Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Freiwilliger Ordnungs- und Streifendienst

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22.06.2005; TOP 19 Rede von Innenminister Uwe Schünemann zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Anrede,

mittlerweile ist es die dritte Plenarsitzung, in der nunmehr in der Form des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über diesen Themenbereich debattiert wird.

Gleichwohl sage ich vorweg ganz deutlich: Es sollte endlich damit aufgehört werden, von Hilfspolizisten oder einem freiwilligen Polizeidienst zu reden. Es sollte endlich auch davon Abstand genommen werden, von einer Bürgerwehr zu sprechen.

Richtig ist: Ich habe immer für einen freiwilligen Ordnungs- und Streifendienst plädiert.

Anrede,

die Landesregierung trägt für den Bereich der inneren Sicherheit eine große Verantwortung. Dieser Verantwortung wollen wir auch durch die Option eines freiwilligen Ordnungs- und Streifendienstes gerecht werden.

Ich habe an dieser Stelle bereits im Januar ausgeführt, was wir in einem Gesamtkonzept zur Stärkung der inneren Sicherheit zunächst im Bereich der Polizei auf den Weg gebracht haben:

- wir haben ein modernes Polizeigesetz geschaffen

- wir haben zusätzliche Polizeibeamtinnen und –beamte eingestellt

- wir haben durch eine Strukturreform der Polizei die Effizienz und Effektivität der Polizeiarbeit erheblich gesteigert.

Und nun meine Damen und Herren,

geht es mir ganz konsequent darum, dass wir den Kommunen für ihre gefahrenabwehrrechtliche Aufgabenerfüllung die Möglichkeit geben, das Angebot machen, auch Privatpersonen einzusetzen und nicht nur durch ihre Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und –beamten handeln zu können.

Anrede,

sollten Sie immer noch nicht verstehen wollen, dass es nicht um einen freiwilligen Polizeidienst oder eine Bürgerwehr geht, dann schauen sie doch einfach mal in das Gesetz. Sie brauchen auch gar nicht weit zu blättern, lesen sie den § 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, der die Aufgabenverteilung bei der Gefahrenabwehr zwischen den Verwaltungsbehörden und der Polizei – im Übrigen schon seit Jahrzehnten – in Niedersachsen regelt.

Danach ist Gefahrenabwehr in erster Linie Aufgabe der Verwaltungsbehörden. Die Polizei ist grundsätzlich erst dann zuständig, wenn die Gefahrenabwehr durch die Kommunen nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.

Genau hier setzen unsere Überlegungen für einen freiwilligen Ordnungs- und Streifendienst in Niedersachsen an.

Ich will Ihnen noch einmal die Eckpunkte kurz skizzieren:

• Die Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, nach eigenem Ermessen einen freiwilligen Ordnungs- und Streifendienst einzurichten.

• Sie sollen im Rahmen ihrer Organisationshoheit selbst entscheiden können, mit welchem Personal die ihnen übertragenen Aufgaben der Gefahrenabwehr oder des Nds. SOG im öffentlichen Verkehrsraum erledigt werden sollen - durch eigenes Personal oder nunmehr auch durch ehrenamtlich tätige Privatpersonen.

• Die Angehörigen des freiwilligen Ordnungs- und Streifendienstes sollen ehrenamtlich tätig werden, die Höhe ihrer Entschädigung können die Kommunen durch Satzung selbst regeln.

• Die Anstellungsbehörde hat die persönliche Eignung – Zuverlässigkeit – der sich bewerbenden Personen unter Beteiligung der Polizeibehörden zu prüfen

• Die fachliche Ausbildung der Personen für den freiwilligen Ordnungs- und Streifendienst erfolgt durch die Polizeibehörden.

• Die Angehörigen des freiwilligen Ordnungs- und Streifendienstes sollen neben den sog.

"Jedermannrechten" auch eingeschränkt hoheitliche Befugnisse erhalten wie etwa die Möglichkeit der Befragung und des Platzverweises.

• Ganz eindeutig wird geregelt, dass der freiwillige Ordnungs- und Streifendienst keinen unmittelbaren Zwang gegen Personen und Sachen ausüben darf.

• Im Ergebnis wird die strikte Aufgaben- und Organisationstrennung zwischen den Gefahrenabwehrbehörden (Gemeinden) und der Polizei nach dem Nds. SOG beibehalten. Den Kommunen werden insofern auch keine zusätzlichen Aufgaben übertragen

Anrede,

dies ist mein Konzept, darüber sollten wir diskutieren und dabei vor allem auch berücksichtigen, dass es für einen freiwilligen Ordnungs- und Streifendienst einen klar formulierten Bedarf gibt.

Seit der ersten Diskussion Anfang des Jahres bin ich vielfach von Bürgerinnen und Bürgern auf dieses Thema angesprochen worden. Ebenso haben auch zahlreiche Anrufe meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht, in denen eine entsprechend zusätzliche weitere Streifenpräsenz in der Öffentlichkeit begrüßt wurde.

In den Kommunen wurde bereits in der Vergangenheit der Bedarf gesehen, ihre gemeindlichen Bereiche durch einen privaten Sicherheitsdienst bzw. durch so genannte "Stadtlotsen" kontrollieren zu lassen. Dem Konzept für den freiwilligen Ordnungs- und Streifendienst entsprechend war und ist Zweck dieser Vorhaben, durch die Präsens "autorisierter Personen" das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und ihnen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, die in einem begrenzten Maße selber handeln können, aber überwiegend entsprechende Informationen an ihre Gefahrenabwehrbehörde weitergeben oder notfalls auch in bestimmten Situationen unmittelbar die Polizei benachrichtigen.

Anrede,

mir hat bisher niemand meine Frage beantworten können, warum wir in Niedersachsen die positiven Erfahrungen, die in Hessen und Bayern mit den dortigen Modellen eines zusätzlichen Streifendienstes gemacht worden sind, nicht aufgreifen und nach unseren rechtlichen Rahmenbedingungen auch für unsere Bürgerinnen und Bürger umsetzen sollen.

Anrede,

ich bin deshalb zuversichtlich, dass CDU und FDP noch in diesem Jahr im Hinblick auf das Angebot eines freiwilligen Ordnungs- und Streifendienstes in Niedersachsen eine konstruktive Lösung finden werden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.06.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

Nds. Ministerium für Inneres und Sport
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Lavesallee 6
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6258/ -6255
Fax: 0511/120-6555

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln