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Sprachprüfung und Mindestalter bei Nachzug von Ehepartnern

Schünemann: Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für Integration


HANNOVER. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann hat sich für eine Überprüfung der Deutschkenntnisse beim Nachzug ausländischer Ehegatten sowie für ein Mindestalter beim Nachzug ausgesprochen. Schünemann sagte am Montag in Hannover, Einwanderer, die nach einer Heirat einreisen, sollten bereits in ihrem Herkunftsland eine Sprachprüfung absolvieren. "Wenn Frauen, etwa aus der Türkei, nach Deutschland kommen und die deutsche Sprache nicht beherrschen, können sie auch nicht am Alltagsleben teilnehmen." Sprachkenntnisse sowie die Teilnahme am Alltagsleben seien jedoch unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration, so der Minister. "Wir können nicht akzeptieren, dass hier lebende Ausländer über so genannte ‚Importhochzeiten’ wenig emanzipierte, häufig minderjährige Ehefrauen aus dem Heimatland nach Deutschland holen, die dann zunächst ohne Deutschkenntnisse hier leben. Das trägt zur Entwicklung so genannter Parallelgesellschaften bei." Schünemann wies darauf hin, dass Frauen im Integrationsprozess eine Schlüsselrolle einnehmen: "Sie sind es, die die neue Generation erziehen und Werte vermitteln."

Häufig sei auch der Druck der Familienmitglieder im Herkunftsland auf beide Ehepartner sehr groß, sagte Schünemann. Für sehr junge Frauen werde die Hochzeit arrangiert, um weiteren Angehörigen der Großfamilie die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Oft handele es sich hier auch um Zwangsehen. Schünemann sagte, Fehlentwicklungen in diesem Bereich könne begegnet werden, indem das Mindestalter beider Partner auf 21 Jahre festgelegt werde und der Nachweis zumindest von Grundkenntnissen der deutschen Sprache zur weiteren Voraussetzung für den Ehegattennachzug gemacht werde. Der niedersächsische Vorstoß sei damit aber auch ein Beitrag zur Bekämpfung von Zwangsehen. In der Praxis könnten Sprachtests über die Auslandsvertretungen ähnlich wie derzeit bei Spätaussiedlern geregelt werden.

Die Statistik des Auswärtigen Amtes zeige, so der Innenminister, dass allein im Rahmen des Ehegattennachzuges aus Staaten, deren Staatsangehörige visumpflichtig sind (z. B. der Türkei), jährlich rund 60.000 Personen nach Deutschland einreisen. Nicht erfasst seien in diesen Zahlen die Fälle, in denen die Einreise visumfrei möglich ist oder in denen die Eheschließung während eines Besuchsaufenthaltes in Deutschland erfolgt, so dass die tatsächlichen Zahlen noch weit höher liegen. Die Sprachtests vor der Einreise würden künftig von nachreisenden Ehepartnern aus allen Nicht-EU-Staaten verlangt werden.

Bislang gebe es kein Mindestalter für den Ehegattennachzug, obwohl die EU-Richtlinie vom 22.09.2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung solche Einschränkungen zulasse. "Sowohl Dänemark als auch die Niederlande haben von dieser Möglichkeit aus gutem Grund bereits Gebrauch gemacht", sagte der Innenminister.

Schünemann sagte, er werde sich dafür einsetzen, dass in das zweite Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes, das sich zur Zeit in Vorbereitung befindet, die entsprechenden Änderungen aufgenommen würden. Er rechne damit, dass das Vorhaben vom Bundesinnenministerium positiv aufgenommen werde. "Ich werde dem Bundesinnenminister die entsprechenden Änderungen in einem Brief vorschlagen. Außerdem wird das Thema bei der nächsten Innenministerkonferenz von Niedersachsen auf die Tagesordnung gesetzt werden", sagte Schünemann. Auf der Konferenz der Innenminister der B-Länder Ende April war der Vorschlag aus Niedersachsen bereits auf Zustimmung gestoßen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.05.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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