Polizeipräsenz im Landkreis Soltau-Fallingbostel
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 29.10.2004; Fragestunde Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage des Abgeordneten Möhr-mann (SPD)
Nach mir zugänglichen Informationen beträgt die Iststärke der Polizei im Landkreis Soltau-Fallingbostel zurzeit 276 Polizeibeamte. Die Iststärke am 1. Mai 1999 betrug 277 Kräfte. Als Zielzahl wurden 1999 für den Landkreis 285 Beamtinnen und Beamte genannt.
Nach einer Meldung der Celleschen Zeitung vom 18. September 2004 waren in Celle bisher 13 Beamte für den Landkreis Soltau-Fallingbostel tätig. Dies wird nach der Polizeireform nicht mehr so sein.
Als neue Zielzahl wird nun für Soltau-Fallingbostel nach Umsetzung der Polizeireform 287 Polizistinnen und Polizisten genannt, die wohl auch die aus Celle abgezogenen Aufgaben der 13 Beamten, die bisher für Soltau-Fallingbostel tätig waren, übernehmen müssen.
Es entsteht der Eindruck, dass von einer Stärkung der Polizeipräsenz in der Fläche durch die Polizeireform zumindest im Landkreis Soltau-Fallingbostel keine Rede sein kann.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hat sich die Anzahl der im und für den Landkreis Soltau-Fallingbostel tätigen Polizeibeamten insgesamt und in den einzelnen Städten und Gemeinden sowie in Celle seit 1990 jeweils zum gleichen Stichtag bis 2004 entwickelt, und wie sieht die konkrete Planung nach Umsetzung der Polizeireform aus?
2. Welche Polizeiaufgaben werden künftig am Polizeiinspektionsstandort in Soltau konzentriert, und mit welcher zusätzlichen Fahrzeitbelastung/Kilometerfahrleistung, monetär quantifiziert, rechnet man in etwa pro Jahr?
3. Welche Aufgaben der Polizei wurden bisher von den 13 Polizeibeamten in Celle für den Landkreis Soltau-Fallingbostel ausgeführt, und mit wie viel zusätzlichem Personal wird die Polizeiinspektion Soltau für diese Zwecke ausgestattet?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Seit 1999 werden die den Bezirksregierungen und Polizeidirektionen zur Verfügung stehenden Planstellen für den Polizeivollzugsdienst durch Berechnung auf der Grundlage eines entsprechend entwickelten Modells verteilt. Zielzahlen oder Zielstärken werden seitdem nicht mehr entwickelt. Im Rahmen der Umorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen ist ein neues Planstellenverteilungsmodell für die Polizeidirektionen konzipiert worden, das sich sehr viel stärker an Belastungs- und Strukturdaten im jeweiligen Zuständigkeitsbereich orientiert. Neben dem Kriminalitäts- und Verkehrsunfallaufkommen werden insbesondere auch die zu betreuende Bevölkerung und Fläche berücksichtigt. Dieses Modell bewirkt eine ausgewogene Personalausstattung auf der Basis objektiver und nachvollziehbarer Belastungsdaten. In Anlehnung an dieses Landesmodell wird das Verteilungsmodell unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten durch die zukünftigen Polizeidirektionen umgesetzt.
Im Rahmen der Umorganisation werden auch Anzahl und Struktur der Polizeiinspektionen verändert. Als Voraussetzung für eine bürgernahe und professionelle Polizeiarbeit werden sie eigenständig und grundsätzlich abschließend die polizeilichen Aufgaben Prävention, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie Aufgaben der Verwaltung und Technik bewältigen. Dies bedingt einen identischen Aufgabenbestand und eine nach einheitlichen Rahmenvorgaben strukturierte Aufbauorganisation. So werden bisherige Zusatzaufgaben der Polizeiinspektion Celle, die von Celle für Soltau-Fallingbostel aus wahrgenommen wurden, zukünftig eigenständig durch die Polizeiinspektion Soltau-Fallingbostel wahrgenommen. Die Eigenständigkeit der Polizei in Soltau-Fallingbostel wird damit gestärkt, zusätzliche Belastungen der Polizei durch die Aufgabenwahrnehmung von Celle aus, das ca. 50 km entfernt liegt, entfallen.
Dieses vorangestellt beantworte ich namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Zu 1. Daten über die Personalstärke (Polizeivollzug) in den Landkreisen Soltau-Fallingbostel und Celle liegen bis zum Jahr 1994 zurückgehend vor. Dabei wurden lediglich die Gesamtpersonalstärken auf Inspektionsebene und nicht auf Kommissariats- oder Stationsebene – erfasst:
Datum |
PI CE |
PI SFA |
01.10.1994 |
320 |
267 |
01.10.1995 |
311 |
280 |
01.10.1996 |
304 |
277 |
01.10.1997 |
296 |
274 |
01.10.1998 |
290 |
270 |
01.10.1999 |
286 |
266 |
01.10.2000 |
275 |
262 |
01.10.2001 |
278 |
264 |
01.10.2002 |
278 |
272 |
01.10.2003 |
280 |
276 |
1.10.2004 |
290 |
285 |
Die für den 01.10.2004 genannten Stärken wurden bereits im Hinblick auf die Umorganisation und auf der Grundlage des neuen Planstellenverteilungsmodells entwickelt. Diese Übersicht basiert auf vergleichbaren Grunddaten.
Die Diensthundführergruppe sowie das Personal für das Systemische Einsatztraining werden im Rahmen der Umorganisation auf Ebene der Polizeidirektion angegliedert und dort entsprechend personell geführt. Da sie auch weiterhin disloziert Dienst versehen werden, ändert sich an der Stärke des vor Ort tätigen Personals nichts.
Zu 2. Über die bisherigen Zuständigkeiten hinaus werden bei der Polizeiinspektion Soltau-Fallingbostel künftig die Aufgaben der spezialisierten Tatortaufnahme, Kriminalaktenhaltung, Vermögensabschöpfung und Bekämpfung der Wirtschafts- und Korruptionskriminalität wahrgenommen. Eine zentrale Fahndungsgruppe sowie eine zentrale DV-Gruppe werden in Soltau eingerichtet. Eine Verfügungseinheit wird gebildet, die von Bad Fallingbostel aus landkreisweite Aufgaben wahrnimmt. Die bereits disloziert in Soltau-Fallingbostel wahrgenommene Aufgabe des Staatsschutzes wird künftig auch organisatorisch in der Polizeiinspektion Soltau-Fallingbostel angebunden sein.
Durch die zukünftig landesweit einheitliche Organisation der dargestellten Zuständigkeiten auf Ebene der Polizeiinspektionen werden notwendige Spezialisierungsbereiche in effizienter und effektiver Anzahl vorgehalten. Sie werden ausgelastet und damit mit einer Fallhäufigkeit arbeiten, die für Routine und Erfahrung und zur professionellen Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist. Eine von diesen Sacherfordernissen abgekoppelte Betrachtungsweise mit einer einfachen Berechnung der veränderten Fahrleistungen wäre – wenn überhaupt – nur mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und einer retrograden Erfassung und Auswertung einzelner Fahrten möglich. Eine solche Berechnung dürfte jedoch hinfällig sein, da einerseits durch beispielsweise die spezialisierte Tatortaufnahme mitunter zusätzliche oder längere Fahrten erforderlich werden, im Gegenzug jedoch zusätzliche Fahrzeitbelastungen und Kilometerfahrleistungen durch die Aufgabenwahrnehmung von Soltau anstatt von Celle aus entfallen.
Zu 3. Zur Beantwortung der dritten Frage bedarf es einer Richtigstellung der Ausgangs-situation. Derzeit sind in der PI Celle 26 Dienstposten für Zusatzaufgaben eingerichtet, die von Celle aus übergreifend für Soltau-Fallingbostel und Celle wahrgenommen werden. Dabei handelt es sich um Aufgaben aus den Bereichen Vermögensermittlungen, Wirtschafts-kriminalität, DV-Gruppe, Kriminalaktenhaltung, Kriminaltechnik, Regionale Lage- und Führungszentrale, Diensthundführergruppe und Technischer Fachdienst. Die 26 Dienstposten lassen sich nicht einfach rechnerisch durch zwei teilen und auf die beiden Polizeiinspektionen Celle und Soltau-Fallingbostel verlagern. Vielmehr sind diese Bereiche im Hinblick auf die zukünftige Aufgabenwahrnehmung differenziert zu betrachten, da sie unterschiedlich angebunden sein werden. Einige Aufgaben werden zur Polizeidirektion in Lüneburg und zur Zentralen Kriminalinspektion verlagert, andere Aufgaben werden von Soltau-Fallingbostel und Celle aus wahrgenommen werden. Hinsichtlich Auswirkungen auf die Personalstärke verweise ich auf die Ausführungen zum neuen Planstellenverteilungsmodell sowie auf die Beantwortung der 1. Frage.
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