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Verwaltungsabkommen über Kooperation bei Beschaffung von Dienstkleidung

Schünemann: Norddeutsche Länder bestellen jetzt gemeinsam Polizeikleidung


KIEL. Die norddeutschen Bundesländer Niedersachsen, Freie und Hansestadt Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie Freie Hansestadt Bremen haben ein Verwaltungsabkommen über die Kooperation bei der Beschaffung von Dienstkleidung unterzeichnet. Niedersachsens Innenminister Schünemann sagte am Donnerstag am Rande der Innenministerkonferenz in Kiel, die norddeutschen Länder könnten nun den Einkauf von Dienstkleidung sehr viel wirtschaftlicher organisieren. "Wir erwarten für alle Länder einen nachhaltigen Spareffekt. Darüber hinaus wird unser Logistikzentrum in Hann. Münden gestärkt", so Schünemann.

Die Kooperation soll nach Angaben des Ministers so vollzogen werden, dass die beteiligten Länder jeweils ihre eigene Organisation für den Einkauf, die Lagerung und Verteilung der Dienstkleidung für den Polizeivollzugsdienst auflösen und diese Aufgabe dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) übertragen. Das LZN, als Landesbetrieb organisiert, beschafft für die übrigen Länder die Dienstkleidungsstücke und versendet sie an die bestellenden Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten wie ein Versandhaus.

Die Zusammenarbeit bei der Beschaffung von Dienstkleidung der Polizeien bedeute für Niedersachsen auch, dass die Kosten für das LZN über den jeweiligen Umsatzanteil durch die anderen Kooperationspartner mit getragen werden, so der Minister. Den übrigen Ländern werde ermöglicht, eigene Personal-, Sach- und kalkulatorische Kosten hierdurch zu minimieren.

Die norddeutschen Bundesländer versuchen bereits seit dem Jahre 2001, eine Kooperation bei der Beschaffung und Verteilung des gesamten Sortiments von Dienstkleidung der Polizeien herzustellen. Aufgrund wettbewerbsrechtlicher Probleme verzögerte sich das weitere Verfahren zum Abschluss der Vereinbarungen mit den anderen Ländern um mehrere Jahre. Erst im Februar 2004 erteilte das Bundeskartellamt vor dem Hintergrund des ab Mai 2004 geltenden neuen EU-Rechts gegenüber den norddeutschen Ländern eine Duldungserklärung, die es ermöglichte, nunmehr entsprechende Koope-rationsvereinbarungen abzuschließen.

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