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Anlaufstelle für Opfer der DDR-Diktatur

Beratungstage in Braunschweig


BBAUNSCHWEIG. Niedersachsen hat als erstes westdeutsches Bundesland bereits im Oktober vergangenen Jahres eine eigene Anlaufstelle für Opfer der DDR-Diktatur eingerichtet. Um möglichst viele Menschen persönlich zu erreichen, bietet das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Sozialministerium mehrmals jährlich Beratungstage für Verfolgte der DDR in verschiedenen Städten an. Die nächsten Beratungstage finden statt

in Braunschweig, Schillstraße 1,

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie,

am Dienstag, 14.Juni, von 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

und Mittwoch, 15.Juni, von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Interessierte Bürger können sich u. a. über die bestehenden Rehabilitierungsmöglichkeiten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR informieren. Mitarbeiter des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie beantworten Fragen bezüglich haft- oder verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden.

Ein Sprecher des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport erinnerte an die Beratungstage im März in Oldenburg. Dort waren zahlreiche Bürger mit unterschiedlichsten Anliegen zur Beratung gekommen. Häufig wurde der Wunsch geäußert, einen Antrag auf Einsichtnahme in die Stasi-Unterlagen zu stellen. Auch wurde nach psycho-sozialen Beratungsmöglichkeiten gefragt. Viele ehemalige DDR-Bürger informierten sich über rechtliche Möglichkeiten. So war z. B. ein ehemaliger DDR-Bürger, der wegen "Boykotthetze" zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, auf die Möglichkeit der strafrechtlichen Rehabilitierung und der daraus resultierenden Kapitalentschädigung hingewiesen worden.

Erläuterungen:

Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz (u. a. Passvergehen/ versuchte Republikflucht, Boykott oder staatsfeindliche Hetze, Spionage). Ebenso politisch motivierte Verurteilungen mit überzogenem Strafmaß oder die außerhalb eines Strafverfahrens erfolgte gerichtliche oder behördliche Entscheidung zur Freiheitsentziehung, sofern diese der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat (Einweisung Psychiatrie oder Jugendwerkhof)

Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) dient der Aufhebung von elementar rechtsstaatswidrigen Maßnahmen von DDR-Organen, wenn die Maßnahmen zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder einer beruflichen Benachteiligung (z. B. im Rahmen einer Ausreiseantragstellung) geführt haben und die Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) knüpft mit dem Ziel eines Nachteilsausgleichs verfolgungsbedingter Eingriffe in Ausbildung oder Beruf an StrRehaG und VwRehaG an. Erfasst auch Maßnahmen des Betriebes oder staatlicher Organe (u. a. Nicht-zulassung oder Exmatrikulation zu EOS oder Fach-/Hochschule, Kündigung der Lohn- bzw. Gehaltsminderung, Entzug Gewerbeerlaubnis).

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.06.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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