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Anlaufstelle für Opfer der DDR-Diktatur

Ausstellung über die Arbeitsweise der Stasi/Beratungstage in Wolfsburg


WOLFSBURG. Niedersachsen hat als erstes westdeutsches Bundesland vor gut einem Jahr eine eigene Anlaufstelle für Opfer der DDR-Diktatur eingerichtet. In Zusammenarbeit mit der Außenstelle Magdeburg der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport nun erstmals die Ausstellung "Wir sind überall…" – Die Staatssicherheit im früheren Bezirk Magdeburg - nach Niedersachsen geholt. Die Ausstellung gibt einen Einblick in Strukturen und Aufgabenfelder der Stasi. Zahlreiche Fotos und Dokumente aus dem Archiv der heutigen Stasi-Unterlagen-Behörde verdeutlichen die Arbeitsweise der DDR-Geheimpolizei gegen die Bevölkerung. Die Ausstellung ist zu sehen

in Wolfsburg, Porschestr. 49,

im Foyer des Rathauses B,

in der Zeit vom 09. November bis zum 24.November 2005

Viele Opfer der DDR-Diktatur leben heute in Niedersachsen. Um möglichst viele Menschen persönlich zu erreichen, bietet das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Sozialministerium mehrmals jährlich Beratungstage für Verfolgte der DDR in verschiedenen Städten an. Die nächsten Beratungstage finden im Rahmen der Ausstellung "Wir sind überall…" statt

in Wolfsburg, Porschestr. 49,

Rathaus A,

am Dienstag, 15.November, von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr

und Mittwoch, 16.November, von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Interessierte Bürger können sich u. a. über die bestehenden Rehabilitierungsmöglichkeiten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR informieren. Mitarbeiter des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie beantworten Fragen bezüglich haft- oder verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden.

Erläuterungen:

Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz (u. a. Passvergehen/ versuchte Republikflucht, Boykott oder staatsfeindliche Hetze, Spionage). Ebenso politisch motivierte Verurteilungen mit überzogenem Strafmaß oder die außerhalb eines Strafverfahrens erfolgte gerichtliche oder behördliche Entscheidung zur Freiheitsentziehung, sofern diese der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat (Einweisung Psychiatrie oder Jugendwerkhof)

Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) dient der Aufhebung von elementar rechtsstaatswidrigen Maßnahmen von DDR-Organen, wenn die Maßnahmen zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder einer beruflichen Benachteiligung (z. B. im Rahmen einer Ausreiseantragstellung) geführt haben und die Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) knüpft mit dem Ziel eines Nachteilsausgleichs verfolgungsbedingter Eingriffe in Ausbildung oder Beruf an StrRehaG und VwRehaG an. Erfasst auch Maßnahmen des Betriebes oder staatlicher Organe (u. a. Nichtzulassung oder Exmatrikulation zu EOS oder Fach-/Hochschule, Kündigung der Lohn- bzw. Gehaltsminderung, Entzug Gewerbeerlaubnis).

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.11.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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