800-Jahr-Feier Gemeinde Sottrum
Grußwort Schünemann Gemeinde Sottrum
Ich danke Ihnen herzlich für die Einladung zu dem heutigen Festakt Ihrer 800-Jahr-Feier, für die ich sehr gern die Schirmherrschaft übernommen habe. Ich überbringe zu diesem Jubiläum der Gemeinde Sottrum die herzlichen Grüße und Glückwünsche der gesamten Niedersächsischen Landesregierung.
In diesem Jahr richten die Bürger der Gemeinde Sottrum ihren Blick auf ein Ereignis, das 800 Jahre zurück liegt: Im Jahr 1205 wird der Name der Gemeinde in der Schreibweise "Suthrem" zum ersten Mal in einer Urkunde des Verdener Probstes Iso erwähnt.
Aus dieser früheren kirchlichen Verwaltung hat sich in den vergangenen 800 Jahren die heutige kommunale und staatliche Verwaltung entwickelt. (Herr Prof. Dr. Breitschuh wird in seinem Festvortrag darauf sicherlich noch näher eingehen.)
Einiges aus der früheren Zeit wird Kommunalpolitikern heute noch durchaus vertraut vorkommen. Schon damals ging es darum, für eine Infrastruktur zu sorgen. Es wurden Wege und Brücken gebaut, Brunnen angelegt und Waschstellen eingerichtet. Heute diskutieren wir Ortsumgehungen, Trinkwasseraufbereitungsanlagen und neue Ausbaustufen in Kläranlagen. Auch in früherer Zeit wurde bereits Personal beschäftigt: z.B. Brunnenwärter und Flurschützen, heute sind es Tiefbauingenieure und Landespfleger.
Wenn uns auch heute das eine oder andere Thema aus alter Zeit bekannt vorkommt, so ist doch völlig klar, dass sich die Herausforderungen für die handelnden Stellen erheblich verändert haben. Die öffentliche Verwaltung war und ist einem beständigen Wandel unterworfen, abhängig von gesellschaftlichen Änderungen, namentlich vom Staatsverständnis. Das spüren besonders auch die Verantwortlichen auf der kommunalen Ebene. Die kommunale Selbstverwaltung hat aber letztlich alle Turbulenzen, die die Veränderungen mit sich gebracht haben, überstanden. Sie ist zu einem nicht mehr wegzudenkenden Bestandteil in unserem staatlichen Aufbau geworden.
Die kommunale Selbstverwaltung hat trotz der vielen inzwischen entstandenen staatlichen Verwaltungsbehörden und weiterer Selbstverwaltungskörperschaften eine herausragende Stellung für die Bürger behalten. Das ist schon deshalb so, weil in allen kommunalen Körperschaften die Bevölkerung eine für alle wichtigen Fragen zuständige Vertretung selbst wählen kann. Diese trifft die für das örtliche Gemeinwohl wichtigen Entscheidungen - wenn es dafür heute auch wesentlich mehr Vorgaben als früher gibt. Hier können die Bürgerinnen und Bürger wie an keiner anderen Stelle an den öffentlichen Aufgaben mitwirken. Von der Bereitschaft dazu und dem dafür freiwillig geleisteten Einsatz lebt die kommunale Selbstverwaltung. Sie zu fördern, dazu sind auch Festveranstaltungen wie diese hier in Sottrum besonders geeignet. Insbesondere die Zahl der aktiven Teilnehmer an den Veranstaltungen zeigt die Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Gemeinde.
Die kommunale Selbstverwaltung in ihrer heutigen Form ist ebenso wie vor 800 Jahren ein kostbares Gut, von dem das Wohl der Bevölkerung nach wie vor in einem großen Umfang abhängt. Sie bedarf einer ausreichenden Unterstützung durch die Bürgerinnen und Bürger, aber auch des nötigen Handlungsspielraums durch die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Insoweit ist der Staat gefragt, der Bund ebenso wie das Land Niedersachsen.
Die Landesregierung ist vor mehr als zwei Jahren mit dem Ziel angetreten, mit den kommunalen Spitzenverbänden in Niedersachsen einen Pakt zur Stärkung der Kommunen zu schließen. Uns war und ist es wichtig, die vertrauensvolle Partnerschaft zwischen Landesregierung und Kommunen auf eine neue Grundlage zu stellen. Dazu gehört neben gezielten Verbesserungen für die kommunale Ebene vor allem auch ein reger Gedankenaustausch zwischen Landesregierung und kommunalen Vertretern.
Schon die Reihe von Reformgesetzen im Kommunalrechtsbereich, die seit 2003 verabschiedet worden sind, zeigt, welche Bedeutung die Landesregierung der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beimisst.
Zu diesen Reformgesetzen gehört das im März 2004 in Kraft getretene neue Recht der kommunalen Zusammenarbeit. Dieses Recht ist in besonderem Maße geeignet, auf die Herausforderungen zu reagieren, die in absehbarer Zeit auf die kommunalen Körperschaften in vielen Teilen unseres Landes durch den Rückgang der Bevölkerungszahlen und den Wandel der Altersstruktur eintreten werden. Diesem Wandel werden sich mittel- und langfristig die Verwaltungen und die kommunalen Einrichtungen anpassen müssen. Die kommunale Selbstverwaltung stellt sicher, dass ein solcher Wandel unter Berücksichtigung aller Interessen innerhalb der einzelnen kommunalen Körperschaften in abgewogener Weise erfolgt, weil diese bei ihren Entscheidungen die betroffene Bevölkerung einbinden und die besonderen örtlichen Verhältnisse berücksichtigen, anders als dies in einem zentral gelenkten Staat möglich ist.
Seit Mai diesen Jahres haben wir ein verändertes Kommunalverfassungsrecht. Kernpunkt der Novelle ist die Verlängerung der Amtszeiten der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten von 5 auf 8 Jahre. Das ist ein von vielen Kommunen dringend erwarteter weiterer wichtiger Beitrag zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit. Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass die Verlängerung der Amtszeiten maßgebliche Vorteile bringt. Es ist richtig, dass die Wahl der Bürgermeister und Landräte von der allgemeinen Kommunalwahl getrennt wird. Dies kommt der Bedeutung dieser Wahl zugute. Vor allen Dingen geht es hier um die Kompetenz der Kandidaten. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit der Verlängerung der Amtszeit noch mehr fachkompetente Personen zu einer Kandidatur bewegen können.
Eine andere Änderung des Kommunalverfassungsrechts betrifft die kommunalen Frauenbeauftragten, die jetzt Gleichstellungsbeauftragte heißen. So sollen weitaus mehr Kommunen als bisher selbst entscheiden können, ob ihre Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich oder ehrenamtlich tätig ist. Das erweitert den kommunalen Handlungsspielraum ebenso wie der Wegfall von Genehmigungsvorbehalten, die bisher z. B. bei Hauptsatzungen gesetzlich vorgesehen waren.
Als weitere wichtige Schritte auf dem Weg zur Stärkung der Kommunen nenne ich hier nur stichwortartig die Errichtung einer modernen kommunalen Prüfungsanstalt in Braunschweig, die Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Modernisierung des Gemeindehaushalts- und des Gemeindewirtschaftsrechts und den inzwischen deutlich gewordenen Willen aller Fraktionen im Niedersächsischen Landtag zur Verankerung des strikten Konnexitätsprinzips in der niedersächsischen Verfassung. Darüber hinaus hat die Modernisierung der Landesverwaltung auch die Kommunalverwaltungen gestärkt. Viele weiterhin in öffentlicher Hand wahrzunehmende Aufgaben der aufgelösten Bezirksregierungen sind auf kommunale Körperschaften übertragen worden. Die Wohnortgemeinden bilden den wichtigsten Lebensmittelpunkt der Menschen. Sie sind dort organisiert und gestalten ihr Zusammenleben lokal. Die Bürgerinnen und Bürger finden in den Gemeinden vertraute Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten vor. Es liegt nahe, möglichst dort den Ausgleich von unterschiedlichen Interessen durch Beteiligung der betroffenen Menschen zu suchen.
Ich bin überzeugt, dass gerade hier in Sottrum das Zusammenspiel von haupt- und ehrenamtlichen Kräften zu einem aufstrebenden Gemeinwesen geführt hat. In dieser "kleinen" Gemeinde, die 1974 mit knapp 3.000 Einwohnern aus den damaligen Gemeinden Everinghausen, Sottrum und Stuckenborstel entstanden ist, leben inzwischen über 6.000 Einwohner. Die Gemeinde ist nicht nur bevölkerungsmäßig stark gewachsen, auch die Infrastruktur und öffentlichen Einrichtungen haben sich parallel dazu entwickelt. Ein Beispiel dieser Entwicklung ist das noch junge Gymnasium. Sottrum ist Sitz der Samtgemeinde und dürfte bei seiner Einwohnerstärke auch auf Samtgemeindeebene ein gewichtiges Wort mitsprechen.
Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle all denen zu danken, die sich im Samtgemeinderat und im Rat der Mitgliedsgemeinde Sottrum als gewählte Vertreter der Bürger ehrenamtlich, d. h. ganz überwiegend zu Lasten ihrer freien Zeit, für die örtlichen Belange einsetzen. Mein Dank gilt auch denen, die in den Vereinen und anderen bürgerschaftlichen Organisationen gemeindliche Aufgaben unterstützt und das öffentliche Leben mitbestimmt haben; ohne sie hätte sich der über die Grenzen früherer Gemeinden hinweg reichende Gemeinschaftsgeist nicht entwickelt.
Ich habe mir sagen lassen, dass eine Tradition hier in Sottrum besonders gern gepflegt wird: Wenn Feste anstehen, wird auch ausgiebig gefeiert. In diesem Sinne steht Ihnen in den nächsten fünf Tagen ein anspruchsvolles und abwechslungsreiches Festprogramm bevor. Ich wünsche den Einwohnern der Gemeinde Sottrum, auch den auswärtigen Besuchern, viel Freude und Vergnügen bei allen Jubiläumsfeierlichkeiten. Der Gemeinde, ihren gewählten Organen und der ganzen Bürgerschaft wünsche ich eine weitere glückliche Zukunft!
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.08.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010
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