Polizeifachhochschule Oldenburg
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.02.2005; Fragestunde Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bockmann (SPD)
Die Abgeordnete hatte gefragt:
In den vergangenen Tagen sind Befürchtungen laut geworden, die Landesregierung habe vor, die Polizeifachhochschule in Oldenburg zu schließen. Oldenburg ist mit derzeit 893 Studenten der größte Fachhochschulstandort, in Hann. Münden studieren 777 und in Hildesheim 587 Polizeianwärterinnen und -anwärter. Es ist zu befürchten, dass die CDU/FDP-Landesregierung nach Schließung der Bezirksregierung Weser-Ems wie-der eine Standortentscheidung zulasten Oldenburgs treffen will. In Polizeikreisen wird darüber hinaus befürchtet, dass diese Pläne die Absicht der Landesregierung offenbaren, auf die Fachhochschulausbildung der Polizei zu verzichten und somit aus der zweigeteilten Laufbahn auszusteigen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Kann sie eine Schließung oder Verkleinerung des Standortes Oldenburg in dieser Legislaturperiode ausschließen? Wenn nein, warum nicht?
2. Welche Veränderungen der Polizeifachhochschulen plant sie in dieser Legislaturperiode, und inwieweit ist der Standort Oldenburg davon betroffen?
3. Sind die jetzt bekannt gewordenen Pläne der Landesregierung ein Signal dafür, dass von der zweigeteilten Laufbahn der Polizei Abstand genommen werden soll? Wenn nein, was bezweckt die Landesregierung?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkungen:
Das Landespolizeipräsidium im Innenministerium prüft die Organisation der Aus- und Fortbildung in der Landespolizei. Ziel ist es, unterschiedliche Zuständigkeiten und verschiedene Bildungsträger in der Landespolizei zusammenzuführen, um zu Synergieeffekten und Steigerungen des derzeit schon hohen Qualitätsniveaus der polizeilichen Aus- und Fortbildung zu kommen. In einem ersten Schritt werden die inhaltlich vorzuhaltenden Aus- und Fortbildungsangebote definiert und in der Folge mögliche organisatorische Modelle geprüft. Eine Prüfung der Standorte ist nicht in Auftrag gegeben.
Parallel zu den o. g. Prüfungen wird derzeit an dem Abschluss der zweigeteilten Laufbahn in der Niedersächsischen Landespolizei gearbeitet. Die Niedersächsische Landesregierung wird die haushalts- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen in den Jahren 2005 und 2006 dafür schaffen. Konkret bedeutet das, dass alle derzeit in der Landespolizei befindlichen Polizeivollzugsangehörigen noch die Möglichkeit erhalten sollen, sich für den gehobenen Dienst zu qualifizieren und in diesen aufzusteigen.
Im Rahmen der Prüfungen der Bemerkungen und Denkschrift des Niedersächsischen Landesrechnungshofes zur Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2002 – Dr. 15/1050 - müssen zum Thema "Kosten der so genannten zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei" Überlegungen zum Fortbestand und/oder einer Modifizierung der zweigeteilten Laufbahn in der Landespolizei angestellt werden.
Diese stehen natürlich in engem Kontext zu den o. g. Prüfungen für die Aus- und Fortbildung und können daher nur im Zusammenhang angestellt werden.
Signale oder Ergebnisse dazu liegen noch nicht vor.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Siehe Vorbemerkungen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.02.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010
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