Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz
Schünemann: Erhebliche Vereinfachung für Bürger und Ausländerbehörden
HANNOVER. Niedersachsen erhält jetzt als erstes und bisher einziges Land eine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz. Innenminister Uwe Schünemann sagte am Montag in Hannover, Ziel sei es, eine einheitliche Anwendung des Aufenthaltsgesetzes sicherzustellen und den Anwendern eine Hilfestellung bei der Umsetzung der Bestimmungen des neuen Gesetzes zu geben. "Die Verwaltungsvorschrift stellt eine erhebliche Vereinfachung für interessierte Bürger und Ausländerbehörden dar", so der Innenminister.
Die Ausländerbehörden in Niedersachsen benötigten künftig nur noch diese eine Verwaltungsvorschrift, in die außerdem noch der Regelungsgehalt einer Vielzahl einzelner Erlasse aufgenommen wurde. Bisher mussten parallel zu den Regelungen des Landes noch die Vorschriften des Bundesinnenministeriums herangezogen werden.
Die jetzt herausgegebene vorläufige Verwaltungsvorschrift soll zunächst ein halbes Jahr erprobt und Ende des Jahres als endgültige niedersächsische Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz herausgegeben werden. Bis dahin sind die die Kommunalen Spitzenverbände, die übrigen Ressorts, die Ausländerbehörden und die interessierte Öffentlichkeit aufgerufen, Stellung zu nehmen und Änderungs- und Ergänzungsvorschläge mitzuteilen.
Die Nds. Verwaltungsvorschrift Aufenthaltsgesetz wird in der jeweils aktuellen Fassung in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Sie kann jederzeit über die Internet-Adresse www.mi.niedersachsen.de aufgerufen und eingesehen werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.04.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010