Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Freiwilliger Ordnungs- und Streifendienst

Sitzung Nds. Landtag am 26.01.2005; Aktuelle Stunde; Rede von Innenminister Uwe Schünemann zum Antrag der Fraktion der SPD; Es gilt das gesprochene Wort!


Diese Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger im verstärkten Maße zu gewährleisten. Zur Verwirklichung dieser Kernaufgabe des Staates haben wir der Polizei in Niedersachsen mit dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ein verbessertes rechtliches Instrumentarium an die Hand geben, wir haben durch Einstellungen dafür gesorgt, dass die Polizei verstärkt wird und damit die polizeiliche Präsenz in Niedersachsen sich erhöht, und wir haben durch die Umorganisation der Polizei eine erhebliche Steigerung der Effektivität und Effizienz der Polizei erreicht.

Mit dem Gesetz über den freiwilligen Ordnungs- und Streifendienst wollen wir nun zusätzlich Voraussetzungen dafür schaffen – und dies wird schon aus dem Namen ersichtlich –, dass auch im Bereich der Gefahrenabwehr die Kommunen bei der Erledigung ihrer Aufgabe nach § 1 Abs. 1 Nds. SOG die Möglichkeit erhalten, engagierte Bürgerinnen und Bürger als Ehrenbeamte für ihre Aufgabenerfüllung einsetzen zu können.

Unser Modell des freiwilligen Ordnungs- und Streifendienstes hat damit eine andere Ausrichtung als die Sicherheitswacht bzw. der freiwillige Polizeidienst in den Ländern Bayern, Sachsen, Hessen oder Baden-Württemberg. Allerdings übernehmen dort diese Dienste zur Unterstützung und Verstärkung der Polizei ausdrücklich polizeiliche Aufgaben. Das wollen wir in Niedersachsen so nicht.

Unser Modell sieht vor, dass die Kommunen die Personen für den freiwilligen Ordnungs- und Streifendienst bestellen, die Ausbildung für ihre Tätigkeit jedoch durch die Polizei erfolgt.

Bei ihrer auf die Gefahrenabwehr ausgerichteten Aufgabenerledigung sollen diese Personen die Befugnisse, die sonst auch "Jedermann" zustehen, ausüben dürfen.

Aber meine Damen und Herren,

nach meiner Auffassung muss der Ordnungs- und Streifendienst in genau festgelegten Einzelfällen auch darüber hinausgehende Befugnisse ausüben können. Gerade etwa in den Fällen von Belästigungen im Umfeld von Kinderspielplätzen, wenn bestimmte Personengruppen Lärm oder Schmutz verursachen oder Kinder an der Benutzung hindern, sollten diese nicht nur darauf angesprochen werden dürfen, sondern bei Uneinsichtigkeit muss der Ordnungs- und Streifendienst unmittelbar auch einen Platzverweis aussprechen können.

Anrede,

ich halte es auch für selbstverständlich, dass der Ordnungs- und Streifendienst die Polizei informiert, wenn es zu weiteren Schwierigkeiten kommen sollte. Denn der Polizei soll auch weiterhin allein die Befugnis überlassen bleiben unmittelbaren Zwang auszuüben.

Anrede,

in den Eckpunkten zu unserem Modell findet sich bislang auch die Befugnis, Ausweise kontrollieren zu können. Über dieses Ausweiskontrollrecht kann man mit mir reden. Wenn es sich als überflüssig herausstellen sollte, wird es auch im Gesetz, das die Befugnisse des freiwilligen Ordnungs- und Streifendienstes abschließend regeln wird, keine Aufnahme finden.

Die Aufgabenausrichtung ist also klar gefahrenabwehrrechtlich bestimmt. Natürlich soll der Ordnungs- und Streifendienst keine Ordnungswidrigkeiten verfolgen oder gar vor Ort Bußgelder verhängen. Wir wollen, dass diese für die Kommunen ehrenamtlich tätigen Personen von der Bevölkerung angenommen werden, dass sie zusätzlich zur Polizei als ihr Ansprechpartner gelten, wenn es um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in ihrer Gemeinde geht, dass Ihnen als Partner Vertrauen entgegengebracht wird, so wie wir es auch bei den polizeilichen Kontaktbeamtinnen und -beamten erreicht haben.

Die Personen, die den freiwilligen Ordnungs- und Streifendienst ausüben, sollen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine von den Kommunen in einer Satzung festgelegte Aufwandsentschädigung erhalten. Mit dieser Festlegung finden wir uns im Einklang mit den anderen Ländern. In Bayern und Sachsen wird eine pauschale Entschädigung gezahlt, in Baden-Württemberg wird von Ersatzleistungen gesprochen, und in Hessen wird ebenfalls eine Aufwandsentschädigung gewährt.

Anrede,

vor dem Hintergrund der Diskussion über den sog. Ein-Euro-Job sage ich an dieser Stelle ganz deutlich: Die Einrichtung eines freiwilligen Ordnungs- und Streifendienstes dient der ehrenamtlichen Gefahrenabwehr und der Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls unser Bürgerinnen und Bürger. Sie erfolgt nicht zu dem Zweck, nach Maßgabe von Hartz IV den Arbeitslosen eine Arbeitsgelegenheit – also einen Ein-Euro-Job – zu verschaffen.

Anrede,

mit unserem Model des freiwilligen Ordnungs- und Streifendienstes wollen wir ein deutliches Signal an unsere Bürgerinnen und Bürger setzen, sich persönlich einzubringen, wenn es um ihre Sicherheit geht.

Wir nehmen als Landesregierung unsere Kernaufgabe, die innere Sicherheit zu gewährleisten, ernst und schaffen im Bereich der Polizei und der Gefahrenabwehr durch die Kommunen die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen, dieses Ziel immer besser zu verwirklichen. Erforderlich ist aber auch das persönliche Engagement der einzelnen Bürgerinnen und Bürger.

Ihre Aufmerksamkeit ist gefordert, wenn die Sicherheit des anderen, das Eigentum des Nachbarn betroffen wird. Es muss selbstverständlicher werden, hinzuschauen und zur Verhinderung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten die zuständigen Behörden und die Polizei zu benachrichtigen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln