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Strukturkonferenz Lüchow-Dannenberg

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.01.2005; Fragestunde Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dehde (SPD)


Der Abgeordnete hatte gefragt:

In nunmehr sechs Veranstaltungen zur so genannten Strukturkonferenz Lüchow-Dannenberg erläuterte der dortige Landrat sein Konzept einer kreisfreien Regionalstadt oder Regionalgemeinde oder Ähnliches. Als Einspareffekt wurde in verschiedenen Variationen ein Betrag von ca. 10 Millionen Euro p. a. genannt. Unter anderem soll ein Betrag von mehr als 3 Millionen Euro durch die so genannte Einwohnerveredelung als Mehreinnahme - also nicht Einsparung - über den kommunalen Finanzaus-gleich erzielt werden. Obwohl mehrere ernst zu nehmende Stimmen be-zweifeln, dass die Gesetzessystematik des FAG für ein Gebilde mit 52 000 Einwohnern auf mehr als 1 200 km2 Fläche eine solche Einwohnerveredelung zulässt, wird diese Behauptung konsequent weiter erhoben. Anwesende Vertreter des Innenministeriums haben während der Strukturkonferenzveranstaltungen trotz entsprechender Nachfrage zu dieser Thematik keine klare Auskunft gegeben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Anforderungen werden an Kommunen gestellt, die den Status der Kreisfreiheit erhalten wollen?

2. Hält die Landesregierung die Bildung von kreisfreien Regionalstädten für eine beispielhafte Lösung der Finanzprobleme niedersächsischer Kommunen und Landkreise?

3. Kann die Landesregierung der Region Lüchow-Dannenberg die Ein-wohnerveredelung und die darauf folgenden Mehreinnahmen für den Fall der Bildung einer kreisfreien Regionalgemeinde oder Ähnlichem definitiv zusagen, und hat sie bereits eine entsprechende verbindliche Zusage gemacht?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregie-rung die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Kreisfreiheit kann gemeindlichen Körperschaften nur im Einzelfall durch Gesetz verliehen werden. Verbindliche Anforderungen an Größe und Siedlungsstruktur gibt es dabei in Niedersachsen nicht.

Zu 2:

Die Überlegungen zur kommunalen Neugliederung im Landkreis Lü-chow-Dannenberg betreffen einen spezifisch gelagerten Einzelfall und sind nicht allgemein geeignet, die Finanzprobleme niedersächsischer Gemeinden und Landkreise zu lösen.

Zu 3:

Sollte im jetzigen Landkreis Lüchow-Dannenberg nur eine finanzaus-gleichsberechtigte kommunale Körperschaft gebildet werden, die das gesamte bisherige Kreisgebiet umfasst, würde für diese neue Körperschaft grundsätzlich

§ 5 des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes mit dem entsprechenden Gemeindegrößenansatz Anwendung finden. Für eine derartige Neugliederungsmaßnahme müssten zahlreiche gesetzliche Sonderregelungen geschaffen werden. Ob solche auch den Bereich des Finanzausgleichs berühren, wäre letztlich vom Gesetzgeber zu beurteilen und zu entscheiden. Eine Zusage der Landesregierung kann schon aus diesem Grund nicht erfolgen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.01.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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