Doppik
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.02.2005; Fragestunde Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Lennartz (Grüne)
Der Abgeordnete hatte gefragt:
Die Landesregierung beabsichtigt, die Umgestaltung der kommunalen Haushalte von der Kameralistik auf die kaufmännische Buchführung (Dop-pik) flächendeckend für alle niedersächsischen Kommunen verpflichtend vorzuschreiben (rundblick vom 7. Februar 2005). Die entsprechende gesetzliche Regelung soll zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Alle Gemeinden müssten dann die Haushalte bis 2012 auf die Doppik umgestellt haben.
Die Kommunen gehen davon aus, dass ihnen durch diese Änderung erhebliche Kosten entstehen werden.
Für den Landeshaushalt beabsichtigt die Landesregierung anscheinend keine grundsätzliche Einführung der kaufmännischen Buchführung.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Mehrausgaben werden den niedersächsischen Kommunen durch die Umstellung der Kommunalhaushalte auf Doppik entstehen?
2. Warum beabsichtigt die Landesregierung, mit der flächendeckend verpflichtenden Einführung der Doppik für die niedersächsischen Kommunen erneut den Grundsatz "Wer bestellt, muss auch bezahlen" zu verletzen?
3. Warum folgt die Landesregierung nicht dem Beispiel Hessens und stellt auch den Landeshaushalt auf Doppik um?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Reform ist insbesondere für finanzschwache Gemeinden ein unverzichtbarer Bestandteil, um mehr finanzwirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu erlangen. Sie stellt das Handwerkszeug bereit, mit dem Transparenz und Datenvollständigkeit für bessere finanzwirtschaftliche Entscheidungen erreicht werden können.
Da die individuelle Ausstattung mit entsprechend vorgebildetem Personal, mit Technik und Software in den einzelnen Kommunen zu unterschiedlich ist, kann der Umstellungsaufwand bei den Kommunen fächendeckend weder zuverlässig noch allgemein aussagefähig ermittelt werden. Die Kosten können jedoch durch interkommunale Zusammenarbeit wesentlich verringert werden. Insgesamt ist mit einer Amortisation der Kosten und mit dauerhaften Effizienzvorteilen zu rechnen. Zudem ist der Erneuerungsbedarf nur teilweise reformbedingt.
Die Erfassung, Bewertung und Fortschreibung des kommunalen Vermögens ist schon nach geltendem Haushaltsrecht erforderlich, aber noch nicht überall vollständig realisiert; dieser Nachholbedarf kann darum nicht der Haushaltsrechtsreform zugeschrieben werden. Auch ohne Reform des Haus-haltsrechts unterliegen die gegenwärtig eingesetzten buchungstechnischen Verfahren ständigen Pflege- und Anpassungsnotwendigkeiten. Hierzu stehen innerhalb des Übergangszeitraumes von mehr als sechs Jahren so oder so Investitionsentscheidungen an.
Zu 2.:
Die Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts enthält weder eine Aufgabenzuweisung oder Auf-gabenübertragung noch deutlich veränderte Anforderungen an die Erfüllung bereits bestehender Aufgaben. Es geht vielmehr um die Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens für das Haushalts- und Rechnungswesen, das die Kommunen schon immer zu organisieren hatten. Änderungen der allgemeinen Verfahrensvorschriften, die für das "Wie" der gesamten Aufgabenerfüllung der Kommu-nen gelten, sind keine Anforderungen, die mit der Art und Weise der Erfüllung einer speziell zugewiesenen oder übertragenen Aufgabe unmittelbar verbunden sind. Für einen finanziellen Ausgleich etwaiger Mehrbelastungen der kommunalen Körperschaften ist daher kein Raum.
Zu 3.:
Seit dem Jahr 2000 betreibt das Finanzministerium unter dem Schlagwort "LoHN" (Leistungs-orientierte Haushaltswirtschaft Niedersachsen) eine grundsätzliche Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens. Mit dem Projekt wurden die Neuen Steuerungsinstrumente, insbesondere die Kosten- und Leistungsrechnung sowie ein Produkthaushalt in die niedersächsische Haushalts-wirtschaft eingeführt. Das Projekt ermöglicht auch eine spätere Umstellung des Rechnungswesens des Landes von der Kameralistik auf die kaufmännische Doppik.
Es ist jedoch nicht sinnvoll, dies isoliert in einem Bundesland zu tun. Wir setzen darauf, dass das neue Rechnungswesen des Bundes und der Länder in einem abgestimmten Verfahren eingeführt wird. Nur so lassen sich kostenintensive Fehlentwicklungen vermeiden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.02.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010
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