Kurzzeitpflege
Rede von Innenminister Schünemann in Vertretung von Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann zum Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser sozialpolitisches Prinzip ist der Vorrang der häuslichen Pflege
vor stationären Aufenthalten. Ältere Mensche wollen möglichst lange in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung bleiben. Diesen Wunsch älterer Menschen unterstützt die Landesregierung nachdrücklich.
Wir unterstützen den Verbleib in der häuslichen Umgebung durch ambulante Hilfen und durch Tages- und durch Kurzzeitpflege, um die pflegenden Angehörigen punktuell zu entlasten.
Deshalb haben wir auch den entsprechenden Haushaltsansatz erhöht.
Die Kurzzeitpflege in Niedersachsen muss weiterentwickelt werden.
Das deckt sich auch mit dem von meinem Haus erarbeiteten Landespflegebericht 2005. Ein Vorab-Druck des Berichts liegt den Fraktionen des Landtages vor.
Die so genannten "eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze" in den Dauerpflegeheimen haben wir im Vergleich zu den anderen Bundesländern in großer Anzahl.
Das sollte uns aber nicht daran hindern, für Kurzzeitpflegeplätze zu werben.
Der Vorbereitende Ausschuss des Landespflegeausschusses wird den Prozess gemeinsam mit einer Reihe von Trägern von Kurzzeitpflegeeinrichtungen unter Einbezug der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft aktiv begleiten.
Wesentlich weitergehend, grundsätzlicher und dringender als Ihre Anliegen, die Sie in dem Entschließungsantrag zum Ausdruck gebracht haben, sind nach meiner Auffassung Fragen der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kurzzeitpflege.
Das gilt vor allem für die Kurzzeitpflege als Übergangspflege nach einer stationären Behandlung oder Reha. Hier müssen für die Zukunft Weichen gestellt und Schnittstellen abgebaut werden.
Das schafft dann auch bessere Voraussetzungen für die Entwicklung einer qualifizierten Kurzzeitpflege vor Ort.
Ich begrüße daher die in der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene vom 11.11.2005 diesbezüglich angekündigten Reformschritte im Zuge der anstehenden Novellierung der Pflegeversicherung.
Niedersachsen wird sich an diesem Novellierungsprozess konstruktiv beteiligen. Die Landesregierung teilt dabei uneingeschränkt das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel der Stärkung der häuslichen Pflege und der dazu angekündigten Maßnahmen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.02.2006
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010