Fünf Millionen Euro Bedarfszuweisung für Salzgitter
Schünemann übergibt Bewilligungsbescheid
Möglich wurde die Bedarfszuweisung, weil der Rat der Stadt Salzgitter vor wenigen Tagen einer Zielvereinbarung zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung zwischen der Stadt Salzgitter und dem Innenministerium zugestimmt hatte. Der Inhalt dieser Zielvereinbarung war zuvor von Vertretern der Stadt, der Bezirksregierung Braunschweig und des Innenministeriums einvernehmlich erarbeitet worden. Danach verpflichtet sich die Stadt Salzgitter zu einer dauerhaft wirkenden Haushaltskonsolidierung in Höhe von zehn Millionen Euro bis zum 31.12.2006. Dieses Konsolidierungsziel soll insbesondere durch die Umsetzung diverser Vorschläge einer Beratungsfirma in einem Gesamtvolumen von 8,2 Millionen Euro und den Verkauf der Klinikum Salzgitter GmbH erreicht werden.
Obwohl die Stadt bereits seit 1993 diverse Haushaltskonsolidierungskonzepte erarbeitet und umgesetzt hat, beläuft sich der Gesamtsollfehlbetrag 2003 – also sämtliche im Verwaltungshaushalt bis 2003 aufgelaufenen Fehlbeträge – auf 154.128.267 Euro. Bei Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes 2003 von 200.764.728 Euro beträgt die so genannte Gesamtsollfehlbetragsquote 2003 bereits 76,77 Prozent – Tendenz steigend.
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.12.2004
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010