Kassenkredite
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Möhrmann (SPD); Es gilt das gesprochene Wort!
Der Abgeordnete hatte gefragt:
In den letzten zwei Jahren sind - wie der zuständige Innen- und Kommunalminister in seiner Pressemitteilung vom 24. Oktober 2005 eingeräumt hat - die kommunalen Kassenkredite in Niedersachsen von 2,9 auf 4 Milliarden Euro angestiegen. Allerdings hat er unerwähnt gelassen, dass die CDU/FDP-Landtagsmehrheit einen nicht unerheblichen Beitrag geleistet hat: Weder wurde das für die ersten 100 Tage versprochene Konnexitätsprinzip in der Verfassung verankert, noch hat sich die schwarz-gelbe Landtagsmehrheit vor einem drastischen Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich gescheut. Die kommunalen Spitzenverbände sind der Ansicht, dass die Verteilungssymmetrie zwischen Land und Kommunen empfindlich gestört ist. Die kommunale Finanzsituation hat vor dem Hintergrund des bevorstehenden In-Kraft-Tretens von Basel II unmittelbare Auswirkungen für die Kommunen. Die Banken sind gegenwärtig dabei, die öffentlichen Hände in Ratingklassen einzuteilen. Dabei werden sie je nach Bonität der Kommunen unterschiedlich hohe Kreditzinsen erheben und Limite setzen müssen, da die Banken ihrerseits mit Blick auf ihre Refinanzierungskosten unter dem Druck von Ratingagenturen stehen. Es ist also zu befürchten, dass hoch verschuldete Kommunen nicht mehr oder nur noch zu vergleichsweise schlechten Bedingungen an Kredite kommen werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Mit welchen Auswirkungen für die kommunale Ebene rechnet sie nach In-Kraft-Treten von Basel II zum 1. Januar 2007, und welche Folgen hat dabei der vorgesehene Wegfall der derzeitigen Genehmigungspflicht für Kassenkredite nach § 94 Abs. 2 NGO?
- Was geschieht, wenn die Kreditinstitute verschuldeten Kommunen keine Kassenkredite mehr gewähren oder die Zinsen in Abhängigkeit von der Bonität der Kommunen festsetzen, und wie wird die Landesregierung die betroffenen Kommunen unterstützen?
- Wie verteilen sich die kommunalen Kassenkredite gegenwärtig auf die niedersächsischen Kommunen, und mit welchen finanziellen Folgen müssten die Kommunen rechnen, wenn die derzeit günstigen Kreditkonditionen auch nur um einen Prozentpunkt steigen würden?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ob die geänderten Eigenkapitalvorschriften ab dem 1. Januar 2007 zu höheren Kreditkosten von Kommunen führen können, lässt sich nicht vorhersagen. Ein Zusammenhang mit der Genehmigungspflicht bzw. Genehmigungsfreiheit des Höchstbetrags der Kassenkredite besteht nicht.
Zu 2.:
Der erste Teil der Fragestellung ist hypothetisch. Es sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen Kommunen keine Kassenkredite von Banken erhalten haben.
Das Land wird bei konkreten Problemen die betroffenen Kommunen bei ihrer Haushaltskonsolidierung unterstützen.
.Zu 3.:
Die Kassenkredite der niedersächsischen Kommunen am 30.06. dieses Jahres ergeben sich aus der Anlage.
1 % des Gesamtbetrags der Kassenkredite auf dem Stand vom 30.6. 2005 machen ca. 40 Mio. € aus.
Hinweis für die Redaktionen:
Die 23-seitige Anlage kann unter www.mi.niedersachsen.de/Aktuelles/Presseinformationen als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.11.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010