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Gemeindehaushaltsrecht

Sitzung Nds. Landtag am 23.02.2005; TOP 8; Rede von Innenminister Uwe Schünemann zum Gesetzentwurf der Landesregierung; Es gilt das gesprochene Wort!


Anrede,

die Neuordnung des Haushalts- und Rechnungswesens der Kommunen auf der Grundlage der kaufmännischen Buchführung ist kein neues Thema. Die Modernisierung des öffentlichen Rechnungswesens ist eine internationale Entwicklung, die nicht aufzuhalten ist.

Vor diesem Hintergrund haben auch viele Kommunen und ihre Verbände in Deutschland schon vor über einem Jahrzehnt von den Landesregierungen die Einführung neuer Steuerungsinstrumente und auch Angebote für ein modernes Rechnungswesen gefordert. Die Innenministerkonferenz hat schon vor Jahren die dazu notwendigen Leitbeschlüsse gefasst, sie sollen jetzt von uns umgesetzt werden.

Niedersachsen ist dafür mit der in diesem Gesetz konzipierten kommunalen Doppik gut gerüstet, zumal wir aus den Erfahrungen mehrer Modellprojekte schöpfen können. Unter diesen Modellen haben auch eine kleine Gemeinde und eine Samtgemeinde gezeigt, wie gut das geht.

Bei der Umsetzung in Niedersachsen müssen wir aber darauf bedacht sein, dass die Zahlen noch parallel geltender Systeme vergleichbar bleiben. Die Umstellung des kommunalen Rechnungswesens aller Bundesländer wird aller Voraussicht nach spätestens in zehn Jahren bundesweit erfolgt sein. Dann werden wir auch auf eine neue Finanzstatistik zugreifen können, die den Ressourcenverbrauch zutreffend abbildet, was die bisherige Kameralistik nicht befriedigend zu leisten im Stande ist. Es geht aber nicht um Statistik als Selbstzweck. Es geht zum Bespiel auch darum, in Zeiten einer zunehmend ungleichmäßigen Bevölkerungsentwicklung die Transparenz zu erhöhen und damit Entscheidungen rechtzeitig treffen zu können. Wir geben unseren Kommunen das dafür notwendige Handwerkszeug und das modernste rechtliche Instrumentarium an die Hand. Ich weiß, dass viele Kommunen darauf warten und schon in den Startlöchern sitzen. Ihnen wollen wir jetzt Planungs- und Rechtssicherheit geben und die jetzt noch vorhandenen Skeptiker in einer großzügigen Frist nach und nach mitnehmen.

Den Hinweis, auch die Länder und der Bund sollten ihr Rechnungswesen entsprechend umstellen, halte ich für zutreffend. Es ist jedoch nicht sinnvoll, dies isoliert in einem Bundesland zu tun. Wir setzen darauf, dass das neue Rechnungswesen des Bundes und der Länder in einem abgestimmten Verfahren eingeführt wird. Nur so lassen sich kostenintensive Fehlentwicklungen vermeiden.

Zu den wesentlichen Einzelheiten des neuen kommunalen Rechnungswe-sens habe ich wiederholt ausführlich Stellung genommen. Ich möchte des-halb nur noch mit wenigen Anmerkungen zu dem eigentlichen Gesetzgebungsvorhaben, der Modernisierung des kommunalen Rechnungswesens und den beabsichtigten Änderungen des Gemeindewirtschaftsrechts Stellung nehmen.

Ein wesentlicher Bestandteil des neuen kommunalen Rechnungswesens ist die Möglichkeit, eine Gesamtschau des Kernhaushaltes und aller Ausgliederungen zu ermöglichen.

Wir wollen die Voraussetzungen schaffen, damit die Finanzlage einer Kom-mune insgesamt deutlich wird. Die Erfahrungen mit dem Beteiligungsmanagement der Kommunen in der Vergangenheit zeigen, dass trotz erheblichen Arbeitsaufwands diese Gesamtschau nur sehr schwer hergestellt werden kann, weil sich die jeweiligen Grundlagen gravierend unterscheiden.

Von Kritikern des Gesetzentwurfes ist vorgetragen worden, durch den Gesetzentwurf werde die Handlungsfähigkeit der Unternehmensleitungen von Eigenbetrieben und Eigengesellschaften eingeschränkt. Dieser Vorwurf ist unzutreffend. Im Gegenteil: Durch die Einführung des neuen kommunalen Rechnungswesens und die Konsolidierung der Abschlüsse von Eigenbetrieben und Eigengesellschaften mit dem Abschluss der Kernverwaltung wird die Handlungsfähigkeit und Ergebnisverantwortung der Unternehmensleitungen nicht berührt.

Es wird allerdings sichergestellt, dass die Finanzverantwortlichen der Kommunen den Unternehmensleitungen der Ausgliederungen jederzeit über die Schulter gucken können. Dies ist notwendig, weil hier die Verantwortung für das Gesamtvermögen der Kommunen liegt.

Deshalb soll auch gewährleistet werden, dass der Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen verantwortlich von den zuständigen Organen der Kommune getroffen werden müssen.

Anrede,

Die Reform ist gerade für die finanzschwachen Gemeinden ein unverzichtbarer Bestandteil der Maßnahmen, die zu mehr finanzwirtschaftlicher Handlungsfähigkeit beitragen können, denn sie stellt das Handwerkszeug bereit, mit dem Transparenz und Datenvollständigkeit für bessere finanzwirtschaftliche Entscheidungen erreicht werden können.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.02.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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