Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz
Schünemann mit Start der Deutschkurse in Niedersachsen zufrieden
HANNOVER. Innenminister Uwe Schünemann ist mit dem Start der Sprachkurse nach dem neuen Zuwanderungsrecht in Niedersachsen zufrieden. Schünemann sagte am Montag in Hannover, nahezu 4000 Ausländer hätten sich seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005 zu Deutschkursen angemeldet. Zurzeit würden bei den Bildungsträgern in Niedersachsen 114 Kurse laufen, die allein vom Bund finanziert werden. Darunter seien auch einige spezielle Kurse, z.B. für Frauen und Jugendliche. Weitere Kurse seien geplant, so auch in Justizvollzugsanstalten, sagte der Minister.
"Ich freue mich, dass in Niedersachsen ein guter Start hingelegt werden konnte. Gerade die länger in Deutschland lebenden Ausländer zeigen großes Interesse an den Sprachkursen." Schünemann führt dies auf die sehr gut funktionierende Kooperation zwischen den niedersächsischen Bildungsträgern, den zuständigen Stellen des Bundes, den Migrationsberatungsstellen des Landes und den kommunalen Ausländerbehörden zurück.
Schünemann verwies auch auf das Engagement der Ausländer. Rund 80 Prozent der Teilnehmer würden die Kurse freiwillig besuchen, nur etwa ein Fünftel sei gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet. "Die Zuwanderer erkennen offenbar, dass der Schlüssel zur Integration im Erlernen der deutschen Sprache liegt", sagte Schünemann.
Kritik übte der Minister dagegen an der Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit. Hier würden zu wenig Ausländer verpflichtet, an den Sprachkursen teilzunehmen. "Die Intention des Aufenthaltsgesetzes sieht eine verpflichtende Teilnahme an den Integrationskursen vor. Bei Nichtteilnahme können auch Sanktionen ausgesprochen werden", sagte Schünemann. Nach Angaben der Ausländerbehörden werde diese jedoch so gut wie gar nicht genutzt. Der Minister kündigte dazu Gespräche mit der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen, der Agentur für Arbeit, an.
Die Integrationskurse umfassen neben dem Erlernen der deutschen Sprache auch die Einführung in die deutsche Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte Deutschlands. Damit solle den Zuwanderern geholfen werden, sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren und im alltäglichen Leben selbständig zu handeln. Die Aufnahme dieses Teils in das Zuwanderungsrecht geht im Wesentlichen auf einen niedersächsischen Vorstoß für ein Integrationsgesetz zurück, das später in das Zuwanderungsrecht eingeflossen war.
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.04.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010