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Einführung der doppelten Haushaltsführung

Schünemann: Hannover hat seine Hausaufgaben nicht gemacht


HANNOVER. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann weist die Kritik der Landeshauptstadt an der Einführung der doppelten Haushaltsführung (Doppik) zurück. "Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Zwischen der Einführung des kommunalen Rechnungswesens in Niedersachsen und einer Inventur des Verwaltungsvermögens der Landeshauptstadt besteht kein Zusammenhang", sagte der Innenminister am Dienstag in Hannover.

Bereits nach geltendem Recht seien die Kommunen in Niedersachsen verpflichtet, Bestandsverzeichnisse über ihr Eigentum zu führen. Wenn erst jetzt aus Anlass der Einführung des neuen kommunalen Rechnungswesens eine Vermögenserfassung der Landeshauptstadt Hannover stattfinde, müsse davon ausgegangen werden, dass sie ihre Bestandsverzeichnisse in der Vergangenheit nicht oder nur unzureichend geführt habe. Für die unzureichende Erledigung der eigenen Aufgaben könne die Stadt aber nicht das Land verantwortlich machen, sagte Schünemann.

Selbst wenn Bestandsverzeichnisse von Kommunen Lücken aufwiesen, könnten diese durch vereinfachte pauschalierte Verfahren geschlossen werden. Das Inventar einer Schule sei nach zehn Jahren abgeschrieben und habe nur noch einen Erinnerungswert von einem Euro. "Eine derart personalintensive Vermögenserfassung abgeschriebener Einrichtungsgegenstände ist nicht nachvollziehbar. Warum die Landeshauptstadt diese auch noch alle fünf Jahre wiederholen will, ist unverständlich", so der Innenminister.

Es spreche für sich, dass die Landeshauptstadt Hannover, die mit Wirkung vom 01. Januar des Jahres 2001 einen Gebäudewirtschaftsbetrieb mit kaufmännischer Buchführung gebildet habe, erst im Herbst des Jahres 2003 die Eröffnungsbilanz habe vorlegen können.

"Das Rechnungswesen gehört zu den Kernaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung. Wenn ausgerechnet die Landeshauptstadt auf diesem Gebiet Schwierigkeiten hat, spricht dies eher für falsch gesetzte Prioritäten", sagte Schünemann.

Das geltende Rechnungswesen der Kommunen in Deutschland erfasse nur Einnahmen und Ausgaben. Dem gegenüber ermögliche die kaufmännische Buchführung auch die Entwicklung des Vermögens und die Darstellung finanzieller Risiken in der Zukunft. " Die Kosten werden beim neuen kommunalen Rechnungswesen erstmals den Aufgaben zugeordnet und damit vergleichbar", so der Innenminister.

Deshalb hätten die Innenminister aller Bundesländer vor zwei Jahren entschieden, das kommunale Rechnungswesen auf der Grundlage der kaufmännischen Buchführung neu zu ordnen. Selbstverständlich schaffe das neue kommunale Rechnungswesen keine neuen Einnahmen, es verbessere aber die Informationsbasis der Verantwortlichen und der Öffentlichkeit. Gewissermaßen werde unzureichendes Werkzeug durch einen modernen Werkzeugkasten ersetzt, sagte Schünemann.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.09.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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