Kostenausgleich für Landkreise und Kommunen
Rede von Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann in Vertretung von Innenminister Uwe Schünemann zum Gesetzesentwurf der Landesregierung
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.12.2005; TOP 17
Die Landesregierung hat Ihnen mit diesem Gesetzentwurf einen weiteren Baustein zur Umsetzung der auf den Weg gebrachten Verwaltungsreform vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf regelt die Kostendeckung für die Aufgaben, die nach Auflösung der Bezirksregierungen seit Anfang dieses Jahres von den Kommunen wahrgenommen werden.
Insgesamt sind rund 70 ehemalige Landesaufgaben, darunter Aufgaben des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft, den Landkreisen und Gemeinden übertragen worden. Damit sind insgesamt 149 Stellen beim Land entbehrlich geworden. Mit einbezogen haben wir die schon bei der Bildung der Region Hannover vor einigen Jahren von der Bezirksregierung Hannover auf die Region übertragenen Aufgaben. Daher sieht der Gesetzentwurf neben der eigentlichen Ausgleichsregelung auch eine Anpassung des Gesetzes über die Region Hannover vor, die bislang nur Ausgleichsleistungen nach Abzug einer zehnprozentigen Interessenquote vom Land erhielt.
Bei der Ermittlung des Ausgleichsbetrages hat die Landesregierung einen neuen Weg beschritten. Erstmals konnte bereits im Vorfeld in einer Ar-beitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände eine Eini-gung über die Höhe der Kostenabgeltung erreicht werden. Pro eingesparte Stelle beim Land wird jährlich ein Ausgleichsbetrag von 78.500 Euro ange-rechnet.
Mit einem Volumen von rund 11,7 Millionen Euro, die nun somit künftig vom Land jährlich an die Kommunen fließen, werden die notwendigen Perso-nal- und Sachkosten für die Aufgabenwahrnehmung abgegolten. Die mit den übertragenen Aufgaben verbundenen Zweckausgaben sind im Einver-nehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden von dieser Gesetzesrege-lung noch nicht erfasst, sondern sollen in einer gesonderten Erhebung er-mittelt werden, auf die ich gleich noch näher eingehen möchte.
Mit dieser Kostenabgeltungsregelung werden den Kommunen damit erst-mals die mit einer Aufgabenübertragung verbundenen Kosten im Sinne einer strikten Konnexität erstattet. Es gibt keine Interessenquote mehr, die den Ausgleichbetrag an die Kommunen vorab kürzt, sondern der Aus-gleichsbetrag fließt ungeschmälert an die Kommunen. Damit wenden wir das strikte Konnexitätsprinzip, auch wenn es noch nicht in unserer Verfas-sung steht, bereits jetzt konsequent an.
Die Tatsache, dass wir in allen drei Ausschüssen des Landtages zu diesem Gesetzentwurf Einstimmigkeit erzielen konnten, lässt mich hoffen, dass wir uns auch bei den weiteren Beratungen über die Verankerung eines strikten Konnexitätsprinzips in unsere Verfassung alsbald werden verständigen können.
Grundlage für die Verteilung der Kostenausgleichsmittel nach diesem Gesetzentwurf ist neben der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune auch deren Gebietsfläche. Die Landesregierung versteht dies auch als einen deutlichen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume in Niedersachsen, die aufgrund ihrer großräumigen Ausdehnung durch die Aufgabenerledigung besonders belastet sind.
Das Verteilungskriterium Fläche ist bei Vertretern der größeren Städte teil-weise auf Kritik gestoßen. Vielleicht auch, weil sie sich mehr Kostenaus-gleichsmittel nach diesem Gesetzentwurf versprochen haben. Ich meine aber, dass wir einen Flächenfaktor etwa bei Aufgaben wie denen des Na-turschutzes oder bei Forst- und Jagdangelegenheiten guten Gewissens rechtfertigen können. Es liegt auf der Hand, dass ein großflächiger Land-kreis höhere Aufwendungen im Bereich des Naturschutzes hat als eine Stadt. Naturschutz wie auch Forst- und Jagdaufgaben finden nun mal hauptsächlich in der Fläche statt.
Aber auch diejenigen, die noch Zweifel an der Richtigkeit der gewählten Verteilungsmaßstäbe hegen, kann ich beruhigen. Mit den kommunalen Spitzenverbänden ist für das Jahr 2007 eine Revision dieses Kostenaus-gleichsgesetztes verabredet. Es soll dann bei allen betroffenen Kommunen eine Gesamterhebung der Kosten, die durch diese Aufgabenübertragung verursacht sind, durchgeführt werden. Mit der Revision werden wir dann auch die von mir erwähnten Zweckausgaben erfassen und bei der Höhe des künftigen Ausgleichsvolumens mit berücksichtigen. Nach Auswertung dieser Revision wird zu entscheiden sein, ob die Verteilungskriterien angemessen und gerecht sind oder ob diese verändert werden müssen.
Da die Kommunen die neu übertragenen Aufgaben bereits seit Anfang des Jahres wahrnehmen, haben sie die Ausgleichsmittel für das Jahr 2005 bereits vorab unter Vorbehalt erhalten. Künftig werden die Ausgleichszahlungen jeweils zur Jahresmitte an die Gemeinden und Landkreise erfolgen. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung für diesen Gesetzentwurf, damit wir die bereits erfolgten und die künftigen Ausgleichzahlungen auf eine gesetzliche Grundlage stellen können.
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.12.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010