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Verwaltungsmodernisierung

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.06.2004; Fragestunde Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bockmann (SPD); Es gilt das gesprochene Wort!


Die Abgeordnete hatte gefragt:

Die CDU/FDP-Landesregierung plant die nahezu vollständige Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Niedersachsen. Damit wird den Bürgerinnen und Bürgern ein kostengünstiger, einfacher, schneller und wirksamer Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen genommen. Verwaltungsexperten befürchten, dass die Abschaffung der Widerspruchsverfahren nicht nur zu einer Verkomplizierung und Verteuerung des Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger führen wird, sondern durch das Entfallen eines zentralen Instruments der Selbstkontrolle der Verwaltung auch eine Verschlechterung der Qualität der Verwaltungsentscheidungen in Niedersachsen die Folge sein wird.

Vor dem Hintergrund der gravierenden Auswirkungen auf Bürger und Verwaltung bedarf die Entscheidung der Abschaffung des Widerspruchsverfah-rens einer sorgfältigen Abwägung.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Auf welcher Datengrundlage basiert die Angabe der Landesregierung, dass der Anteil der aus rechtlichen oder aus fachaufsichtlichen Gründen von den Bezirksregierungen korrigierten Ausgangsbescheide in den Jahren 2002 und 2003 im Schnitt bei etwa 15 Prozent lag?

  2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass laut Statistik der Bezirksregierungen im Jahr 2002 24,2 Prozent und im Jahr 2003 23,4 Prozent der von den Bezirksregierungen durchgeführten Widerspruchs-verfahren durch Abhilfe, Stattgabe oder sonstige Erledigung endeten?

  3. Erfassen diese Zahlen auch solche Widersprüche, denen bereits durch die Ausgangsbehörde abgeholfen worden ist? Wenn nein - wie hoch liegt die "Erfolgsquote" unter Einbeziehung dieser Zahlen?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Die Daten wurden Anfang März aufgrund einer Anfrage des Ministeriums für Inneres und Sport von den Bezirkregierungen geliefert und basieren auf den Statistiken der jeweiligen Dezernate.

Zu 2.:

Eine Erledigungsquote von 24,2 Prozent bzw. 23,4 Prozent ist für die Beurteilung einer etwaigen Abschaffung des Vorverfahrens wenig ergiebig. Lediglich die Abhilfequote als Teilmenge der Erledigungsquote gibt einen Hinweis darauf, wie hoch der Anteil der in der Sache begründeten Widersprüche war. Erledigungen außerhalb des Vorverfahrens haben meist Gründe, die nicht in der Qualität des Bescheides liegen. In der Mehrzahl der Rechtsgebiete liegt die Abhilfequote nur bei ca. 15 Prozent. In einigen wenigen Rechtsgebieten liegt diese Quote erheblich höher. Dies ist beispielsweise im Baurecht mit fast 2.000 Widerspruchsverfahren jährlich und einer Abhilfequote von 25 Prozent, im Schulrecht mit über 800 Verfahren und einer Abhilfequote von fast 40 Prozent sowie auch im Umweltrecht mit ebenfalls 25 Prozent der Fall. Hier hat die Landesregierung entsprechend reagiert und das Vorverfahren, insbesondere zur Vermeidung einer überproportionalen Steigerung verwaltungsgerichtlicher Klagen, beibehalten. In allen anderen Fällen führt die Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens zu einer unnötigen Verzögerung des Verwaltungsrechtsweges und dient nicht dem Rechtsfrieden.

Zu 3.:

Die Zahlen zu 2. (Erledigungsquote) stellen keine "Erfolgsquote" dar. Die Zahlen zur maßgeblichen Abhilfequote, die die Landesregierung erhoben hat, erfassen nur die Verfahren, die den Bezirksregierungen zur weiteren Widerspruchsbearbeitung zugeleitet wurden bzw. bei denen die Bezirksregierung Ausgangsbehörde war. Eine Erhebung der Abhilfequote bei allen Ausgangsbehörden, d. h. bei den gesamten Kommunen wäre zu umfangreich geworden. Die positive Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Anhörung zur Abschaffung des Vorverfahrens lässt eine solche Erhebung auch nicht angezeigt erscheinen.

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