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Eidesleistung bei Einbürgerung

Bundesrat beschließt Niedersachsens Gesetzesentwurf


HANNOVER. Auf Initiative der niedersächsischen Landesregierung hat der Bundesrat heute die Einbringung des Gesetzesentwurfs über die Eidesleistung bei Einbürgerungen in den Bundestag beschlossen. "Mit einer Eidesleistung vor der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit soll auch von den Betroffenen ein deutliches Signal dafür gegeben werden, dass sie in der Gemeinschaft aufgenommen werden wollen und sie sich zu ihren Werten, zu der verfassungsmäßigen Ordnung unseres Staates bekennen", sagte Niedersachsens Innenminister Schünemann dazu in Berlin. Die derzeitige Verfahrensweise, nur eine Einbürgerungsurkunde auszuhändigen, sei völlig unbefriedigend, weil sie der Bedeutung des Aktes, durch den die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wird, nicht gerecht wird.

Laut Schünemann soll die Eidesleistung im Staatsangehörigkeitsgesetz verankert werden. Die vorgeschlagene Eidesformel soll sich dabei in einfachen Worten auf das Bekenntnis zum deutschen Staat und das Versprechen, diesem nicht zu schaden, beschränken. Der Eid wird in religiöser oder weltlicher Form als Schwur geleistet, kann aber auch aus Glaubensgründen als gleich lautendes Gelöbnis abgelegt werden. Die Weigerung allerdings, den Eid in der einen oder anderen Form zu leisten, hindert die Einbürgerung, die deutsche Staatsbürgerschaft wird gar nicht erteilt.

"In welchem Rahmen ein solcher Eid auf die Verfassung geleistet werden sollte, wird im Gesetzesentwurf bewusst offen gehalten", betonte der Innenminister. Der Entwurf beinhaltet jedoch eine Ermächtigung, andere als die Einbürgerungsbehörden mit der Abnahme des Eides zu betrauen. Die feierliche Ausgestaltung der Behörden vor Ort bedarf keiner gesetzlichen Reglementierung.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.02.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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