Präventionsprogramm Polizeisozialarbeit
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17.09.2004; Fragestunde Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Helmhold und Lennartz (GRÜNE)
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Seit 1979 arbeitet nach einer dreijährigen Modellphase bei der Polizeidirektion Hannover die Dienststelle Präventionsprogramm Polizei-Sozialarbeit (PPS). Gemäß der Zuständigkeitsverordnung zum Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz ist der Polizeidirektion Hannover die "Soforthilfe durch Sozialarbeit im polizeilichen Aufgabenbereich" übertragen worden, d. h. Krisenintervention, Beratung und Kurzzeitbetreuung für Menschen in akuten sozialen und psychischen Notsituationen, insbesondere bei Suizidge-fährdeten, Paar- und Familienkonflikten, Opfern von Straftaten, psychisch Kranken, kriminalgefährdeten oder straffällig gewordenen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Darüber hinaus werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinzugezogen, wenn Todesnachrichten zu überbringen sind.
Bei steigender Tendenz wurde im Jahre 2003 in 2 100 Fällen sozialarbeiterische Hilfe durch PPS geleistet. Als Besonderheit ist PPS für die Polizei rund um die Uhr, für Klientinnen und Klienten täglich auch in den Abendstunden, in denen die Probleme häufig präsenter werden bzw. eskalieren, und auch an Wochenenden und Feiertagen, wenn andere Institutionen nicht mehr verfügbar sind, erreichbar. Etwa 60 % der Fälle betreffen häusliche Gewalt.
Trotz aller Bekenntnisse der Landesregierung zu Prävention und Opferschutz beabsichtigt die Landesregierung, die Arbeit von PPS zum Jahresende 2005 zu beenden.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie soll zukünftig die Betreuung von Verbrechensopfern oder hilflosen Personen erfolgen?
2. Mit welchen Mehrbelastungen der Einsatzkräfte und welchem personellen Mehrbedarf ist zu rechnen, wenn diese zukünftig die Betreuung der Opfer übernehmen?
3. Wie soll im Falle häuslicher Gewalt die Beratung der betroffenen Frauen und Kinder sowie auch der gewalttätigen Männer mit dem Ziel der Vermeidung weiterer Gewalttaten sichergestellt werden?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1:
Opferbetreuung ist – von der polizeilichen Notlage bei aktuellen Sachverhalten einmal abgesehen - keine originäre Aufgabe der Polizei. Gleichwohl gehört es zum Standard polizeilicher Maßnahmen, Opfer oder Hilfsbedürftige auf vorhandene Hilfsmöglichkeiten hinzuweisen bzw. an entsprechende Institutionen zu verweisen. Im Bereich der Polizeidirektion Hannover existiert ein entsprechendes Netz sozialer Dienste. Nach wie vor bleibt es ein besonderes Anliegen der Landesregierung, Opfern von Straftaten ein auf deren Bedürfnisse zielendes System des Schutzes und der Hilfe anzubieten. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung bereits 2001 die "Stiftung Opferhilfe Niedersachsen" eingerichtet, die gemeinsam mit den örtlichen Opferhilfebüros ein weit reichendes Hilfsangebot bereitstellen.
Zu Frage 2:
Die nach Auflösung von PPS zusätzlich durch die Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten wahrzunehmende Opferbetreuung wird nicht zu Mehrbelastungen führen, die einen personellen Mehrbedarf rechtfertigen.
Zu Frage 3:
In den Fällen häuslicher Gewalt werden die von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder sowie die gewalttätigen Männer auch zukünftig von den bestehenden Beratungsstellen wie z.B. Frauenhäuser und Gewaltberatungseinrichtungen Beratung und Unterstützung mit dem Ziel der Vermeidung weiterer Gewalttaten erhalten.
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