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Strukturreform Lüchow-Dannenberg

Innenministerium informierte Landrat und Samtgemeindebürgermeister


HANNOVER. Vertreter des Innenministeriums haben die Hauptverwaltungsbeamten von Landkreis und Samtgemeinden über wesentliche Punkte des beabsichtigten Neugliederungsgesetzes und des Verfahrens informiert. Das teilte ein Sprecher des Innenministeriums am Dienstag in Hannover mit. Vorausgegangen war die Entscheidung von Innenminister Uwe Schünemann, die Strukturreform auf den Weg zu bringen und mit Beginn der neuen Kommunalwahlperiode zum 01. November 2006 in Kraft treten zu lassen.

Nach Angaben des Sprechers wird einer der wichtigsten Punkte des in Vorbereitung befindlichen Gesetzentwurfs die geänderte Aufgabenverteilung zwischen der neuen kreisfreien Samtgemeinde Lüchow-Dannenberg und ihren Mitgliedsgemeinden sein. Auf die verfassungsrechtliche Bedeutung dieses Teils der Strukturreform hatte auch Prof. Dr. jur. Jörn Ipsen, Direktor des Instituts für Kommunalrecht der Universität Osnabrück, in seinem Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit der neu zu bildenden kreisfreien Samtgemeinde hingewiesen.

"Mit den neuen Aufgaben soll den Mitgliedsgemeinden mehr politische Entscheidungs- und Gestaltungsbefugnis als bisher eingeräumt werden", so der Sprecher weiter. Gleichzeitig solle aber die Unterstützungsfunktion der Samtgemeinde für die Erledigung von Verwaltungsaufgaben der Mitgliedsgemeinden ausgebaut werden, damit die Mitgliedsgemeinden weiterhin ohne hauptamtliche Verwaltungen auskommen könnten.

Die Vertreter des Innenministeriums hätten den Landkreis und die Samtgemeinden aufgefordert, ihrerseits und unter Einbindung der Mitgliedsgemeinden Vorschläge für derartige Aufgabenverlagerungen zu machen. Abhängig von Finanzkraft und jeweiligen sachlichen Gesichtspunkten würden jedoch nur größere Mitgliedsgemeinden wirklich alle "nach unten zu verlagernden Aufgaben" erhalten können, sagte der Sprecher.

Für die Gestaltung der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der Reform am 01. November 2006 wies der Leiter der Kommunalabteilung im Innenministerium, Ministerialdirigent Rainer Beckedorf, darauf hin, dass alles vermieden werden müsse, was zusätzliche finanzielle Belastungen oder sonst Einschränkungen der Handlungsfreiheit für die neue kreisfreie Samtgemeinde und ihre zukünftigen Mitgliedsgemeinden verursache.

Beckedorf erteilte insbesondere noch nicht anstehenden Beförderungen, dem Vorziehen von Investitionsmaßnahmen und dem Verlagern von Infrastruktureinrichtungen auf andere Träger eine deutliche Absage. Er forderte den Landkreis als untere Kommunalaufsichtsbehörde auf, die Einhaltung einer in jeder Hinsicht restriktiven Haushaltswirtschaft im oben genannten Sinne zu kontrollieren und auch auf Landkreisebene selbst umzusetzen, so dass der Einsatz von kommunalaufsichtlichen Maßnahmen sowie die Prüfung von Regressansprüchen entbehrlich blieben.

Das Innenministerium kündigte an, einen weiteren Informationstermin speziell für Mitgliedsgemeinden im August/September diesen Jahres in Lüchow-Dannenberg zu veranstalten.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.07.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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