskarawanen und zu hohe Kosten in diesem Bereich ist damit anschaulich widerlegt.

Zusätzlich hat der Abbau von Stellen in der Landesverwaltung bereits zu einer Reduzierung des Raumbedarfs geführt. Die Bilanz konnte, durch Verkäufe von Liegenschaften auf Grund der Auflösung der Bezirksregierungen in Oldenburg, Lüneburg und Braunschweig, um 4,5 Mio. Euro verbessert werden.

Die Haushalteinsparungen von bereits 54 Mio Euro sind ein großartiger Erfolg. Sie tragen wesentlich zur Entlastung des niedersächsischen Landeshaushaltes bei. Wir haben also in so kurzer Zeit nicht nur eine erhebliche Summe eingespart, sondern die Verwaltung in Niedersachsen modernisiert, verschlankt und zukunftsfähig gemacht. Allen Pessimisten zum Trotz: die Verwaltung funktioniert nach wie vor hervorragend! Dabei haben wir die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und nicht zuletzt die der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mittelpunkt gestellt. Gerade ihnen und ihrer konstruktiven Mitwirkung gilt mein besonderer Dank und ich bin sicher, auch der Dank aller in diesem Hause.

Mit der zweiten Phase der Verwaltungsmodernisierung wird die solide positive Reformentwicklung fortgesetzt.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.03.2006
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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