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Aus- und Fortbildung in der Polizei

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andretta und Oppermann (SPD)


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.09.2005

Die Abgeordneten hatten gefragt:

In der Landesregierung gibt es Überlegungen, das Bildungsinstitut der Polizei und die Fachhochschule zu einer Akademie zusammenzuführen. Des Weiteren wird im Hinblick auf hohe Mietkosten überlegt, die polizeiliche Fachhochschulausbildung in Hildesheim zu schließen. Gleichzeitig hat das Innenministerium das staatliche Liegenschaftsmanagement beauftragt zu prüfen, ob der Standort Nienburg an der Weser geeignet sei, die ca. zehn Klassen bzw. Studiengruppen aus Hildesheim unterzubringen. In Nienburg gibt es allerdings keine Infrastruktur für polizeiliche Ausbildung. Hingegen ist am Standort Münden eine komplette Infrastruktur vorhanden, die geeignet wäre, die Studiengruppen aus Hildesheim problemfrei zu übernehmen und unterzubringen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Hat sie geprüft, ob die Hildesheimer Studiengruppen ohne Mehrkosten in Münden untergebracht werden können?

2. Ist die Verlagerung der Studiengruppen aus Hildesheim endgültig, oder werden auch dort Alternativen geprüft?

3. Wo wird der Sitz der Polizeiakademie sein?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

Gemäß Kabinettsbeschluss vom 19.04.2005 soll als Teilprojekt im Rahmen des Projektes "Neuorganisation der Aus- und Fortbildung im öffentlichen Dienst des Landes" der zweiten Phase der Verwaltungsmodernisierung der Landesverwaltung eine Neuordnung der polizeilichen Aus- und Fortbildung mit dem Ziel einer weiteren Qualitätssteigerung und Erhöhung der Wirtschaftlichkeit geprüft werden

Die derzeitige dezentrale Aus- und Fortbildung der Landespolizei wird im Wesentlichen durch die Fakultät Polizei der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR), das Bildungsins-titut der Polizei (BIP NI) und die Zentrale Polizeidirektion (ZPD) wahrgenommen. Die Polizeibe-hörden und Einrichtungen decken für ihre Bereiche die dezentrale Fortbildung ab.

In einer organisatorischen Zusammenführung und Neuausrichtung der Aus- und Fortbildung wird die Chance gesehen, ein in sich geschlossenes und aufeinander aufbauendes System zu erhalten, welches insbesondere die Aspekte einer gezielten Personalentwicklung und Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven besser als bisher sicherstellt.

Dabei wird der organisatorischen Umwandlung in einer Berufakademie besondere Bedeutung beigemessen.

Durch die Neustrukturierung der Aus- und Fortbildung in der Landesverwaltung sollen die Ausgaben des Landes für diesen Bereich auf Dauer um 20 Prozent verringert werden.

Der Abschlussbericht der Teilprojektgruppe -Neuordnung der Aus/ und Fortbildung der Polizei- wird zum 31.12.2005 erwartet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Frage der Abg. Andretta und Oppermann namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1. bis 3.:

Im Vordergrund der Neuordnung der Aus- und Fortbildung in der Polizei stehen zurzeit inhalt-liche Fragen. Die sich hieraus ergebende neue Struktur der Aus- und Fortbildung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Standortfrage. An welchen Standorten künftig polizeiliche Aus- und Fortbildung stattfinden soll, ist deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Vor dem Hintergrund der angestrebten Einsparung von 20 Prozent der Aus- und Fortbildungskosten wird auch die Optimierung der Auslastung vorhandener Liegenschaften geprüft werden.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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