Regierungsbrandmeister
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20.05.2005; Fragestunde Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Lennartz (Grüne)
Der Abgeordnete hatte gefragt:
Bei der Niedersächsischen Landesfeuerwehrschule in Loy wurde zum 1. Januar 2005 eine A 11-Stelle mit den Aufgaben der Personalverwaltung und der Betreuung von sechs Bezirksbrandmeistern eingerichtet. Die Betreuung der Bezirksbrandmeister soll jedoch nach dem Willen der Landesregierung durch die jeweiligen Polizeidirektionen übernommen werden. Ebenso sollen die Aufsichtsbereiche der Regierungsbrandmeister an die Polizeidirektionen angeglichen werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist es richtig, dass die Betreuung der Bezirksbrandmeister sowohl durch die Polizeidirektionen als auch durch den neu geschaffenen Dienstpos-ten bei der Landesfeuerwehrschule in Loy durchgeführt wird?
2. Handelt es sich bei der neu geschaffenen Stelle um eine Verlagerung von der Bezirksregierung inklusive der Aufgaben, und wird die Stelle aus Feuerschutzmitteln bezahlt?
3. In Niedersachsen gibt es neun Regierungsbrandmeister, deren Auf-sichtsbereiche an die Polizeidirektionen angegliedert sind. Beabsichtigt die Landesregierung, die Anzahl der Regierungsbrandmeister zu reduzieren, weil offensichtlich drei Regierungsbrandmeister durch die Angliederung überflüssig sind?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Im Rahmen der Umorganisation der niedersächsischen Landesverwaltung erhielten die neu ein-gerichteten Polizeidirektionen zum 01.11.2004 die bislang von den Bezirksregierungen wahrge-nommenen Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes. Im Zuge dieser Maßnahme wurden auch die Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung neu geordnet und die bisherigen neun Bezirksbrandmeister als Regierungsbrandmeister organisatorisch dem Innenministerium angegliedert, um von dort weiterhin ehrenamtlich ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Betreuung dieser feuerwehrtechnischen Ehrenbeamten des Landes erfolgt seit dem 01.01.2005 durch die Nieder-sächsischen Landesfeuerwehrschulen Loy (6) bzw. Celle (3); sie wurde bis zum 31.12.2004 von den Polizeidirektionen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg übergangsweise wahrgenommen.
Beide Landesfeuerwehrschulen erhielten im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen ebenfalls zum 01.01.2005 alle personalrechtlichen Befugnisse für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit der Zuweisung dieser zusätzlichen Aufgaben wurde folgerichtig versucht, zu diesem Zeitpunkt beide Landesfeuerwehrschulen jeweils mit einer bzw. einem von der Verwaltungsmodernisierung betroffenen Landesbediensteten zu verstärken. Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens konnte dies nur an der Landesfeuerwehrschule Loy verwirklicht werden.
Der Dienstposten ist seitdem mit einer Mitarbeiterin besetzt, die bis zum 30.06.05 zum Ministerium für Inneres und Sport – Kommunalaufsicht - in Oldenburg zur Erledigung von Rest- und Über-gangsarbeiten aus der bisherigen Bezirksregierung abgeordnet wurde. Die Stelleninhaberin steht regelmäßig an einem Tag in der Woche der Landesfeuerwehrschule zur Verfügung. Die Stelle ist dem Haushaltskapitel 0307 – Brandschutz – zugeordnet und wird grundsätzlich aus Mitteln der Feuerschutzsteuer finanziert; eine ihrer Verwendung entsprechende Verrechnung ist beabsichtigt.
Der Gebietzuschnitt der Polizeidirektionen an den Standorten Braunschweig, Göttingen, Hanno-ver, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück war mit den vorhandenen Aufsichtsbereichen der Be-zirksbrandmeister nicht identisch. Die Aufsichtsbereiche der jetzigen Regierungsbrandmeister orientieren sich bisher weiterhin an den Grenzen der Regierungsbezirke.
Nach einer Diskussion mit den Feuerwehrführungskräften auf Ebene der Landkreise und kreis-freien Städte, den Regierungsbrandmeistern und dem Landesfeuerwehrverband ist inzwischen Einvernehmen erzielt worden, die Aufsichtsbereiche der landesweit 9 Regierungsbrandmeister mit den Grenzen der 6 Polizeidirektionen in Einklang zu bringen. Dies führt zur Neugliederung der Aufsichtsbereiche. Dabei ist entscheidend, ob der Bereich von der Größe her auch für eine ehren-amtliche Betreuung geeignet ist und wie er organisatorisch angemessen zugeschnitten werden muss. Nach diesen Maßstäben ergibt sich, dass die Anzahl der Regierungsbrandmeister ausreichend, aber auch erforderlich ist.
Weiteres Ergebnis der Erörterung – auch mit den Polizeidirektionen – ist, dass eine dienstrechtliche und fachliche Zuordnung der Regierungsbrandmeister zu den Polizeidirektionen allen Belangen am ehesten entspricht.
Dieses vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
zu 1.:
Nein
zu 2.:
Ja
zu 3.:
Nein
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.05.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010
Nds. Ministerium für Inneres und Sport
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Lavesallee 6
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6258/ -6255
Fax: 0511/120-6555