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Kommunalprüfungsanstalt

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Bartling (SPD); Es gilt das gesprochene Wort!


Der Abgeordnete hatte gefragt:

Seit einem Jahr besteht die Kommunalprüfanstalt in Braunschweig.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

Wie hat sich die Prüftätigkeit der neu gegründeten Anstalt im Jahr 2005 im Vergleich zu den früher zuständigen Kommunalprüfungsämtern der aufgelösten Bezirksregierungen entwickelt (bitte die Fallzahlen für die Jahre 2003 bis einschließlich 2005 getrennt nach den früheren Regierungsbezirken aufschlüsseln)?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregie-rung die Kleine Anfrage wie folgt:

Anrede,

zum 01.01.2005 wurde mit dem Gesetz zur Neuregelung der überörtlichen Kommunalprüfung die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt mit Sitz in Braunschweig errichtet. Diese Neuorganisation, die im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen erfolgt ist, bedeutet zugleich eine veränderte inhaltliche Neugestaltung der überörtlichen Kommunalprüfung, die über die herkömmliche Aufsichtsfunktion hinaus beratende und unterstützende Leistungen für die Kommunen erbringen wird.

Niedersachsen war unter den vorherigen Landesregierungen auf diesem Gebiet untätig, während derartige moderne Konzepte in vielen Ländern inhaltlich und organisatorisch längst verwirklicht wurden.

Nunmehr ist es gelungen, das System der überörtlichen Kommunalprüfung auch in Niedersachsen grundlegend neu zu organisieren, indem eine landesweite Zuständigkeit für die überörtliche Prüfung sämtlicher Kommunen, Zweckverbände und kommunalen Anstalten geschaffen worden ist.

Für einen Übergangszeitraum von drei Jahren ist die Zuständigkeit der Kommunalprüfungsanstalt auf die Prüfung der Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte beschränkt, um die neue Einrichtung nicht zu Beginn mit Aufgaben zu überfrachten und so einen sachgerechten Aufbau der Kommunalprüfungsanstalt zu gewährleisten.

Neben der neuen Organisation sieht das genannte Gesetz auch eine inhaltliche Neugestaltung der überörtlichen Kommunalprüfung über die herkömmliche Aufsichtsfunktion hinaus vor. Die Kommunalprüfungsanstalt soll einerseits den Interessen des Landes, also dem in Art. 57 Abs. 5 der Niedersächsischen Verfassung verankerten Auftrag der staatlichen Aufsicht des Landes über die Kommunen und zugleich den Interessen der Kommunen selbst dienen. Andererseits sollen die Kommunen mit einer vorwiegend auf Vergleichen basierenden und mehr beratenden und begleitenden Prüfung unterstützt und dadurch insgesamt die kommunale Selbstverwaltung gestärkt werden.

Die Kommunalprüfungsanstalt hat zwei Organe, nämlich den Präsidenten und den Verwaltungsrat. Dieser besteht aus acht Mitgliedern, von denen jeder kommunale Spitzenverband und das Ministerium für Inneres und Sport jeweils zwei bestimmt haben. Der Verwaltungsrat entscheidet über alle Grundsatzfragen, insbesondere über die Satzungen einschließlich der Haushaltssatzung und über die grundsätzliche Ausrichtung der Prüfung. Durch die mehrheitliche Vertretung im Verwaltungsrat nehmen die zu prüfenden Kommunen maßgeblichen Einfluss auf die Willensbildung der Kommunalprüfungsanstalt. Dieses unterstreicht noch einmal das Ziel der Neuausrichtung der überörtlichen Kommunalprüfung über die herkömmliche Aufsichtsfunktion hinaus hin zu einer beratenden und unterstützenden Leistung für die Kommunen.

Durch die zuvor beschriebene besondere Einbeziehung der Kommunen ist die Organisationsform mit anderen Landesbehörden - auch mit den früheren Kommunalprüfungsämtern der Bezirksregierungen - nicht vergleichbar.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt hat ihren Prüfungsbetrieb mit Beginn des Jahres 2006 aufgenommen. Das abgelaufene Jahr hat die Leitung der Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt dazu verwendet, die zentrale Verwaltung zu etablieren, Personal zu gewinnen und es auf die anstehende Prüfungstätigkeit vorzubereiten sowie die neu ausgerichtete überörtliche Kommunalprüfung inhaltlich-methodisch vorzubereiten.

Parallel hierzu hat die Leitung der Anstalt die erste vergleichende Prüfung, die sich auf die sieben großen selbständigen Städte erstreckt, vorbereitet. Diese ist durch die einzelnen Prüfungsgruppen inzwischen vor Ort aufgenommen worden.

Angesichts des vollkommenen Neuanfangs - inhaltlich und institutionell - konnte nicht erwartet werden, bereits 2005 eine vergleichende überörtliche Kommunalprüfung abzuschließen. Ein Blick in die Nachbarschaft zeigt: Auch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen benötigte annähernd ein Jahr, um sich zu organisieren.

Angesichts dieser Sachlage erübrigt sich ein Vergleich der Prüfungstätigkeit der Niedersächsischen Kommunalprüfungsanstalt mit den Prüfungsleistungen der vier Kommunalprüfungsämter. Gleichwohl seien hier nachrichtlich folgende Fallzahlen mitgeteilt. Die Zahlen entstammen den übersandten Prüfungsplänen der benannten Jahre.

Die Bezirksregierung Braunschweig hat 2003 sechs Prüfungen vorgenommen; von der Bezirksregierung Hannover erfolgten vier, von Lüneburg sechs und von Weser-Ems 15 Prüfungen. Für 2004 ergibt sich das folgende Bild: Braunschweig fünf, Hannover zwei, Lüneburg fünf und Weser-Ems zwölf Prüfungen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.01.2006
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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